Seit Juni 2012 ist das Netzwerk „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ illegal. Seine Mitglieder sind aber weiter klandestin unterwegs – und nun auch vors Gericht gezogen.
Eine legale Partei von der Parteienfinanzierung auszuschließen, ist unmöglich. Dass der Staat die Nährmutter der Nazis spielt, ist jedoch nicht vermittelbar.
Zuletzt wurde die KPD verboten: im Jahr 1956. Seitdem hat sich viel geändert. Deshalb ist unklar, was bei einem Verbotsverfahren gegen die NPD das Ergebnis wäre.
Die NPD hat das Verfassungsgericht angerufen: Es soll feststellen, ob die Partei verfassungmäßig ist oder nicht. Für das Gericht ist das juristisches Neuland.