Abgelehnte Asyl-Antragsteller sollten drei Jahre lang auch in Straf-Gefängnissen untergebracht werden. Der EuGH verlangt aber Einzelfall-Entscheidungen.
Deutschland informiere Menschen in Abschiebehaft zu spät über die Abschiebung, sagt das Anti-Folter-Komitee des Europarats. Auch die Unterbringung wird kritisiert.