Adblock Plus hat eine Klage zweier Medienhäuser abgewendet. Es darf weiterhin Geld von Internetanbietern für die Aufname als „akzeptable Werbung“ verlangen.
Eine belgische Firma verwies auf ihrer Website auf Produkte der Konkurrenz, um bei Suchmaschinen sichtbarer zu sein. Das ist verboten, urteilte nun der EuGH.