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23.04.2021 , 14:48 Uhr
Herr Palmer ist jetzt als OB von Tübingen gefordert: Er kann der erste Bürgermeister sein, der gegen dieses Gesetz vor dem BVerfG klagt. Die Zustimmung seiner Bürger dürfte er dabei haben. Die wollen sicher auch nicht mit dem Landkreis, für den Palmer nichts kann, in einen Topf geworfen und bei kleiner Flamme gekocht werden.
zum Beitrag23.04.2021 , 14:35 Uhr
Die Ministerpräsidenten kritisieren das Gesetz als übergriffig und den Inzidenzwert als untauglich. Warum? Es liegt doch jetzt völlig bei den Landkreisen bzw. deren Gesundheitsämtern, ob eine Stadt oder ein Kreis schließen muss oder nicht. Einfach AUFHÖREN ZU TESTEN! Schon ist der Inzidenzwert bei 0 und man kann normal weiterleben! :-)
zum Beitrag