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23.08.2024 , 10:42 Uhr
Zum einen wäre es hochinterssant, der Bau welcher Gebäude möglicherweise gegen die Political Correctness (PC) verstiess, selbst dann, wenn es zu der Zeit PC noch gar nicht in heutigen Sinne gab. Zum anderen kämen sicher viele Gebäude im v.g. Sinne, aber auch historisch zuvor "unbelastete" für einen Abriss oder Nicht-Wiederaufbau in Frage, weil sie einmal für perverse Zwecke mißbraucht wurden. Zum dritten wurde der Reichstag zwar in der Garnisonkirche zu Potsdam eröffnet, nußte aber auf Betreiben v.a. der Frau Gemahlin der Bürgermeisters und des Klerikalen Dibelius in der Berlinder Kroll Oper abgehalten werden. Ein Abriss wegen ihres Mißbrauchs als Reichstags-Gebäudeersatz erübrigte sich spätestens, als am 4. Mai 1957 das Grundstücksamt Berlin-Tiergarten die „öffentliche Abräumung“ beantragte, die noch im Herbst 1957 abgeschlosssen war.
zum Beitrag28.01.2024 , 15:29 Uhr
Sie bringen die Sache auf den Punkt.
Die Crux liegt im Ziel "politisch Schlagen" . Auch wenn die zahlreichen Demos einen Eindruck hinterlassen, daß schweigende Mehrheiten nun weniger (aber immer noch zu viel) schweigen, so schweigen eben die demokratischen Parteien, die eigentlich hinsichtlich Zivilcourage und transparenter Politik ein Vorbild v.a. auch für jugendliche Zeitgenossen sein sollten, nach wie vor.
Gerade die CDU, die als christdemokratische (nicht christliche!) Partei das "C" im Schilde führt, möge an die Bibel, 2. Tim. 1₇ erinnert werden, wo es heißt, daß Gott uns nicht den Geist der Furcht, sondern der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit gegeben habe. Davon legt die CDU zumindest in Sachen öffentlich prägnanten Widerstandes gegen die AfD kaum etwas an den Tag.
zum Beitrag16.06.2022 , 14:23 Uhr
Angesprochenes Phoenix Interview unter www.igsz.de/WKA/22..._776k_p11v13-c.mp4
zum Beitrag16.06.2022 , 14:12 Uhr
Das ist ein weit verbreitetes Übel, als Regierung zu "antizipieren!", daß der Souverän "Deutscher Bundestag" es doch nicht wagen wird, gegen die Regierung aufmüpfig zu werden.
Ich habe noch in der letzten Legislaturperiode per Petition angeregt, per Änderung des §35 Abs.1 Nr.8 BauGB die Möglichkeit zu schaffen, PV-Anlagen im Aussenbereich nicht nur auf Gebäude (Dächer, Wände,..) zu beschränken. Die Stellungnahme des zuständigen Ministeriums ging dahin, daß es nicht beabsichtigt sei, dass BauGB zu ändern, als ob derlei Feststellungen nicht Sache des Parlamentes wären. Staatspolitisch war das eine Frechheit.
Angesichts der PV-Ambitionen der Bundesregierung könnte es allerdings nun sein, daß die "Rache" naht und das Ministerium eine 900°- Pirouette wird hinlegen müssen.
Aber alles im allem haben wir hier 2 Fälle, in denen der Schwanz mit dem Hund wedelt. Ich verstehe nicht, warum derlei politisch "durchgeht". In meinem politisch mitgeprägten Eltenhaus (Großvater war Bürgermeister in Potsdam) und in der Schule habe ich von der Trennung von Legislative und Exekutive gelernt und es bis heute (wie wohl auch MONDSCHAF) nicht vergessen.
zum Beitrag16.06.2022 , 14:01 Uhr
Die Umweltministerin irrt, wenn sie meint „Wir haben gute Lösungen gefunden, die rechtssicher sind.
So hat sich in ein bemerkenswerte Interview in Phoenix am 15.6.2022 (MP4-Anhang) bestätigt, daß es relevantere Probleme mit der angestrebten neuen Rechtslage gibt, als die schon immer mögliche Einbeziehung von Landschaftsschutzgebieten als WKA Standort. Dennoch wird das, v.a. vom ZDF, aber auch ministeriell, als Novum propagiert. Im Interview beschreibt ein NABU-Funktionär europarechtlich wesentliche Hemmnisse für Habecks Ansinnen. Das Bemerkenswerte an dem Interview ist die kaum zu überbietende Naivität der Interviewerin mit ihrer sinngemäßen Bemerkung, daß man Konflikte mit dem europäischen Recht doch wohl lösen könne. Sie rechnete wohl auch nicht damit, daß ihr in dem Interview trockene Juristerei begegnen würde anstatt der üblichen blumig emotionellen Totschlagargumente gegen Windenergienutzung.
Dabei hatte der NABU-Vertreter seine Ausführungen noch gar nicht konkret auf das EuGH-Urteil v. 04.3.2021 (GschZ C-473/19 und C-474/19) abgestellt, in der EuGH nicht nur den Schutz aller Arten, also auch der "Allerweltsarten", sondern auch den Individuenbezug bei den artenschutzrechtlichen Verboten für europäische Vogelarten betont. Das ist nichts Neues, sondern steht auch im BNatSchG (§39 ff.), ist von der Rechtsprechung anerkannt. dto. von der Umweltministerkonferenz. Nach der Vogelschutzrichtlinie ist es im Grunde logisch, dass vom EuGH die Geltung dieses Individuenbezuges für alle europäischen Vogelarten unterstrichen wurde. Der in Deutschland in der Praxis eingeführte Populationsbezug, aufgrund dessen die Entscheidungsbehörden von den Fachaufsichtsbehörden (je nach Bundesland Ministerien, Regierungspräsidien,....) regelrecht zu fachfremden Entschedungen genötigt wurden. Das ist eine unsägliche Situation. Denn demnach müssten entgegen der EuGH-Entscheid häufige Arten bzw. Populationen nicht beachtet werden, wenn sich der Erhaltungszustand nicht ändere etc. etc.
zum Beitrag16.06.2022 , 13:45 Uhr
Nicht die Männder werden durch die Sternchen-Sprache beleidigt, sondern die Sprache als solche.
zum Beitrag02.10.2021 , 06:13 Uhr
"Hofer" ? ? ? ?
Seit wann spielen die Rosenheim Cops bei den Koalitionssondierungen mit?
zum Beitrag02.10.2021 , 06:10 Uhr
Es ist absolut unprofessionell, Essentials (dazu gehört dasTempolimit aus Sicherheitsgründen) parteistrategisch als "Spiegelstrich" abzutun. Wenn es um Menschenleben geht, dann dürfen diese weder als "Spiegelstrich" auf der einen Seite noch als "Vogelschiss" auf der anderen, disqualifiziert werden.
zum Beitrag01.10.2021 , 16:53 Uhr
Dabei begründen B´90/GRÜNE das Tempolimit primär in der Verkehrssicherheit. Jeder Verkehrstote ist einer zuviel.
zum Beitrag01.10.2021 , 16:50 Uhr
Und wie soll das Abschaffen erfolgen, wenn nicht mit einem Tempolimit?
zum Beitrag01.10.2021 , 16:47 Uhr
Auf meine Anfrage an die BT-Fraktion von B´90/GRÜNE bekam ich die Antwort, die Kritik an Anton Hofreiter beruhe auf Schlagzeilen, welche die Aussage von Anton Hofreiter nicht korrekt widergäben. "Herr Hofreiter hat deutlich darauf hingewiesen, dass wir Grüne mit all unseren Positionen in die Verhandlungen gehen und hat Tempo 130 explizit als eine unserer Forderungen hervorgehoben." (Mail v. 01.10.2021 15:49)
zum Beitrag28.03.2021 , 13:40 Uhr
Es wäre aber gut, wenn das Fach Religion n staatlicher Verantwortung vermittelt würde. Dabei darf es künftig nicht darum gehen, konfessionsgebunden eine Religion (um es überzogen auszudrücken) zu "indoktrinieren". Vielmehr muß es darum gehen, Wissen über Religion zu vermitteln.
Das Wissen, daß es Gott gibt (vgl. fb.gott--wissen.de) oder ein Bekenntnis, daß man an Gott "nur" glaubt oder auch nicht, ist eine Sache ureigener persönlicher Erfahrung und Gewissheit oder Ungewissheit. Diese Erfahrung geht im Grunde keinen Religionslehrer, sei er staatlichen oder kirchengesteuerten Curricula verpflichtet, etwas an. Das muß keinen Schüler oder keine Schülerin daran hindern, sein/ihr Wissen um oder sein/ihr Bekenntnis zu einem Glauben an Gott weiterzugeben. Religionsunterricht kann helfen, individuelle (!) Ungewissheiten um Gott zu klären. Ob jemand dabei Gott kirchlich dogmenkonform erlebt oder erleben will oder beides nicht, darf sich dabei auf keinen Fall auf die Schulnoten auswirken. Zudem ist es plausibel, daß der/die, der/die kirchliche Dogmen kritisiert, dabei nicht notwendigerweise Gott kritisiert. Gleiches gilt für den kritischen Umgang mit Bibel oder Koran (....). Dabei muss auch (curricular verankert) die transparente Vermittlung von Aspekten für den Umgang mit dem Thema "Säkularisation von Bibel/Koran (....)", oft ein Ritt auf der präsynodalen Rasierklinge, fixiert werden. Ein Monopol der Kirchen hierfür darf es nicht geben. Es ist dahingehend jedenfalls schwer vorstellbar, daß die Pros und Cons in kirchlicher Trägerschaft unvoreingenommen erläutert werden könnten.
zum Beitrag28.03.2021 , 03:34 Uhr
Sehr gut ! ! ! ! !
Ich hatte das zweifelhafte Vergnügen, 1967 u.a. wegen des Fachs Religion das Klassenziel nicht zu erreichen. Die Wiederholung brachte in Religion eine "1".
Später wählte ich in der Oberstufe Religion/Philosophie als Leisungskurs und erlebte ähnlich Positives wie OI GEVALTI. Ein in Sachen Islam versierter Lehrer trug zur Erweiterung des "theologischen Horizonts" bei. Der kurstragende Lehrer promovierte über Schulen in kirchlicher Trägerschaft und wurde später Professor für Theologie in Freiburg.
Das C und der Islam sind nur zwei Wege zu Gott. Niemand ist gezwungen, einen dieser Wege zu gehen, aber die Kenntnisse können Anreize bieten, mehr, z.B. auch über Buddhismus, wissen zu wollen.
Ein grundlegendes Problem, das viele Menschen anfällig für Heilslehren und Verschwörungstheorien macht, ist, daß ihnen Neugier nicht als eine essentielle und attraktive Tugend vermittelt wurde. Im Grunde wären hierfür die Eltern verantwortlich, aber jedenfalls umsomehr die Schulen und dies in allen Schulformen zwischen Gymnasium und Hauptschule.
Ich (Dipl. Ing. agr.) habe in meiner Lehrzeit im Winter eine Fachschule (sog. Winterschule) besucht. Es gab das Fach "Lebenskunde" und es war faszinierend, daß eine Lehrkraft (recht alter Pfarrer, kath.) es problemlos schaffte, Hauptschulabsolventen nicht für dumm zu verkaufen, sondern bei ihnen Neugier für Philosophie zu wecken und sie für deren Grundlagen für verschiedene Sichtweisen ihrer Umwelt zu begeistern.
Die Curricula "unterer" Schulformen erscheinen nicht regelmäßig geeignet, auf der Basis von Religion und Philospohie die durchaus vorhandenen Wissenspotentiale der dort lernenden Schüler zu mobilisieren. Ob die Lehrer, die alleine wegen der Bewältigung sozialer Spannungen höchste Anerkennung verdienen, ohne neue Ideen der Schülermotivation in der Lage wären, brachliegende Wissenspotentiale der Schüler zu mobilisieren, auch um Teufelskreise in mehrerlei Wortbedeutung zu durchbrechen, ist allerdings fraglich.
zum Beitrag28.03.2021 , 03:05 Uhr
Lt. Art. 4 GG gehört jede Religion (dogmatisch geprägter Weg zu Gott) zu Deutschland. Grenzte man sie aus, träfe das freie Religionsausübungen essentiell. Daß dem geltende Gesetze Limits setzen, erscheint dennoch schlüssig. Ich habe das 2018 als programmatische Anregung unter dem "C" zusammengefasst.
www.igsz.de/CDUPRO..._20180406-1920.pdf
Unter dem "C" ist s.g. Bibeltreue ein multiples Problem. Zu Zeiten der Bibel Erstellung waren Erkenntnishorizonte der Verfasser andere, als sie heute vorliegen. Seinerzeit war z.B. (Er)Kenntnisstand, daß die Fledermaus ein Vogel und der Hase ein Wiederkäuer (analog Rindvieh, nicht aber Aufnahme vitaminreichen Hasenkots zur erneuten Verdauung) sei. Hinzu kommen Übersetzungsprobleme im Hebräischen und Griechischen. vgl. Mittelbar- u. Unmittelbarkeitsgrad zwischen "Friedfertigen" (Luther) und "Friedensmachern" (griechischer Text).
Dogmen können alte Machtstrukturen manifestieren. Ein Beispiel ist das Zölibat. Der erste Papst (Petrus) war jedoch verheiratet, ebenso ein Teil der Jünger v. Jesus. Man muß auch fragen dürfen, ob traditionelle Arbeitsverteilungen (v.a. Frauen zuständig für Pflege und Erziehung des Nachwuchses) es zugelassen hätten, daß statt einiger Jünger deren Frauen Jesus hätten folgen können.
Religion wird auch hemmungslos in politischen Dogmen mißbraucht. So schreibt Manfred Dill (AfD Oberursel) 6/2016 im AfD-Internet-Auftritt "Wo viel Islam – da viel Terror!". Eine Anzeige meinerseits wegen Volksverhetzung endete mit der Feststellung des Generalstaatsanwaltes, das sei durch Meinungsfreiheit abgedeckt. Der Beitrag wird offensichtlich, weil im Partei-Internet-Auftritt zu finden, inhaltlich nicht nur vom Autor getragen. Es ist umsomehr kaum nachvollziehbar, daß islamische Gemeinden diese AfD-Äußerungen nicht politisch rational angreifen, sondern hierzu schweigen. Dies schwächt Beteuerungen, man lege Wert auf den Unterschied zwischen Islam (Religion) und Islamismus (militante Ideologie).
zum Beitrag27.03.2021 , 22:58 Uhr
Ich hätte kein Problem, hinsichtlich der "Geschmacklosigkeit" zu schreiben "da steht Schäuble drüber".
zum Beitrag27.03.2021 , 22:34 Uhr
Der Mix der einschlägigen Debatte fördert neben existierender Probleme ("Viele Köche-Syndrom", inhaltliche Ungereimtheiten,...) auch innere Zerrissenheiten perverser Art zutage.
Daß man sich aus den Ungereimtheiten oft keinen Reim machen kann, ist vermeidbar, weil vieles erklärbar wäre. Das beginnt mit 5stelligen "Kleinigkeiten" der Fallmeldungen, die schlüssiger würden, wenn absoluten Zahlen auch Positiv-Prozente der insgesamt zugrundegelegten Tests beigeordnet würden. Das würde v.a. das "Wochenendloch" transparenter machen. Statistische Fehler (z.B. Verrechnung von "Ausreißern" wie "Hotspots" würden zwar nicht ausgeräumt, aber das wäre momentan verzeihlich.
Osterkonform dicke Eier hingegen fallen in einem konkreten Fall in das Segment "Menschenverachtung". So forderte die AfD in der Bundestagssitzung am 26.3.21 wortreich und inhaltsarm, daß die Corona-Akteure Merkel & Co endlich auf wissenschaftlicher Grundlage handeln mögen. Was die AfD unter Wissenschaft versteht, hatte AfD Obertränentier Dr. Baumann MdB auf einer Pressekonferenz seiner Fraktion schon vor Weihnachten dargelegt. Er empfahl, 80jährige und ältere Menschen beim Corona-Impfen zu priorisieren. Diese hätten Angst und „ob der Impfstoff möglicherweise Spätfolgen hat, interessiert die nicht mehr“. Derartige geistige Ausfälle zu Lasten der älteren Generation sind nicht nur "respektlos" oder "erschütternd". Vielmehr liegen hier historische Analogien nahe. Die deutsche Geschichte weist z.B. Anfang der 40er Jahre selektive Angriffe auf bestimmte Bevölkerungsteile auf. Dieser Vergleich braucht keine exakte Analogien auf der Basis 1:1. Es zählt vielmehr der letal orientierte Ungeist seinerzeit herrschender Diktatoren und Vasallen.
Dennoch fehlt seitens der übrigen Parteien im Hohen Hause bislang eine durchschlagende Kritik an der Denkweise eines AfD-MdB, der de jure (egal, ob das, weil AfD-Fraktion, gefällt oder nicht) das ganze Volk repräsentiert.
Q: www.youtube.com/watch?v=xMinNZD79UU 1:07:45
zum Beitrag27.03.2021 , 20:20 Uhr
Die Diktion ist problematisch, weil auch jene als "behindert" klassifiziert werden, die sich persönlich gar nicht behindert fühlen oder (auch/oder) von Dritten nicht als behindert erkannt werden, sondern eher als "Special Edition". Mir (Jg. 1952, sportnotenrelativierender cerebraler Geburtsschaden, 2010 spät erkannter Asperger Autist) geht es zumindst so. Das hat dann so manche Schwächen, aber auch ebenso manche Vorteile erklärbar gemacht.
Dabei hat sich der bei "Aspies" öfter beobachtbarer Drang zur aufsässigen Logik in meinem über 50jährigen politischen Engagement (CDU) je nach Situation als Vorteil wie auch als Nachteil herausgestellt. Es entbehrt keiner Logik, vor dem derzeitigen Hintergrund in Sachen finanzieller Transfers derzeit kein (allersings nicht etwa cdu-spezifisch) parteihistorisch begründetes Schmerzensgeld einzufordern,
Daß es aspie-typisch sei, ein Schwarz-Weiß-Denken an den Tag zu legen oder hierzu besonders befähigt zu sein, eine besondere Befähigung zum Schwarz-Weiß-Denken an den Tag zu legen, war und ist hingegen eine von (hinsichtlich objektiver Denkpraxis behinderter) Beratern der FfF-Gründerin Greta Thunberg kreïerte Aktion für die Tonne. Insoweit möge in diesem Kreis sich jede/r blamieren, so gut sie/er kann.
Aus meiner Sicht ist es jedenfalls - mit oder ohne ausdrücklichem Inklusionsziel - hilfreich, wenn an Gemeinschaftlichkeiten beteiligte Menschen um die speziellen Fähigkeiten eines mitwirkenden "Behinderten" wissen.
zum Beitrag27.03.2021 , 19:44 Uhr
Wenn man sich gerade zur "kalten" Jahreszeit die Fußballer anschaut, sind die Unterschiede der Unter-Klamotten der Spieler deutlich. Warum soll das beim Basketball schädlich sein, was (nicht nur) beim Fußball unschädlich ist.
Mit Religion (also dem jeweils gewählten dogmatisierten Weg/Zugang zu Gott) darf das ncht begründet werden. Denn wer weiß schon, welche Religion, deren Wahl und Genese jedem Menschen nach Maßgabe des Art. 4 Abs.1 GG frei zusteht, z. B. nur erlaubt bzw. wann auch immer erlauben wird, Basketball mit überlangen grünen Jogginghosen zu spielen.....
Das Thema/Problem ist also alles andere als islamspezifisch. Dieser Hinweis ist (leider) nötig, bevor sich Zeitgenossen wie die Gestrigen aus der AfD erdreisten, dem Islam ein neues Übel anzuhängen.
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