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22.01.2020 , 19:51 Uhr
"Dem Prozess in Böblingen bleibt er auf Anraten seines Anwalts fern."
Es handelt sich um eine sehr "nützliche" Vorschrift innerhalb der Strafprozessordnung, die genau solche "Kandidaten" davor schützt, in "glasklaren" Angelegenheiten erscheinen zu müssen.
Was genau sollen solche Strafverfahren, denen der Angeklagte - wohlgemerkt nach der Erhebung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl - nicht beiwohnt, überhaupt bewirken?
Soll dem (offenbar nicht gänzlich unerfahrenen) Strafverteidiger eine Trainingseinheit ermöglicht werden, bei der er dem Gericht einen wohlformulierten Text präsentieren kann, der den Angeklagten bestmöglich zum Opfer stilisiert?
Solche "Veranstaltungen" haben mit einem Strafverfahren rein gar nichts mehr zutun; sie können nur als eine peinliche Show verstanden werden, die niemand ernst nehmen sollte.
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