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24.11.2024 , 21:12 Uhr
Die russen haben halt geglaubt, sie könnten Atomwaffen in der Ukraine einsetzen ohne dass das nennenswerte Folgen für sie selbst haben würde. Aber in so einem Fall wäre es garantiert zu einem Einsatz der Nato gekommen, was mit dem Telefonat damals wohl sehr deutlich gemacht wurde und Putin ist nicht so dumm es mit der Nato direkt aufzunehmen. Die hätten die Ukraine auch nie angegriffen, wenn diese in der Nato gewesen wäre und wenn die Nato der Ukraine sofort nach Kriegsbeginn direkt geholfen hätte, statt nur Waffen zu schicken, wäre das ganze sehr schnell vorbei gewesen. Putin hat von vornherein darauf gesetzt, dass die Nato sich weitgehend raushalten wird und das macht er bis heute. Und leider ist er damit relativ erfolgreich, die westlichen Staaten sind nach wie vor zu feige, da kommen dann solche ausreden wie man wolle nicht zum Kriegsteilnehmer werden (obwohl in den Augen Russlands sind längst alle Unterstützer der Ukraine der Feind und auf digitalem Wege werden wir permanent von Russland angegriffen). Wir befinden uns längst im Krieg, es sind lediglich keine Soldaten von uns im Einsatz.
zum Beitrag24.11.2024 , 20:59 Uhr
Sie konnten diese damals mangels Abschusscodes nicht einsetzen, das ist korrekt. Aber es wäre wohl naiv zu glauben, dass die Ukraine es nicht innerhalb von fast 30 Jahren geschafft hätte die Atomwaffen für sich nutzbar zu machen.
zum Beitrag24.11.2024 , 20:57 Uhr
Zu allen 3 Punkten: Die Ukraine war nicht Rechtsnachfolger der UdSSR, aber die Atomwaffen die in der Ukraine lagen bei Auflösung der UdSSR gehörten der Ukraine. Gleiches galt für Belarus und Kasachstan. Diese hatten zwar zu dem Zeitpunkt noch keine operative Kontrolle über diese, da Russland über die Abschusscodes verfügte, aber es ist wohl ersichtlich, dass die es innerhalb der letzten fast 30 Jahre geschafft hätten die Atomwaffen für sich nutzbar zu machen. Das Budapester Memorandum wurde damals geschlossen, damit die 3 genannten Staaten ihre Atomwaffen abgeben und dafür wurde ihnen diverse Zusicherungen gemacht. Die Ukraine hatte damals das drittgrößte Atomarsenal der Welt. Es ist offensichtlich, dass sich Russland nicht an die Vereinbarungen von damals gehalten hat und Clinton, der das Memorandum ja damals mit initiiert hat, bedauert dies auch im Nachhinein als Fehler und ist überzeugt, dass Russland die Ukraine nicht angegriffen hätte, wenn diese ihre Atomwaffen behalten hätten.
zum Beitrag08.11.2024 , 21:41 Uhr
Das ändert nichts daran, dass eine Wahl im Januar angesichts der Weihnachtszeit viel zu überstürzt wäre und da unter Garantie haufenweise Fehler passieren werden, von den enormen Populismus der dann zwangsläufig den Wahlkampf beherrschen wird ganz zu schweigen, da keine Partei auf die schnelle vernünftigen Wahlkampf organisieren kann. Damit ist wirklich niemanden geholfen. Wenn man jetzt schon festlegt, dass die Neuwahl im März stattfinden wird, dann haben alle Beteiligten ausreichend Zeit sich vorzubereiten, damit ab Januar dann der Wahlkampf losgehen kann und auch die Organisation dann schonmal vorbereitet ist. Denn bei einer Wahl im Januar wird es unter Garantie zu haufenweise Anfechtungen der Wahl kommen, da es unmöglich ist in dieser kurzen Zeit angesichts der Weihnachtszeit da fehlerfrei den Wahlkampf zu organisieren, damit setzt man vor allem die Gemeinden völlig unnötigen Stress aus in der ohnehin schon stressigsten Zeit des Jahres.
zum Beitrag08.11.2024 , 21:34 Uhr
Sehe ich genauso. Ich verstehe diese Angst in Deutschland vor Minderheitenregierungen wirklich nicht. In Skandinavien sind diese die Regel und es funktioniert bestens. Dann muss man eben ständig Kompromisse eingehen, aber das ist viel besser als eine überstürzte Wahl bei der nicht vernünftig organisiert werden kann. Als würde es einen gravierenden Unterschied machen, wenn man mit der Wahl bis zum regulären Termin im September nächsten Jahres wartet und bis dahin halt einfach versucht Kompromisse zu finden. Wenn die Opposition dann wirklich gegen alles stimmt, dann sei es so, damit entlarven diese sich dann aber auch selbst dass diese einfach nur gegenan sein wollen, weil sie schnellstmöglich selbst an die Macht wollen, statt bereits mitzugestalten. Bin Neuwahlen generell sehr skeptisch eingestellt, meinetwegen kann man diese Möglichkeit auch gänzlich abschaffen und stattdessen die Verantwortlichen dazu zwingen, bis zum Ende die Regierung auch durchzuziehen und ihr bestes zu gehen. Schließlich bekommen sie danach so oder so auch hohe Ruhegehälter.
zum Beitrag13.09.2024 , 08:22 Uhr
Der wichtige Punkt hier ist "in aller Regel". Das bedeutet eben, dass es zwar häufig nicht möglich ist abzuschieben, da es kein Land gibt welches den abzuschiebenden aufnimmt (wozu Länder nach Völkerrecht nur verpflichtet sind, wenn es sich um Staatsangehörige ihres Landes handelt), aber wenn es ein Aufnahmebereiten Staat gibt, dann ist eben auch bei einem staatenlosen die Abschiebung möglich. In dem Fall des Betroffenen war es sehr wahrscheinlich so, dass seine Eltern die jugoslawische Staatsangehörigkeit hatten (da diese ja während des Kriegs geflohen sind) und da es Jugoslawien nicht mehr gibt, kann man auch keine Staatsangehörigkeit dieses Landes besitzen. Die Eltern selber haben dann womöglich die serbische Staatsangehörigkeit bekommen (ging ja generell automatisch ja noch Herkunft), aber im Fall des Betroffenen kam hinzu, dass er während des Krieges im Ausland geboren wurde. Aber ich vermute stark, dass Serbien die Aufnahme bereits bewilligt hat, womit es der Ausländerbehörde egal sein kann, dass er keine Staatsangehörigkeit hat. Das gesamte Verhalten der Ausländerbehörde ist enorm zu verurteilen, aber leider der Regelfall.
zum Beitrag08.08.2024 , 18:43 Uhr
Diese Möglichkeit besteht bereits schon und wird auch genutzt. Jemand der regelmäßig schwarz fährt, der bekommt Hausverbot für die Bahnen des jeweiligen Unternehmens. Von der Vertragsstrafe ganz zu schweigen, die ja ebenfalls jedes Mal verhängt wird.
zum Beitrag08.08.2024 , 18:29 Uhr
Ich bin mir sicher, dass das heutige Einkommensteuergesetz nicht mehr viele Gemeinsamkeiten hat mit dem damaligen Gesetz. Der 265a hingegen hat sich kaum verändert, das erschleichen bezieht sich ja vor allem darauf, dass es damals wirklich überall Zugangsbeschränkungen gab die man überwinden musste. Dies ist heutzutage aber nicht mehr der Fall, jemand ohne Fahrkarte verhält sich letztlich nicht anders als jemand mit Fahrkarte, die Tat besteht im Grunde darin, dass man etwas nicht tut.
zum Beitrag08.08.2024 , 18:25 Uhr
Das ist falsch, erschleichen bedeutet dass man eine Zugangsschranke unzulässig überwindet. Wenn man jemanden täuscht, dann handelt es sich um Betrug, da liegt die Strafe höher.
Thomas Fischer hatte da ein gutes Beispiel für eine Oper: Wenn jemand ein gefälschtes Ticket vorzeigt um reinzukommen, dann ist es Betrug. Wenn hingegen jemand über das Klofenster reingeht, dann handelt es sich um erschleichen von Dienstleistungen. Dies ist strafrechtlich von großer Bedeutung dies zu unterscheiden, eben weil das Strafmaß unterschiedlich ist. Im Fall der Bahn ist es eben erst dann Betrug, wenn ein Kontrolleur kommt und man versucht diesen zu täuschen und davon zu überzeugen, dass man eine Fahrkarte hätte.
zum Beitrag08.08.2024 , 18:19 Uhr
Ja aber trotzdem spielt es keine Rolle ob jemand schwarz mitfährt oder eben gar nicht erst mitfährt, weil er sich die Fahrkarte schlicht nicht leisten kann. In beiden Fällen gibt es für die Bahn kein Geld, die Kosten sind auch in beiden Fällen identisch. Die Bahn hat also keinen tatsächlichen schaden erlitten, wenn jemand der nicht in der Lage ist die Fahrkarte zu bezahlen trotzdem fährt, in der Hoffnung halt nicht erwischt zu werden. Würde man ohne Fahrkarte die Bahn nicht betreten können, würde derjenige eben gar nicht erst mitfahren sondern alternative Möglichkeiten suchen zu seinem Ziel zu kommen.
Ein Falschparker hingegen behindert häufig andere Verkehrsteilnehmer, entweder weil er einen Parkplatz beansprucht den andere stattdessen nutzen könnten, oder weil er an unzulässigen stellen parkt und dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert (andere Autos, Radfahrer oder Fußgänger). Da überrascht es noch viel mehr, dass Schwarzfahren stärker bestraft wird als Falschparken.
zum Beitrag08.08.2024 , 18:14 Uhr
Ja die Meinung vertritt er auch, dass man es auch nicht zur Ordnungswidrigkeit machen sollte sondern komplett streichen sollte. Sehe ich persönlich genauso, vor allem deshalb, weil bei sowas niemand zu schaden kommt. Die Leistung wird so oder so angeboten, und es wird dadurch ja auch kein zahlender Kunde daran gehindert die Leistung wahrzunehmen. Das sehe ich vor allem im Gegensatz zu Falschparker, dies ist häufig zulasten anderer Verkehrsteilnehmer (entweder weil man z.b. Bürgersteige behindert oder Parkplätze länger belegt als erlaubt und damit andere Fahrer daran hindert dort zu parken). Gerade dadurch irritiert es noch mehr, dass Schwarzfahren sogar stärker bestraft wird als Falschparken, obwohl beim Schwarzfahren niemand wirklich einen Nachteil hat.
zum Beitrag08.08.2024 , 12:59 Uhr
Nein, bei Rewe etwas mitgehen lassen ist Diebstahl, hier bereichert man sich selbst auf Kosten anderer. Dies ist nicht vergleichbar mit dem erschleichen von Dienstleistungen, da diese Dienstleistungen sowieso geleistet werden, unabhängig ob jemand sie in Anspruch nimmt (die Bahn fährt unabhängig ob jemand mitfährt). Daher ist das was grundlegend anderes.
Vor allem bleiben die Vertragsstrafen der Dienstleister ja bestehen. Wer ohne Fahrkarte erwischt wird, muss aktuell 60 Euro Strafe zahlen. Und dies rechnet sich anscheinend auch, sonst würde man diese Strafen höher ansetzen. Dies würde ich dann auch eher mit den strafen beim Falschparken vergleichen, denn dort geht das Geld ja an die jeweilige Kommune in der falsch geparkt wurde. Wer z.b. auf einem Kundenparkplatz zu lange parkt, hat keine Ordnungswidrigkeit zu befürchten, aber Vertragsstrafen vom Betreiber des Parkplatzes. Im öffentlichen Raum ist dann halt das Bußgeld quasi die Vertragsstrafe, da es keine Vertragsstrafe gegenüber Kommunen gibt. Warum sollte es bei Schwarzfahren doppelt bestraft werden, während Falschparker ja auch nur einmal bezahlen müssen?
zum Beitrag08.08.2024 , 12:53 Uhr
Nein es ist kein Diebstahl, auch nicht technisch gesehen. Denn Diebstahl wird höher bestraft und im Strafrecht wird immer nach der Vorschrift bestraft, die das höchste Strafmaß hat. Vor allem erfordert Diebstahl dass man sich selbst bereichert, indem man jemanden anderen etwas nimmt. Dies liegt hier definitiv nicht vor, selbst wenn man die Beförderung als Bereicherung ansieht, verliert das Beförderungsunternehmen nichts (denn die Fahrt findet ja so oder so statt, egal ob jemand mitfährt).
Ich persönlich finde die Ansicht von Thomas Fischer, früherer Vorsitzender Richter am 2. Strafsenat beim BGH da am besten: Schon nach den aktuellen Gesetzen dürfte es eigentlich keine Straftat sein, da es am Tatbestand des erschleichens mangelt. Man muss heutzutage keine Zugangsschranken mehr überwinden, man verhält sich im Grunde exakt genauso wie alle anderen, nur dass man keine Fahrkarte dabei hat. Und das Nichthandeln kann eigentlich kein Tatbestand sein. Im Grunde wird somit nur bestraft, dass man seine Schuld nicht bezahlt, aber Schulden nicht zu zahlen ist schon seit dem 19. Jahrhundert keine Straftat mehr.
zum Beitrag06.01.2024 , 06:25 Uhr
Wenn Vorgesetzte mit Untergebenen liiert sind ergeben sich sehr häufig Probleme. Selbst wenn beide die Professionalität bewahren können und der Vorgesetzte weiterhin alle Untergebene gleich behandelt (was schon schwer werden dürfte) wird es unter den Teamkollegen ständig Gerüchte geben dass es möglicherweise doch zu einer Bevorzugung kommt. Es wird haargenau jede Kleinigkeit beobachtet werden. Für das Arbeitsklima ist das komplettes Gift. Da ist es doch besser, wenn einer der beiden den Posten wechselt, so dass beide nicht mehr in direkter Verbindung stehen.
In kleinen Familienbetrieben ist das z.b. was anderes, aber dort gibt es auch keine wirklichen Karrieremöglichkeiten oder Beförderungen und dergleichen. In großen Unternehmen hingegen bestehen sehr schnell Zweifel. Der verlinkte Artikel bzgl des Springer Verlags zeigt ja auch, dass die Regelungen dort erst dadurch kamen, nachdem die Skandale wegen Reichelt öffentlich bekannt wurden. Und auch wenn eine Meldepflicht wie im Artikel angesprochen möglicherweise nicht zulässig ist, eine Versetzung bei Beziehungen in verschiedene Abteilungen dürfte man arbeitsrechtlich kaum gegen vorgehen können (vor allem weil bei einer großen Firma üblicherweise nicht Mal eine Begründung für eine Versetzung erforderlich ist, in den meisten großen Firmen unterschreibt man direkt zu Beginn dafür überall eingesetzt werden zu können).
zum Beitrag06.01.2024 , 06:13 Uhr
Nein, gewählt wurde nur einer, nämlich der Kanzler vom Bundestag. Alle anderen Minister hat der Kanzler eingesetzt, da kann man definitiv nicht von Wahlen sprechen. Und selbstverständlich ist es ein Problem, wenn der Kanzler ein Ministerium stark bevorzugt.
zum Beitrag06.01.2024 , 06:05 Uhr
Welt TV, ebenso wie die Welt Zeitung, sind seit jeher sehr konservative Medien. Dass diese stark für CDU/CSU und FDP plädieren und alles linke ablehnen ist hinlänglich bekannt. Genauso wie z.b. TAZ als linkes medium bekannt ist. Daran ändert auch nichts, ob eine Frau Lehfeld dort arbeitet, auch ohne diese wären die Aussagen von Welt TV die gleichen geblieben. Insofern sehe ich hier tatsächlich kein Interessenkonflikt.
zum Beitrag06.01.2024 , 06:00 Uhr
Jetzt Mal ehrlich, es ist doch vollkommen natürlich, dass man (vor allem während der Verliebtheitsphase) Ideen des geliebten Partners eher den Vorzug gibt als anderen. Da muss man schon komplett emotionslos sein. Professionalität hin oder her, einen Grossteil unserer Entscheidungen treffen wir unterbewusst, und da spielen unsere Emotionen einen sehr großen Einfluss.
zum Beitrag06.01.2024 , 05:53 Uhr
"Wegner hat sie ja nicht zur Senatorin gemacht, weil sie mit ihm zusammen ist. Das ist der Unterschied."
Genau die Frage stellt sich ja gegenwärtig. Es ist eben nicht auszuschließen, dass sich zwischen den beiden bereits vorher was angebahnt hat und er sie nur deshalb zur Senatorin gemacht hatte, weil er ein privates Interesse an ihr hatte. Ob dies nun stimmt oder nicht lässt sich hinterher kaum noch nachweisen.
zum Beitrag06.01.2024 , 05:46 Uhr
Solange das Paar glücklich ist, klappt es ja auch alles gut. Aber nun stellt dir vor das Paar ist wegen irgendwas, was im privaten vorgefallen ist zerstritten. Und nun soll im Job der eine dem anderen Anweisungen geben.
Es ist immer besser als Paar in verschiedenen Abteilungen zu arbeiten, wenn man den gleichen Job hat. Bei Beziehungen zwischen Vorgesetzten und Untergebenen halte ich es tatsächlich für unerlässlich, bei Streits im Job kann da schnell die gesamte Autorität des Vorgesetzten untergraben werden, vom Problem für die Teamdynamik ganz zu schweigen. Wie es beim o.g. Fall vom Artikel ist kann ich nicht beurteilen.
zum Beitrag20.12.2023 , 03:10 Uhr
Und es ist doch weiterhin problemlos möglich, mit Bargeld bzw Girokarte zu zahlen, nur halt nicht mehr in Bussen (wo das einfach auch enorm aufgehalten hat jedes Mal). Als Tourist wird man üblicherweise zuerst an einem größeren Bahnhof ankommen, und dort gibt es auch immer Automaten bei denen man dann alle möglichen Fahrkarten kaufen kann.
Ich persönlich würde aber sowieso, wenn ich irgendwo in Deutschland Urlaub fahre und weiß, dass ich dort regelmäßig den ÖPNV nutzen will, mir im voraus eine Fahrkarte kaufen, die für den gesamten Urlaub gilt. So hab ich es damals auch in Berlin gemacht, gab ein Wochenticket für 29 Euro waren das glaube ich und dann brauchte ich mir den Rest des Urlaubs darüber keine Gedanken mehr machen. Vor allem mit dem Deutschlandticket ist das heutzutage noch einfacher, klar kostet auch mehr, gilt aber auch einen ganzen Monat und man kann es auch nutzen um zum Urlaubsort hinzufahren und wieder zurück (was für Großstädte wie Hamburg oder Berlin sowieso ratsam ist, mit ÖPNV hinzufahren).
zum Beitrag20.12.2023 , 03:05 Uhr
Die Reaktion der Zeitung, sowie auch generell vieler deutschen zeigt vor allem, warum wir im Bereich Digitalisierung immer noch sehr weit hinterher hinken. Die Skandinavier runzeln schon lange die Stirn, warum wir so beharrlich am Bargeld festhalten, dort ist es fast komplett abgeschafft (also es gibt es noch, aber die meisten nutzen es schlicht nicht mehr).
zum Beitrag20.12.2023 , 03:00 Uhr
"Dass es mit Prepaid-Karte immer schneller als mit Bargeld geht, wage ich zu bezweifeln."
Selbstverständlich geht das schneller, da der Busfahrer hier gar nichts mehr machen muss. Dazu wird ein terminal im Bus verwendet, wo der Fahrgast dies selbst macht, ohne dass der Busfahrer sich damit auseinander setzen muss. Schon seit Corona prüfen die Busfahrer ja auch generell keine Fahrkarten mehr, da ist jeder selbst verantwortlich eine korrekte Fahrkarte dabei zu haben.
"Wenn sowieso fast alle bargeldlos zahlen, dürfte das Sicherheitsrisiko durch eine Bargeldkasse überschaubar sein."
Es muss ja trotzdem immer ausreichend Wechselgeld vorhanden sein. Es mag natürlich nicht enorm viel Geld sein, aber das Risiko ist immer noch deutlich höher, als wenn gar kein Bargeld da ist.
"Wenn die Smartphone-App ausgerechnet dann ein Update verlangt, wenn man gerade damit bezahlen will, kann es schon Mal länger dauern."
Damit hat der Busfahrer noch weniger zu tun, denn dies muss man vor dem Fahrtantritt schon erledigt haben. Wer erst nach dem Betreten des Busses die Fahrkarte mit der App kauft, der fährt ohne Fahrschein. Bei Kauf gibt es auch ein 2 Minuten timer, dies ist vor allem um sicherzustellen, dass man nicht schnell erst ein Ticket kauft, wenn man die Prüfer sieht.
zum Beitrag11.12.2023 , 14:21 Uhr
Wohl viel eher, weil man die Haftung für das komplette Gelände übernehmen soll obwohl auch andere Vereine dieses nutzen. Vielleicht erstmal genau lesen, was da steht.
Und ja für mich wäre es auch ein nicht annehmbarer Zustand, mit der AFD die Räume teilen zu müssen, aber wie gesagt, darum alleine geht es doch gar nicht.
zum Beitrag29.11.2023 , 18:36 Uhr
Das ist zwar korrekt, allerdings setzt Konsum Erwerb und Besitz voraus. Im Fall von Jugendlichen werden aber auch nicht die Jugendlichen selbst bestraft, sondern die Verkäufer (gleiches gilt ja für Zigaretten und Alkohol, nicht der Kauf durch jugendliche ist strafbar, sondern der Verkauf bzw Übergabe an Jugendliche).
zum Beitrag07.11.2023 , 11:17 Uhr
Privatschulen sind nichts per se schlechtes, im Fall der Waldorfschulen sehe ich deren Konzept vor allem sehr kritisch, welches Weltbild dort vermittelt wird und dass die Abschlüsse dort nicht mit Abschlüssen der Regelschulen vergleichbar sind. Ich sehe vieles in den staatlichen Regelschulen kritisch und finde es gut, dass es da alternativen und somit auch eine gewisse Konkurrenz gibt. Meine Tochter wird nächstes Jahr eingeschult und wir haben uns da auch für eine Privatschule entschieden, welche sogar nächstes Jahr erst neu gegründet wird. Wir sind dabei ganz sicher nicht privilegiert, aktuell sind wir noch auf Wohngeld angewiesen und die Kosten von ca 250 Euro werden hart sein, aber meine Tochter ist es mir wert. Sie würde an einer normalen Grundschule schlicht untergehen, ebenso wie es bei mir selbst damals der Fall war, da sie ähnlich wie ich sehr introvertiert ist. Vor allem aber gefällt mir das Konzept der Schule sehr gut, zum einen dass bei jedem Unterricht neben der Lehrkraft eine lernassistenz dabei ist, die die Kinder unterstützt und dann auch nach der Schule die Hausaufgabenbetreuung unternimmt. Diese weiß dann auch genau, wie die Aufgaben gemeint sind und falls die Kinder Probleme mit Aufgaben haben, kann diese das den Lehrern dann so mitteilen. Ein weiterer Punkt der mir gefällt, sind die fächerübergreifenden Projekte, wo dann an praktischen Beispielen gezeigt wird, wofür die Fähigkeiten die man in Mathe, deutsch usw lernt nützlich sind. Auch soll im Rahmen dieser Projekte soziales Engagement gezeigt werden, so ist eine Zusammenarbeit mit dem Hospiz dass direkt nebenan liegt geplant.
Trotzdem (und dass war mir besonders wichtig) wird darauf geachtet, dass alles notwendige wissen, welches für die weiterführende Schule benötigt wird, vermittelt wird. Es fällt nicht z.b. Mathe aus, nur weil die Kinder da gerade keine Lust drauf haben. Außerdem ist die Leiterin schon seit langem Rektorin einer Regelgrundschule gewesen, hat daher entsprechend Erfahrung.
zum Beitrag11.05.2023 , 21:56 Uhr
Ein Supergau würde bedeuten, dass ein großes Gebiet um das akw herum für lange Zeit unbewohnbar wird. Tschernobyl ist bis heute nicht sicher zu betreten und das in einem großen Radius. Das wäre in einem so dicht besiedelten Land wie Deutschland eine Katastrophe, es müsste mindestens in einem Radius von 100 km alles evakuiert werden. Das entspricht einem Gebiet größer als ganz Schleswig Holstein.
Von den Folgen auf Mensch und Umwelt bei einem Supergau ganz zu schweigen. Durch Wolken und Regen kann das ganze noch viel weiter transportiert werden.
Im übrigen bin ich vehement gegen Gas und Kohle, aber Atom ist definitiv keine Option. Wir hätten schon lange eine vollständige Versorgung durch erneuerbare Energien haben können, wenn nicht bestimmte Parteien seit Jahrzehnten das ganze enorm blockieren.
zum Beitrag20.07.2021 , 22:53 Uhr
Statistik fällt immer wieder vielen schwer. Es ist logisch dass NRW als größtes Bundesland auch die meisten Infizierten und Tote durch Corona hat. Bezogen auf die Einwohnerzahl ist NRW aber bei den Infizierten auf Platz 6 und bei den Toten auf Platz 9. In beiden Kategorien ist Sachsen auf Platz 1. Und übrigens auch Bayern, wo Söder ja immer so gelobt wurde wegen seiner Corona Politik, ist in beiden Kategorien schlechter als NRW (Platz 3 bei den Infizierten pro Einwohner und Platz 6 bei den Toten pro Einwohner).
zum Beitrag18.04.2021 , 21:26 Uhr
Auch im Wiki steht exakt das gleiche, was auch im Artikel steht: Es gibt mehrere Urteile zu dem Thema (dass einige davon den Straftatbestand bejaht haben und andere nicht sagt der Artikel ja nicht, die Aussage dass es mehrere Urteile gibt ist korrekt) und die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus 2016 ist ebenfalls korrekt.
Der von Ihnen verlinkte Punkt ist ja nur eine Absicherung des Herstellers der entsprechenden Textilien, damit er nicht haftbar gemacht werden kann wenn diese konfisziert werden. Das besagt über das juristische nichts weiter aus.
zum Beitrag27.01.2021 , 14:46 Uhr
Zum einen ist Hamburg nicht Niedersachsen
Zum anderen ist das Problem, dass es nicht DIE Antifa gibt, ebensowenig wie es nicht DIE eine Organisation der Rechtsextremen gibt. Jede Antifa-Gruppierung muss individuell geprüft werden ob ein Grund für ein Verbot der jeweiligen Organisation gegeben ist. Ein generelles Verbot dürfte gerichtlich kaum Bestand haben. Man kann ja auch nicht jede rechtsradikale Organisation quasi vorbeugend verbieten, sondern muss für jede einzeln beweisen, dass sie verfassungswidriges Verhalten an den Tag legt. Dies hat recht hohe Hürden und es wurden schon diverse Verbote von Gerichten wieder einkassiert. Diese Hürden sind auch nicht ohne Grund da, man möchte nunmal nicht dass Landesregierungen einfach mal Organisationen und Vereine der politischen Gegner lahmlegen können, bzw überhaupt einfach mal einen Verein dichtmachen können. Das Vereinsrecht ist verfassungsrechtlich festgehalten und kann nicht einfach mal eben nach Gutdünken aufgehoben werden, man braucht immer Beweise für jeden individuellen Verein, dass dieser gegen Artikel 9 (2) GG verstößt (also dass deren Zweck oder Tätigkeiten gegen Strafgesetze verstößt oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung handeln). Wenn dies nicht einwandfrei bewiesen werden kann, dann wird das Verbot vor Gericht keinen Bestand haben. Dass Vereine die einen ähnlichen Namen haben dagegen verstoßen reicht nunmal nicht aus, sonst könnte schließlich jeder der einen Verein schaden will einen Verein mit ähnlichen Namen gründen und verfassungswidrige Aktionen durchführen.
zum Beitrag27.01.2021 , 14:36 Uhr
irrelevant, da es hier um den innenminister von niedersachsen geht, der in sachsen-anhalt nunmal keine befugnisse hat
zum Beitrag27.01.2021 , 14:27 Uhr
Hat er nirgendwo gesagt, oder wo lesen sie das? Er hat vielmehr ausdrücklich betont, dass das Problem ist, dass Aktionen wie abbrennen von Autos oder anderen oder körperliche Gewalt sich nunmal negativ in der öffentlichen Wahrnehmung auswirken. Würde das linke Lager solche Aktionen vollständig ablehnen und sich davon abgrenzen und sich Antifa-Organisationen dazu stehen, dass sie eben nicht sowas machen sondern wirklich sich rein auf das konzentrieren wovon sie sprechen, dann würde sich das Bild auch deutlich verbessern. Vor allem ist das linke Lager hier sehr heuchlerisch, was der OT schon angesprochen hat, da man exakt das gleiche Verhalten (also das nicht abgrenzen von bestimmten Aktionen) im rechten Lager enorm kritisiert. Auf andere zu zeigen ist halt immer leichter als seine eigenen Schwächen zu sehen und an diesen zu arbeiten.
zum Beitrag26.11.2018 , 18:03 Uhr
Man sollte auch den ganzen Beitrag lesen, bevor man kommentiert.
Das Gericht hat in der Sache noch überhaupt nichts entschieden, das Verfahren läuft noch, es geht hier nur um eine einstweilige Verfügung. Und wie im Artikel erwähnt wurde, wurde die ursprüngliche einstweilige verfügung vom Donnerstag, bei der Herr Knabe vorläufig wieder als Direktor eingesetzt wurde, heute am Montag wieder kassiert, also aktuell darf er auch laut Gericht nicht als Direktor tätig sein. Aber wie gesagt, das Verfahren läuft aktuell noch, es ist insofern vollkommen offen. Und sollten die Vorwürfe stimmen, dann ist er definitiv als Direktor unhaltbar.
Im übrigen wäre es tatsächlich eine politische Intrige, wie kommt es dann das ein CDU-Politiker, der ebenfalls im Stiftungsrat sitzt, dies bestreitet. Der hätte wohl ein großes Interesse die Linken schlecht dastehen zu lassen.
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