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07.08.2018 , 15:50 Uhr
Hallo, das Urteil (welches ich begrüße) betrifft nur die nach den Psychisch-Kranken-Landesgesetze untegebrachten Menschen (meist Akutpsychiatrie), nicht erwähnt sind aber die erheblich mehr in Pflegeheinen fixierten Menschen, die dort auf Veranlassung eines rechtlichen Betreuers (oder Vorsorgebevollmächtigten) untergebracht sind - und das oft jede Nacht. Hier ist - auch angesichts des Personalmangels in der Pflege - erheblich mehr Habdlungsbedarf als in der Akutpsychiatrie.
zum Beitrag07.08.2018 , 15:44 Uhr
Hallo, ein sehr vernünftiger Kommentar. Was man leider weder von den zitierten Medien und den Kollegen der Polizei nicht behaupten kann. Was den „Vorfall“ als solches betrifft, zeigt das wieder mal, dass man als Altenheim („Seniorenresidenz“)-Bewohner wohl seine Grundrechte an der Garderobe abgibt. Schande aber eigentlich, dass sich Journalisten, statt ihre Arbeit zu tun, sich über so etwas lustig machen. Lustig wäre es gewesen, wenn man dergestalt mit Mick Jagger und anderen Rock-Opas umgesprungen wäre (nachdem die ihre e-Gitarren lautschreiend auf der Bühne zerstört hätten). Aber offenbar spült ja genügend Jim Beam (oder was die schlucken) die Alzheimer-Ablagerungen weg. Darauf ein Vita Gerin Geistlich!
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