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04.04.2018 , 00:24 Uhr
Ich hätte da mal eine Frage. Wenn das Bundesverfassungsgericht etwas für ungesetzlich erklärt und ein Regierungschef eines deutschen Bundeslandes trotz explizitem Verbot dem BVG zuwider handelt, wäre das in Deutschland keine Straftat? Oder doch? Welcher Straftatbestand läge hier vor?
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