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02.01.2018 , 14:01 Uhr
Anmelden im Sinne von einer Steuernunmer beim Finanzamt ist ja überhaupt nicht das Problem. Das ist selbstverständlich für alle, die Prostitution als "ganz normalen Job" frei ausüben. Das Problem, um das es hier geht ist die Zwangsregistrierung als Prostituierte - mit einem extra "Hurenpass", der mitzuführen ist. Was kommt als nächstes? Eine Zwangstätowierung? - Keine Bäckereiangestellte, Putzkraft oder Schlachter muss einen Ausweis bei sich tragen, der seinen Beruf preisgibt. Und solange Sexarbeit in unserer Gesellschaft noch so sehr stigmatisiert ist, bedeutet eine derartige Regulation Ungleichheit in der Berufswahl, was laut Gesetz eigentlich verboten ist.
zum Beitrag02.01.2018 , 13:55 Uhr
Leider nein. Als nächstes kommt dann vermutlich die Zwangstätowierung. Gab's alles schon mal...
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