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21.11.2017 , 17:48 Uhr
Prinzipiell kann ich verstehen was sie meinen. Die Auge um Auge, Zahn um Zahn Methode der Rechtsprechung wäre auch nicht hilfreich. Jedoch zeigen die Opfer hier eine sehr große Barmherzigkeit gegenüber den Tätern. Mehr als sie es von Täter- bzw. Staatsseite erfahren haben. Ausserdem haben sich hier einzelne Opfer für eine Strafminderung eines einzelnen Täters ausgesprochen und den anderen Tätern die Tür ein Stück weit offen gelassen, sofern echte Reue und! Bereitschaft zur Aufklärung vorhanden ist. Das ist deutlich mehr Großmut als ich mir selber jemals zutrauen würde. Ich bewundere daher diesen Schritt und verstehe daher auch nicht, weshalb sie nicht auf diesen Punkt eingehen. Abgesehen davon hat der/die Richter zu entscheiden, ob er/sie irgendwelche Vorschläge annimmt, oder halt nicht. Daher ist die Sache relativ einfach. Die Opfer haben das Recht dazu Vorschläge zu machen, wenn es nicht ins Absurde geht und sie haben kein Recht den Opfern dieses Recht abzusprechen.
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