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27.06.2026 , 12:51 Uhr
Guten Tag. Wieso genau soll jetzt ein kleiner Unternehmer durch Wegfall Minijob diesen nicht mehr anbieten können - und dann auch noch pleite gehen? Das funktioniert (und ich habe berufliche Erfahrung in diesem Bereich!) NUR wenn sowohl dem AG als auch dem AN nicht klar ist das es sich um völlig "normale" Arbeitsverhältnisse handelt in Bezug auf Entlohnung (hier insbesondere Mindest- bzw. Tariflohn), Ansprüche auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc., etc. Bei einem Minijob hat der AG zusätzliche Aufwendung von mind. 29% (KV 13%, RV 15%+U1+U2 1%) zzgl. (in den meisten Fällen) noch 2% pauschale Steuer - also 31%. Im Vergleich zu Normaljob: KV 8,8%, RV 9,3%, PV 1,7%, ALV 1,3% U1+U2 1% - GESAMT: 19,8%. ERGO: einen teueren Mitarbeiter kann sich das Unternehmen gar nicht leisten - also WARUM sollte nun genau die kleine Boutique um die Ecke pleite gehen??? Danke für Ihre Antwort. MfG und bleiben Sie kühl - St. Schaele
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