Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
04.09.2022 , 19:21 Uhr
Whoops. ... von ihm ein Schmerzensgeld ...
zum Beitrag04.09.2022 , 19:15 Uhr
Für unterschiedliche Leser ist das unterschiedlich relevant, nicht notwendigerweise aus niedrigen Beweggründen.
Die Hinterbliebenen des Opfers sind jetzt zunächst in tiefer Trauer. Aber der Hintergrund des Täters bedeutet möglicherweise auch, dass es praktisch nicht möglich ist, von ihm eine Schmerzensgelt zu erhalten.
zum Beitrag22.03.2014 , 08:56 Uhr
Wenn man einer "Antistress-Verordnung" unerreichbare Ziele unterstellt, dann lässt sie sich leicht kritisieren. Das Ziel ist aber nicht weniger Stress, sondern weniger fehlbelastender Stress. Auch den kann man nicht direkt per Verordung reduzieren, wohl aber kann man damit eine Handhabe schaffen, schädliche "mentale Arbeitsbelastung" überhaupt erst einmal mit dem Instrument der Gefährdungsbeurteilung zu erkennen. ("Mentale Arbeitsbelastung" wäre die korrekte Übersetzung des Begriffes "mental workload" in der ISO 10075. In Deutschland wurde das leider mit "psychische Belastung" übersetzte.)
Es gibt in den Betrieben nur eine Instanz, die das Thema wirklich vorantreiben kann: Das sind die Betriebsräte und die Personalräte. Die behördliche Aufsicht bleibt überfordert (fünft Tage Psychotraining für technische Aufsichtspersonen) und selbst die Zertifizierungen von Arbeitsschutzmanagementsystemen, mit denen man auch das Thema der mentalen Arbeitsbelastung diszipliniert angehen könnte, ist oft nur Showbusiness.
Ohne kompetente Arbeitnehmervertretungen läuft hier nichts. Was Viele nicht wissen, Arbeitnehmervertretungen haben im Arbeitsschutz (der ist für die Minderung schädlicher mentaler Arbeitsbelastungen zuständig) nicht nur ein Mitbestimmungsrecht, sondern eine Mitbestimmungspflicht. Unter den verschiedenen Bereichen der Mitbestimmung gibt das Betriebsverfassungsgesetz dem Arbeits- und Gesundheitsschutz außerdem eine besonders hohe Priorität. Soll eine "Antistress-Verordnung" wirklich funktionieren, dann müsste sie nicht nur die Kompetenz der Arbeitnehmervertretungen stärken, sondern sie müsste Betriebs- und Personalräte deutlicher in die Pflicht nehmen. Das kann so weit gehen, dass Betriebsräte professionelle Auditmethoden lernen müssen. Mit klassischen Gewerkschaftssprüchen ("Tatort Betrieb") kommt man hier nicht weiter.
zum Beitrag