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09.12.2016 , 14:31 Uhr
Leider könnte man richtig liegen mit der Vermutung, dass das BverG mit ihren roten Mäntelchen im derzeitigen politischen Lüftchen nie im Sinne der Hilfebdürftigen entscheiden wird...trotzdem sollte man es mit einer Flut von Verfassungsbeschwerden zu einer Entscheidung zwingen, damit das Volk endlich mal begreift, was hierzulande abläuft! Nicht einer dieser Halbgötter in Rot scheint noch "Cochones" in der Hose zu haben, denn sonst hätte längst einer von denen im stillen Kämmerlein eine wasserdichte Verfassungsbeschwerde verfasst, die einer Prüfung standhalten würde und diese anonym an jemanden weitergeleitet, der damit was anzufangen weiß...!
Die unten stehende Antwort an Onkel "Dagobert1", bekannt aus fast allen Elo-Foren für seine Abneigung zu den kürzlichen Verfassungsbeschwerden, beschreibt so ziemlich genau, was ich genau meine:
Zitat von dagobert1
--- "Verfassungsrechtlich zumindest bedenklich ist auch die Neufassung des § 52 SGB II, der jetzt die Ausschnüffelung auch von Angehörigen erlaubt.
Fassung § 52 SGB II a.F. bis 01.08.2016 (geändert durch Artikel 1 G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824)
Wer das in seine Verfassungsbeschwerde mit aufnehmen will, sollte aber beachten dass diese Neuregelung nur Nicht-Leistungsbezieher betrifft, folglich also auch nur diese beschwerdebefugt sind.
Die Leistungsbezieher selbst sind in diesem Punkt m.A.n. nicht beschwerdebefugt, da sich für sie nichts geändert hat...!" ---
Meine Antwort darauf (genau seit dem wurde ich unsichtbar geschaltet in diesem Elo-Forum.org genannten Schrebergartenvereinsstammtisch ;0):
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