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06.02.2018 , 17:33 Uhr
Dann schlage ich doch vor, dass Sie die Vertretung des Herrn Yigit anstelle von dessen Anwalt Erdem übernehmen, der vom Spiegel am 10. Januar 2018 mit den Worten zitiert wird:
" Formal gesehen kann die Hamburger Ausländerbehörde ihn wohl abschieben... " .
Rufen Sie doch einfach bei der Behörde an und sprechen das Zauberwort Art. 8 EMRK und siehe da, es wird dem zuständigen Sachbearbeiter wie Schuppen von den Augen fallen, dass sie natürlich Recht haben und er Unrecht.
Und Herr Erdem fühlt sich peinlich berührt, weil er Ihre Beurteilung der Rechtslage nicht kannte oder teilte.
zum Beitrag06.02.2018 , 11:26 Uhr
Ich bin nicht gehässig, lieber Herr Sinople, sondern folge nur den Spuren des Urhebers dieser Maxime, dem Apostel Paulus
" Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen. Wir hören aber, dass einige von Euch ein unordentliches Leben führen und alles mögliche treiben, nur nicht arbeiten. "
Von Art. 12 der Sowjetverfassung 1935
" Die Arbeit ist Pflicht...und eine Sache der Ehre eines jeden arbeitsfähigen Bürgers nach dem Grundsatz, wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. "
will ich nicht weiter reden und von Franz Müntefering, der das Bibelzitat mehrfach öffentlich äußerte, schon gar nicht.
Und Briefmarken drucken lassen, soll etwa Arbeit sein ?
Es bleibt dabei, Arbeiten ist nur das, was Geld oder Sachwerte zum Lebensunterhalt bringt.
zum Beitrag06.02.2018 , 00:25 Uhr
Nu man suutje, Herr Krause, mit dieser
- sagen wir einmal - eigenwilligen Rechtsauffassung:
§ 25 Abs. 5 AufenthG normiert eine mögliche ( kein Rechtsanspruch hierauf! )) Aufenthaltserlaubnis nur unter der Bedingung, dass die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall des Ausreisehindernisses in
absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist
und vor allem darf sie nach dem Willen des Gesetzgebers nur dann erteilt werden, wenn der Ausländer
unverschuldet an der Ausreise gehindert ist.
Art. 8 EMRK regelt nur den Anspruch einer Person auf Achtung des Privat- und Familienlebens . ihrer Wohnung und Korrespondenz.
Damit sind beide Normen für Herrn Yigit nicht einschlägig, denn er kann als türkischer Staatsbürger jederzeit ungehindert in die Türkei einreisen, zumal er in Deutschland keine Familie hat, auf die u.U Rücksicht zu nehmen wäre.
Zum Ernst des Lebens gehört nun einmal. sich von seiner eigenen Hände Arbeit zu ernähren und nicht, sich in der sozialen Hängematte auszuruhen, um seiner Weltanschauung nachgehen zu können.
Das gilt für jeden einzelnen Deutschen,
aber eben auch für jeden Ausländer in Deutschland.
zum Beitrag05.02.2018 , 22:29 Uhr
Herrn Yigit steht es frei, in Deutschland Asyl zu beantragen, wenn er sich in der Türkei politisch verfogt fühlen sollte.
Aber das zeiht er offensichtlich nicht einmal in Erwägung.
Also lassen Sie bitte das bashing auf den deutschen ( in der Tat ) Rechtsstaat und denken Sie an den Säulenheiligen der Sozialdemokratie August Bebel
" Wer nicht arbeitet ( obwohl er arbeiten könnte ), soll auch nicht essen
( jedenfalls nicht auf Kosten der Steuerzahler in Deutschland ). "
zum Beitrag05.02.2018 , 19:08 Uhr
Wenn wir das, was wir wissen, rekapitulieren, wo ist dann eigentlich das Problem ?
Ein vorbestrafter Ausländer zieht es vor, seinen politischen Interessen nachzugehen, anstatt seinen Lebensunterhalt nachhaltig durch einen Brotberuf zu sichern.
Er bezieht er zu Lasten der Steuerzahler, zu denen er nicht gehört,
staatliche Hilfen und lamentiert über die ach so böse Obrigkeit.
Die ist es aber nicht, sondern wendet nur das Gesetz an.
Und das ist gut so.
Empathie oder Mitleid für diesen Herrn sind unangebracht oder politische Tagträumerei.
zum Beitrag23.01.2018 , 18:10 Uhr
Liebe Frau Gütschow,
eine etwas vollständigere Formulierung bittte, wenn Sie schreiben " ...Abschiebehaft für
Asylbewerberinnen und -Bewerber möglich ist. "
Tatsächlich handelt es sich um rechtskräftig abgelehnte und vollziehbar ausgewiesene Personen,
die ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nachgekommen sind.
Wer sich nicht rechtstreu verhält, muss eben die Konsequenzen tragen, wobei das Ausländergesetz sehr grosszügige Kautelen einer Freiheitsbeschränkung zugunsten der Betroffenen normiert hat.
Da sind Tränen nichts anderes als die von Krokodilen, die wie Herr Fahlbusch ihren Lebensunterhalt vornehmlich mit dem " Kampf " gegen Ausweisung und Abschiebung bestreiten.
Und dass sich die ( Ex ? ) Kommunistin Schneider Sorgen um die Kosten für den Staat macht, ist eher erheiternd.
zum Beitrag22.01.2018 , 19:23 Uhr
Dieser " Verteidiger " begründet offensichtlich mit dumm Tüch, warum er in der Verhandlung vor dem Amtsgericht seine rechtliche Beurteilung überhaupt nicht dargelegt hat, denn das Äussern von Rechtsansichten bedarf keines möglicherweise verfahrensverzögernden Beweisantrages.
Mit aller gebotenen Zurückhaltung:
Das wirkt wie Winkeladvokatentum aus reinem Gebühreninteresse.
Von einem ordentlichen Anwalt ist zu erwarten, dass er dem Gericht ( und der Staatsanwaltschaft im Vorverfahren ) gegenüber schon in der ersten Instanz rechtskundig auftritt.
Mit anderen Worten:
Entweder kannte er die aus seiner Sicht einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nicht, was schlimm genug wäre, oder hat damit bewusst hinter dem Berg gehalten.
Beides ist unerfreulich genug.
zum Beitrag07.01.2018 , 22:49 Uhr
Um das Nicht- oder doch Gewollwerden
zumindest bei den Bürgerschaftswahlen in Hamburg zu verdeutlichen:
Auch ein " schlechter " Listenplatz erlaubt doch einen Einzug in die Bürgerschaft, wenn es denn die Abstimmenden so wollen.
Bestes Beispiel ist der kriminelle
( Pardon, aber er wurde rechtskräftig wegen mehr als Schmuddeleien verurteilt ) ehemalige Schwanenritter der SPD und Ziehsohn von Olaf Scholz
Bülent Ciftlik.
Er hat es trotz schlechten Listenplatzes mit viel Fleiss und ... gleichwohl geschafft.
Und wer ein gutes Gedächtnis hat, wird sich noch an den angeblichen Rettungssänitäter, den Sohn von Beton... erinnern.
zum Beitrag07.01.2018 , 22:22 Uhr
Liebe Frau Schellen,
Sie sollten - wenn Sie denn mögen, aber es ist interessant - einmal der Frage nachgehen, warum und durch wen die Elbphilharmonie ständig ausverkauft wird.
Ein Beispiel:
Am ersten Vorverkaufstag für das Konzert von Juan Diego Florez, das am 5. April 2018 stattfinden wird, waren sämtliche Karten sofort vergriffen.
Am selben Tag waren Billette für dessen weitere identische Auftritte z.B. in Berlin, Düsseldorf, Hannover und Frankfurt en masse erhältlich.
Was will uns dieses Geschmäckle sagen ?
Doch wohl kaum, dass die Hamburger kulturbegeisterter sind als die Berliner.
Die Sache riecht.
Das hat sie bei den Bayreuther Festspiele viele Jahrzehnte auch getan.
Was spricht hier gegen einen investigativen Journalismus und konsequentes Nachbohren ?
Aus meiner unmassgeblichen Sicht nichts.
zum Beitrag07.01.2018 , 21:46 Uhr
Na ja, aber wer will schon CDU- Frauen
an vorderster Politfront, die zwar ( zu Recht oder auch nicht ) herummäkeln,
aber dies unter dem Deckmäntelchen
der Anonymität.
Hier kann es sich eigentlich nur um die frühere Vorsitzende der Frauenunion,
eine Dame im Rentenalter, handeln,
die seit ihrem Ausscheiden aus der Bürgerschaft 2008 ( Listenplatz sage und schreibe 65 ) 2011erfolglos als Hamburger CDU- Landesvorsitzende
und ebenso erfolglos 2008 und 2011
um einen Platz in der Bürgerschaft bewarb, von der ebenso erfolglosen Bundestagskandidatur 2013 gar nicht zu reden.
Soll hier das Gefühl des politisch Nichtgewolltwerdens durch ihr Geschlecht überkompensiert werden ?
Ist Geschlecht ein Verdienst ?
Doch wohl nicht.
De politisch mortuis nisi nihil bene,
liebe Frau Meyer- Kainer !
zum Beitrag01.01.2018 , 17:48 Uhr
Liebe Frau Patin Flüchtlingshelferin ( und Frau Kutter ) :
Was bitte soll denn eine unbefristete Aufenthaltsgestattung sein, die es nämlich überhaupt nicht gibt ?
Eine Aufenthaltsgestattung bescheinigt lediglich deklatorisch , dass sich ein Asylbewerber während seines laufenden Verfahrens erlaubt im Bundesgebiet aufhält, stellt aber keinen eigenständigen Aufenthaltstitel dar.
Etwas mehr journalistische Sorgfalt wäre angebracht, zumal wenn Frau Patin Flüchtligshelferin / Studentin ungenannt ( warum eigentlich ? ) bleiben will.
zum Beitrag28.12.2017 , 07:51 Uhr
Da freuen wir uns alle doch ganz dolle, wie ein " Kunststudent " die Hamburger Justiz darüber aufklären will, dass sie angeblich europäisches Recht missachten soll.
Geht es nicht eine Nummer grösser, nämlich den Vorwurf, Menschenrechte zu missachten ?
Dieser Fall wird Rechtsgeschichte schreiben !
Mutmasslich aber eher nicht.
Wie schade, Herr von Appen.
Wie schade, lieber Stanislaw B. .
zum Beitrag25.12.2017 , 20:27 Uhr
In der Tat soll hier viele, viele Jahrzehnte nach Kriegsende " in die ganz grosse Kasse " eines Dritten gegriffen werden.
Gedenkräume - woran auch immer -
sind nur dann überhaupt sinnvoll, wenn
die Ursprungsorte noch in ihrem Originalzustand erhalten sind wie beispielsweise die Hinrichtungsstätte in Plötzensee.
Also würde eine gut sichtbare Hinweistafel an der Fassade des Stadthauses durchaus genügen.
Vielleicht sollten sich die erwähnten Hobbyhistoriker einmal mit dem Schicksal des heutigen Hotels Smolka in Eppendorf während der Nazizeit befassen und ( aber besser nicht ) vehement fordern, ein Hotelzimmer in eine Gedenkstätte
umzuwandeln.
zum Beitrag25.12.2017 , 19:59 Uhr
Ach, liebe Frau Seddig,
Ihre Volte, Ostdeutsche seien in gewisser Weise auch Osteuropäer gewesen, ist schon einigermassen gewagt und hanebüchen, denn das waren und sind sie eben nicht.
Was die bettelnden Osteuropäer angeht, handelt es sich entweder um
- mit Verlaub - Sozialtouristen und in ihrem Heimatland gescheitert oder sie gehören straff organisiert einer Ethnie an, die dem Volkslied, dessen Urheber ich nicht bin, nach dem Kaiser keinen Zins zu geben braucht.
Schliesslich blenden Sie aus, dass in Deutschland niemand aus Not zu betteln braucht:
Die einen erhalten Sozialhilfe, die anderen eine kostenlose Rückfahrkarte in die Heimat.
Was ist daran an Weihnachten
herzlos ?
Maria und Josef haben auch nicht gebettelt, sondern ihre Reise nach Bethlehem und ihren Aufenthalt dort mutmasslich selbst finanziert.
zum Beitrag11.12.2017 , 18:57 Uhr
Ja und ?
Die angebliche Metropole Hamburg hat seit längerer Zeit nur mittelmässige Dirigenten
für die Oper, das NDR Symphonieorchester und die Hamburger Symphoniker engagiert.
Geiz ist eben geil in dieser mediokren Kulturszene.
Des Kaisers neue Kleider lassen grüssen.
zum Beitrag26.11.2017 , 20:15 Uhr
Ach, lieber Herr Carini,
eine sprachlich verlotterte Formulierung ( " Glaser lässt einen Antrag abstimmen " ) sei Ihnen als Hudelei nachgesehen.
Aber Ihre Behauptung, sowohl Auszählen als auch die Pressefreiheit seien nicht überbewertet worden, unterstellt ein mehr als minder rechtswidriges Verhalten.
Dabei übersehen Sie ( bewusst und gewollt oder aus Nachlässigkeit ? ), dass eine falsche Feststellung eines Abstimmungsergebnisses gerichtlich angefochten und korrigiert werden kann, was bei einem Ausschluss der Öffentlichkeit bei einem Landesparteitag eben nicht der Fall ist.
Dieser Ausschluss ist durch das Hausrecht gedeckt und hat nichts, aber auch gar nichts mit der Pressefreiheit zu tun.
Das alles müsste ein Germanist und Magister der Politikwisenschaft doch eigentlich wissen.
Oder ?
zum Beitrag23.11.2017 , 18:49 Uhr
Lieber Herr Speit,
auch wenn dieses " Liederbuch " indiskutabel ist, etwas weniger Perfidie und eine Prise mehr journalistische Sorgfalt bitte, wenn es denn genehm sein sollte :
Sie insinuieren, Herr Wolf habe den Druck des Schirachschen Originaltextes einschliesslich der Erwähnung des unsäglichen Namens Hitler zu verantworten.
Tatsächlich hat er " Hitler " durch " Deutschland " ersetzt.
Und in eben dieser gereinigten Fassung hätte der Text auch wunderbar in das FDJ Liederbuch gepasst.
Merke:
Wer auf einem Auge blind ist, kann nur eindimensional sehen.
zum Beitrag20.11.2017 , 05:41 Uhr
Welch eine zwitterhafte Replik, wenn Sie sich zugleich für rechtsfeindlich und rechtskritisch halten, denn das eine schliesst das andere aus.
Die wohlverstandene Rechtskritik dient der konstruktiven Weiterentwicklung von z.B zeitlich überholten Gesetzen und wird in den Grenzen des Grundgesetzes von jedem Rechtstreuen
gern akzeptiert, auch wenn er sie nicht teilt.
Der Rechtsfeindliche hingegen bereitet der Anarchie den Boden, wenn er durch bewusste und gewollte Missachtung gegen bestehende verfassungskonforme Normen verstösst und kein Unrechtsbewusstsein zeigt.
zum Beitrag19.11.2017 , 20:12 Uhr
Wenn Sie das Gesetz ( angeblich ) kennen, sind Sie nicht etwa nur rechtsblind, sondern vertreten eine rechtsfeindliche Auffassung.
Aber haben Sie doch gleichwohl bitte die Güte,
uns über eine andere Definition des Versammlungsgesetzes in Rechtsprechung und Lehre aufzuklären, denn wir alle lernen ja gerne dazu.
Ich harre gespannt der Dinge.
zum Beitrag19.11.2017 , 17:54 Uhr
Mea maxima culpa für meinen Irrtum-
zum Beitrag19.11.2017 , 16:57 Uhr
Nein. nein und nochmals nein, liebe Anamolie, alle Vemummten sind ohne wenn und aber Straftäter.
Ich empfehle die Lektüre von § 27 Abs.2 Nrn. 2 und 3 Versammlungsgesetz statt mit einem diffusen und von Rechtskenntnis ungetrübtem Bauchgefühl zu argumentieren.
zum Beitrag19.11.2017 , 14:58 Uhr
Wer eine Aufsatz- und Redensammlung unter dem Titel " Wahrheit und Klarheit " veröffentlicht wie der frühere Bundespräsident Roman Herzog, gehört also unter Rechtsextremismus, Burschenschafterwahn, AfD und anderes rechtes Gedöns abgelegt ?
Da befinde ich mich doch gern mit Roman Herzog in bester Gesellschaft.
zum Beitrag19.11.2017 , 14:51 Uhr
Sie irren ( schon wieder ), denn Sie haben den Duden an der falschen Stelle aufgeschlagen.
Das Adjektiv zur Analogie ist analogisch.
Macht ja nicht.
zum Beitrag19.11.2017 , 13:10 Uhr
Da bitte ich doch um Nachhilfe, denn was um alles in der Welt ist ein analoger
Vergleich ? Gibt es auch einen digitalen Vergleich ?
Bislang kannte ich nur homogene und heterogene Vergleiche.
Oder verwechseln Sie analog mit Analogie ?
Macht ja nichts.
zum Beitrag19.11.2017 , 11:27 Uhr
Sie sollten sich das Versammlungsgesetz einmal zu Gemüte führen.
Danach sind vermummte Demonstrationen - wie vorliegend hier - nicht gestattet.
Und wer vermummt sich üblichweise ?
Eben !
Also bitte keinen Angriff auf das grundgesetzlich geschützte Demonstrationsrecht wittern, wo keiner ersichtlich ist.
zum Beitrag19.11.2017 , 11:16 Uhr
Wer verständig lesen kann, ist klar im Vorteil.
Natürlich habe ich keinen Vergleich mit Auschwitz angestellt, sondern lediglich die Rechtslage dahin erläutert. dass eine Beihilfe auch dann möglich ist, wenn die Beihilfehandlung nicht einer konkreten Tat zugeordnet werden kann.
Hier aber geht es in erster Linie darum, ob der Angeklagte Teilnehmer einer gewalttätigen Demonstration war oder eben nicht.
Das ist reines Strafrecht und hat nichts, aber auch gar nichts mit Auschwitz und der SS zu tun.
zum Beitrag19.11.2017 , 06:47 Uhr
Auch wenn Sie mich jetzt - sinnbildlich gesprochen - steinigen werden:
Ein Blick in das Gesetz macht auch Sie klüger, denn für die Verwirklichung
eines ( u.U. besonders schweren ) Landfriedensbruches nach
§§ 125, 125a StGB reichen nach dem Willen des Gesetzgebers und dem Gesetzestext nicht nur die Täterschaft, sondern schon die blosse Teilnahme an einer gewalttätigen Demonstration aus.
Aber um Sie auf die Palme zu bringen, sollten Sie auch den Paradigmenwechsel des Bundesgerichtshofes zur Definition einer Beihilfe zur Tat bedenken.
Während es in Literatur und Rechtsprechung über viele, viele Jahrzehnte unstritiig war, dass nur zu einer konkreten Tat Beihilfe geleistet werden konnte, hat der BGH jüngst im Hinblick auf die kleinen Rädchen in Auschwitz, die z.B. " nur " das geraubte Geld der Opfer verwalteten und an keiner Mordtat selbst beteiligt waren,
" umgedacht " und es als Beihilfe zum Mord genügen lassen,
wenn das an sich straflose Handeln des Täters geeignet war, die Mordmaschinerie als solche zu befördern.
Ist das Gesinnungsjusiz und entfernt von jeder Rechtsstaatlichkeit ?
Doch wohl kaum.
Also reduziert sich der Fall auf zwei blosse Fragen.
Handelte es sich um eine gewalttätige Demonstration und hat Fabio V. daran teilgenommen ?
Wenn ja, dann eben mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen.
Wenn nein, wird er auf Kosten der Staatskasse freigesprochen .
Ob diese allerdings die Gebühren der Frau Heinecke für ihre unzulässige Verfassungsbeschwerde trägt, darf bezweifelt werden.
zum Beitrag18.11.2017 , 21:04 Uhr
Cool down please, denn womit soll ich gegeifert haben ?
Etwa damit, dass Frau Heinecke unfähig war, eine zulässige Verfassungsbeschwerde zu erheben und das Bundesverfassungericht missbraucht hat ?
Der Angeklagte ist volljährig, unbeschränkt geschäftsfähig, darf heiraten und wählen.
Auch für ihn gilt :
Freiwillig mitgegangen, unfreiwillig mitgefangen, und symbolisch möglicherweise mitgehangen.
So ist das Gesetz.
Und das ist gut so.
So ist das Gesetz
zum Beitrag18.11.2017 , 19:23 Uhr
Ach mein Bester:
Als juristischer Laie verkennen Sie, dass Staatsanwälte lediglich Rechtsauffassungen vertreten, über die dann Richter zu entscheiden haben.
Und erinnern Sie sich bitte, dass dieses angebliche Unschuldslamm (bislang ? ) von der Jeanne d'Arc des Rechtsstaates Gabriele Heinecke verteten wurde, die gegen die Verhängung der Untersuchungshaft Verfassungsbeschwerde einlegte.
Leider oder eher Gott sei Dank stellte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 23. August 2017 fest, dass die Beschwerde dieser Dame schon aus handwerklichen Gründen unzulässig war:
" Die Verfassungsbeschwerde ist bereits unzulässig, denn sie wird den... Substantiierungsanforderungen nicht gerecht. Die Verfassungsbeschwerde lässt eine ausreichende verfassungsrechtlich- agumentative Auseinandersetzung mit den angefochtenen Entscheidungen vermissen."
Damit nicht genug:
Am 27. September 2017 verhängte das Bundesverfassungsgericht gegen diese formal Rechtskundige eine Missbrauchsgebühr wegen der Erhebung einer erkennbar substanzlosen Verfassungsbeschwerde.
" Der Vortrag der Bevollmächtigten zum Inhalt des Videos, mit dem zugleich der Eindruck erweckt wird, das Video in Augenschein genommen zu haben, erweist sich mithin in einem wesentlichen Aspekt als unrichtig. "
Also den Ball bitte flachhalten.
zum Beitrag17.11.2017 , 12:11 Uhr
Lieber Herr Carini,
warum gehen Sie mit Herrn Rösler so hart ins Gericht ?
Was erwarten Sie ( und wir ) denn von einem Bezirksamtsleiter, der seine " Karriere "
als 15 jähriger Jugendlicher mit Realschul“reife“ im Bezirksamt Hamburg Nord begonnen hat und dort nach mehr als fünfzig Jahren immer noch tätig ist ?
Etwa die vertieften Kenntnisse eines Juristen im Straf- und Beamtenrecht ?
Kleine Leute - selbst in hohen Positionen - sind eben auch für Kleinigkeiten dankbar.
Das nennt man Bescheidenheit.
zum Beitrag16.11.2017 , 07:06 Uhr
Tja, dumm gelaufen für diesen immerhin volljährigen Sportsfreund und seine Eltern.
Aber lieber Herr Carini, wer des Englischen einigermassen mächtig ist, findet auf der Internetseite dieser Highschool - und das durchaus nicht versteckt, sondern in nahezu epischer Breite dargestellt - unter " What is study technology " die unmissverständliche Erklärung, dass nach Hubbard unterrichtet wird.
Und wenn das weder die Eltern, die angeblich ihr Haus belasteten, noch ihr Sohn gelesen haben, sollte sich unser Mitleid doch in engen Grenzen halten.
Denn Kaffeefahrten- und Schnäppchenmentalität verdienen keine Empathie.
zum Beitrag12.11.2017 , 19:53 Uhr
Ach, liebe Frau Gräff, dieser unauflösbare Widerspruch Ihres Artikels ist doch eklatant:
Anwohner beklagen ( angeblich ) , dass sich ein Bafög Studierender diese Wohnungen nicht leisten könne.
Ja und ?
Warum um alles in der Welt soll die Entlastung des Wohnungsmarktes durch einen Neubau Besserverdienenden zugutekommen, die ja eben die höheren Preise zu entrichten haben ?
Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren.
zum Beitrag11.11.2017 , 19:23 Uhr
Die kriegsbedingte Zerstörung des Hamburger Naturkundemuseums wird offensichtlich seit 1945 von kaum jemandem, jedenfalls nicht aus der Politik, als Mangel empfunden.
Wäre es daher ein Verlust, den Kolonalismus dieser mehr als mediokren
" Völkerkundesammlung " sang- und klanglos zu beerdigen, das Museum zu schliessen und einem anderen Zweck zuzuführen ? Wertvolle Ausstellungsstücke wie die peruanische Goldsammlung gehörten ohnehin in das MKG, der Rest mag in den Fundus irgendwohin gehen.
Auch wenn es böse klingt:
Das einzig Bedeutende an diesem Museum ist seine Architektur.
Der Inhalt ist es jedenfalls nicht.
zum Beitrag07.11.2017 , 17:30 Uhr
Ei der Daus:
Da hat ein Nischenhistoriker doch zu unser aller Überraschung herausgefunden,
dass ausgerechnet Meyerbeer, der von Wagner aus blossem Neid ungehörig antisemitisch verunglimpft wurde ,einen angeblich rassistischen Text von Eugene Scribe
vertont hat. Die Oper Vasco da Gama spielt Ende des 15. Jahrhunderts !
Und wenn wir schon von " rassistischen " Texten sprechen, gehörten auch Mozarts Entführung aus dem Serail und Rossinis Italienerin in Algier nebst dem Türken in Italien - von ihrer Entstehung an bis heute gern gehört - auf Herrn Zimmerers Index des nach seinem Massstab ( " Im Auslegen seid frisch und munter ! Legt ihrs nicht aus, so legt was unter " ) politisch Unkorrekten.
Seine Formulierung, Oper und Theater hätten ab 1880 ein stramm pro- koloniales Programm gefahren, was insinuiert, das Publikum habe beeinflusst werden sollen, entlarvt ihn - mit Verlaub - insoweit als Ignoranten,
denn mangels öffentlicher Subventionen mussten Theater und Oper um des Überlebens willen das spielen, was dem Zeitgeschmack der zahlenden Zuschauer entsprach.
zum Beitrag26.10.2017 , 18:16 Uhr
Mit Verlaub, liebe Frau Koenig, aber ordentlicher Journalismus geht anders:
Sie formulieren, der Mieter habe... mündlich vereinbart.
Das ist die Behauptung einer nicht verifizierten und mangels Zeugen wohl auch nicht verifizierbaren Tatsache.
Für einen guten Journalisten muss es zum Berufsethos gehören, deutlich zu machen, ob er über tatsächliche Geschehnisse berichtet oder seine subjektive Meinung oder die anderer äussert.
zum Beitrag18.09.2017 , 08:08 Uhr
Mit Verlaub und in aller gebotenen Zurückhaltung:
Es hat den Anschein, als ob diese Zierde seines Berufsstandes gerade seine Verteidigung mit § 20 StGB vorbereitet.
" Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder wegen einer anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. "
Nun bleibt nur abzuwarten, auf welches Tatbestandsmerkmal sich Herr Beuth berufen wird .
zum Beitrag27.08.2017 , 12:10 Uhr
Und ja:
" Da ( geht ) bei einigen überraschend die Rakete erst ab, nachdem der Ernst des Abschlusses endlich begriffen ist. "
Volle Zustimmung, aber Yanis hat den Ernst erst nach seinem Abschluss erkannt.
Und nein:
Er hat mangels Qualifikation keine berufliche Perspektive als Polizist,
sondern nur einen Berufswunsch.
Wunsch und Möglichkeit sind eben zwei Paar Schuhe.
Und wenn er das anders sieht, steht ihm der Rechtsweg offen.
zum Beitrag27.08.2017 , 09:59 Uhr
Lieber Christian-65:
1. Leistungen sind an objektiven Kriterien zu messen und an nichts anderem.
Denken Sie bitte z.B. an die Leichtathletik, die den Einzelfall auch nicht berücksichtigt, denn das wäre Willkür.
2. Bei qualitätvollem Fleisch muss die Sau muskulös und nicht fett sein, denn Adipositas ist nicht nur für Menschen alles andere als gesund.
3. Momentaufnahme hin oder her.
Sie blenden aus, dass dieser junge Mann langjährige Mängel in den fachlichen Kompetenzen aufweist.
Und da soll die Wiederholung der 10. Klasse wie ein Nürnberger Trichter wirken ? Den gibt es bekanntlich leider nicht.
4. Unsere wirtschaflich florierende Gesellschaft verzichtet auf keinen einzigen GUT ausgebildeten jungen Menschen.
Yanis aber ist - aus welchen ausserschulischen Gründen auch immer - eben nicht gut ausgebildet, so dass sein Berufswunsch schon an der grundgesetzlich normierten Bestenauslese im öffentlichen Dienst
zu Recht scheitern muss.
Was das alles mit Herrn Kahrs zu tun hat, bleibt Ihr unerfindliches Geheimnis.
zum Beitrag27.08.2017 , 06:58 Uhr
Liebe Frau Kutter,
rekapitulieren wir abseits jeglicher Emotion doch bitte die in Ihrem Artikel genannten Fakten:
1. Der junge Mann erzielte am Ende der 10. Klasse in drei Kernfächern gemessen am Realschulniveaus nur mangelhafte Leistungen, obwohl er
2. von der Schule gefördert wurde.
3. Die langjährigen Mängel in den fachlichen Kompetenzen liegen weiter vor.
Mit anderen Worten:
Die bisherige Förderung hat nichts gebracht. Warum sollte eine weitere etwas bewirken ?
Das wären Tetje mit die Utsichten.
Aber wenn Sie daran glauben...
zum Beitrag26.08.2017 , 09:38 Uhr
Ach, liebe Frau Kutter, welch ein Rührstück, um nicht zu sagen Schmonzette:
Da hat ein Hauptschüler der 10. Klasse also Dreien in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie nach Beurteilung der sachkundigen Schulkonferenz
weiter vorliegende langjährige Mängel in den fachlichen Kompetenzen trotz erfolgter Förderung.
Und so erfolgte die Entscheidung der Behörde zu Recht und gibt keinerlei Anlass zur Kritik an der SPD, die das Bildungsniveau in Hamburg ohnehin schon jahrzehntelang " erfolgreich "gesenkt hat .
Da werden unselige Erinnerungen an den früheren Schulsenator Heinrich Landahl geweckt, der zwar ein ehrenwerter Mann wat, aber aus ideologischer Verblendung 1949 in trauter Zweisamkeit mit den Kommunisten das Gymnasium abschaffte.
zum Beitrag10.08.2017 , 20:26 Uhr
Entschuldigen Sie bitte, aber Ihre inquisitorische Rechtsblindheit wird immer offensichtlicher.
Weder ich, noch ein Staatsanwalt, noch ein Richter muss und wird einen strafrechtlich in Betracht kommenden
Umstand ausschliessen müssen, sondern er muss ihn beweisen.
Wehe dem Angeklagten, der Ihnen als Laienrichter begegnete.
zum Beitrag10.08.2017 , 18:56 Uhr
Pardon, aber Sie scheinen mit Ihrer Frage ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat und zur Unschuldsvermutung zu offenbaren,
denn Sie unterstellen a priori eine Schuld, die es vom Betroffenen zu entkräften gelte.
Genau das Gegenteil ist rechtsstaatlich.
Und - nun werde ich leider etwas ungehalten - Ihre Verweise auf §§ 89, 89a StGB und das BtMG liegen völlig neben der Sache und zeigen - Pardon -
juristische Ignoranz :
1.§§ 89, 89a StGB bedingen aktives Tun und haben begriffsnotwendig nichts mit einer Gesinnung zu tun, die nicht nach aussen dringt,
2. Besitz von Sachen ist strafrechtlich nur relevant, soweit die entsprechende Norm den Besitz ausdrücklich unter Strafe stellt, wie etwa bei Kinderpornographie, Betäubungsmitteln und Waffenbesitz ohne Erlaubnis.
Noch darf man denken und träumen,
was und wovon man will. denn bekanntermassen sind die Gedanken frei.
zum Beitrag10.08.2017 , 16:32 Uhr
Das kann ich Ihnen einfach beantworten:
Aus Herrn Carinis generalisierender Formulierung von
angeblich verbotenen NS- Schriften und Devotionalien.
Hat er es so gemeint, irrt er in vermeidbarer Weise..
Das wäre ihm vorzuhalten.
Hat er es nicht so gemeint, aber wie geschehen formuliert, wäre ihm das gleichfalls vorzuhalten.
Der gute Journalist schreibt das, was er meint und meint das, was er schreibt.
zum Beitrag10.08.2017 , 16:18 Uhr
Ohne unhöflich zu sein, aber Sie verstehen oder wollen nicht verstehen,
dass Herstellung, Vorrätighaltung, Ein- und Ausfuhr dann, aber auch nur dann,
strafbar ist, wenn sie der Verbreitung oder Verwendung dient oder dienen soll.
Natürlich kann und muss man reinen Besitz sprachlich und strafrechtlich von Vorrätighaltung trennen, denn eine Gleichsetzung würde §§ 89, 89a SfGB zu einem Gesinnungsstraftatbestand machen.
zum Beitrag10.08.2017 , 05:01 Uhr
Um es platt zu formulieren:
Lesen Sie einmal § 86a StGB ganz bis zum Ende, aber bitte richtig.
Nach Absatz 1 Nr. 2 steht nur die Verbreitung oder Verwendung bestimmter Dinge unter Strafe, wobei die Verwendung Aussenwirkung zeitigen muss.
Es bleibt dabei:
Blosser Besitz mag unappetitlich sein, ändert aber nichts an dessen Straflosigkeit.
zum Beitrag09.08.2017 , 19:49 Uhr
Ach, lieber Herr Carini, wieder einmal ist der Gesinnungsgaul mit Ihnen durchgegangen,
wenn Sie von " ... verbotenen NS- Schriften " fabulieren.
Der Gesetzgeber hat mit gutem Grund in §§ 86, 86 StGb nur das Verwenden von verfassungsfeindlichen Propagandamitteln und Kennzeichen unter Strafe gestellt,
aber eben nicht den blossen Besitz, dessen Inhalt nicht nach aussen verbreitet wird.
Hitler und Konsorten waren Massenmörder, andere wie Stalin, Mao und Pol Pot aber auch.
Wie wollen wir uns mit diesen Kreaturen auseinandersetzen können, ohne deren
Ergüsse gelesen zu haben ?
Den ordentlichen Journalisten mit akademischer Vorbildung sollte sachliche Genauigkeit auszeichnen.
So schwer kann das doch nicht sein.
Oder ?
zum Beitrag09.08.2017 , 19:22 Uhr
In aller gebotenen Zurückhaltung:
In der Tat sind Sie nicht firm, denn Hitlers langweiliges Machwerk ist längst urheberrechtsfrei.
Abgesehen davon würde es sich
- wenn es denn anders wäre, was es aber nicht ist - um eine rein zivilrechtliche und nicht strafrechtliche Frage handeln.
zum Beitrag09.08.2017 , 14:21 Uhr
Auch der Besitz eines modernen Nachdrucks oder etwa der Download von " Mein Kampf " aus dem Internet
sind natürlich nicht strafbar.
Ich kritisierte das pikante Komma hinter " Nazipropaganda ", das nach Belieben eine Zuordnung als legal oder illegal erlaubt.
Auf den peinlichen Umstand, dass Herr Carini sich mit der gebotenen Unterscheidung zwischen Gegenwarts- und Vergangenheitsform schwertut, hatte ANAMOLIE bereits hingewiesen.
All diese Fehler sind einem Anfänger vielleicht nachzusehen, einem auf dem Gebiete des Journalismus tätigen Germanisten mit Gewissheit nicht.
zum Beitrag09.08.2017 , 09:06 Uhr
Lieber Herr Carini,
darf der geneigte Leser von einem Germanisten künftig etwas mehr sprachliche Sorgfalt erhoffen ?
"... vollgestopft mit legaler, aber auch illegaler Nazipropaganda, wie mehrerer Bände der Originalausgabe von Hitlers “ Mein Kampf ".
Ist der Besitz von " Mein Kampf " nun legal oder illegal ?
Als Journalist sollte man zwischen Fisch und Fleisch zu unterscheiden wissen.
zum Beitrag04.08.2017 , 14:49 Uhr
Welch eine abgundtiefe Ironie ( oder war es Humor ? ) von Herrn Brosda,
wenn er das Elbphilharmonie- Orchester und das Philharmonische Staatsorchester
für hervorragend hält.
Oder ist er eher unmusikalisch und kann erstklassige nicht von allenfalls mittelmässigen Orchestern unterscheiden ?
Dann sollte er doch lieber schweigen.
zum Beitrag03.08.2017 , 09:12 Uhr
Liebe Frau Schipkowski,
ei der Daus: Das Bezirksamt wird also voraussichtlich Ende Mai nächsten Jahres etwas planen, was dann begriffsnotwendig erst später umgesetzt werden kann.
Oder wollten Sie uns sagen, es sei bereits geplant, den Umzug 2018 vorzunehmen ?
Falls ja, warum formulieren Sie das nicht klar ?
zum Beitrag17.06.2017 , 11:46 Uhr
Zu einer Bürgerbeteiligung gehört vor allem eine Information darüber, wer denn untergebracht werden soll.
Anerkannte Asylanten ?
Asylbewerber im laufenden Verfahren ? Subsidiär Schutzberechtigte ?
Oder auch Geduldete, minderjährige unbegleitete Flüchtlinge , - in aller gebotenen Zurückhaltung - auch sog.
" Nafris " und Obdachlose?
Die ausstehende Antwort kann befrieden oder eben auch nicht.
zum Beitrag06.06.2017 , 18:22 Uhr
Ach mein ( e ) Beste ( r ):
Ich schrieb von im Namen einer bestimmten Religion veruebtem Terrorismus.
Was hat das mit Zschaepe und Co. zu tun ? Sind deren Verbrechen etwa im Namen des Christentums begangen worden ?
Wenn es Ihnen in Deutschland nicht gefaellt, bieten sich doch Weissrussland oder Saudi Arabien geradezu an.
Und um Sie auf die Palme zu bringen:
Einem Land ohne Nationalgefuehl fehlt etwas Essentielles, naemlich kulturelle Identitaet.
Daher werde ich mit Ihnen und Ihresgleichen sicherlich nicht auf die Strasse gehen.
Also bleiben Sie unter sich, denn nur gleich und gleich gesellen sich gern.
zum Beitrag05.06.2017 , 17:48 Uhr
Und, liebe Herren Mazyek und Malik, gibt es denn ( ich weiss, eine rhetorische Frage )
Demonstrationen von zehntausenden Muslimen gegen den im Namen ihrer Religion
weltweit veruebten Terror ?
Ewig beleidigt zu sein und Kritik als " Hetze " abzutun, beweist doch nur, wie berechtigt
die Aeusserungen von Herrn Lieberberg waren.
Oder eben unberechtigt.
Dann muss man Herrn Lieberberg fuer einen Hetzer halten.
Das aber ist er mit Gewissheit nicht.
zum Beitrag30.05.2017 , 21:54 Uhr
Sehr geehrte Frau Schipkowski,
das Reichstierschutzgesetz wurde als erstes Tierschutzgesetz in Deutschland ueberhaupt
in nationalsozialistischer Zeit 1933 erlassen.
Ist es dehalb nationalsozialistisches Unrecht ? Natuerlich nicht.
Ist ein vernuenftiger Vorschlag deswegen unvernuenftig, weil er vom politischen Gegner kommt ?
Politische Klugheit gebietet es, dem Gegner Wind aus den Segeln zu nehmen, indem man sich dessen gute Ideen zu eigen macht.
Und sowohl das Reichstierschutzgesetz als auch dieser AfD Vorschlag waren und sind gute Ideen.
Daran aendert sich nichts, wenn man ihre Urheber ablehnt.
zum Beitrag10.05.2017 , 12:04 Uhr
Wie unfreiwillig entlarvend Sprache sein kann, zeigt die Äußerung von Herrn Jörg, wonach die Stadt sehr viel mehr Platz bieten müsse, den sich “ Leute aneignen und so nutzen können, wie sie wollen. "
Sich Wissen anzueignen, ist mehr als löblich.
Sich fremde Sachen oder Grund und Boden anzueignen, höchst dissozial.
Was Herr Jörg fordert, fordern auch die Koranverteiler von " Lies " und Scientology unter dem Vorwand der Religionsfreiheit.
Aber zu Unrecht.
zum Beitrag01.05.2017 , 10:11 Uhr
“ Der Sozialismus stimmt mit der Bibel darin überein, wenn diese sagt:
Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. "
August Bebel " Die Frau und der Sozialismus "
zum Beitrag10.04.2017 , 16:51 Uhr
Wer sind " solche Menschen ", die ein Messer in der Tasche haben ?
In aller gebotenenen Zurückhaltung:
Sicherlich keine Spieler und Zuschauer
aus Oberammergau.
Und die Frage, wofür sie ein Messer in der Tasche haben, ist ja wohl eher rhetorisch gemeint.
Denn der Sinn eines jeden Messers ist eben seine Benutzung.
zum Beitrag05.02.2017 , 07:40 Uhr
Und zu den Geschäftsleuten gehört auch
Frau Kohl- Stolze, die ihre Strassenmusik kommerziell betreibt.
Ein Blick auf die Internetseite http://www.rockdiesstrasse.de genügt.
Warum lamentiert sie dann über eine erforderliche - natürlich kostenpflichtige - Sondernutzungserlaubnis ?
zum Beitrag19.01.2017 , 20:36 Uhr
Und welche Konsequenzen drohen diesen Eltern ?
Der Mordversuch aus niedrigen Beweggründen wird zum versuchten Totschlag, der versuchte Totschlag zur Körperverletzungmit Todesfolge und zur Krönung des Ganzen zur fahrlässigen Körperverletzung in einem minderschweren Fall herabgestuft.
Das klingt zynisch,
Aber für die verhungerte Lara Maria
gab es für die Mutter eine Strafe von 3 Jahren, für den Stiefvater von 3 Jahren 8 Monaten.
Und dazu ziehen wir einmal 1/3 für gute Führung ab und die erkennenden Richter sehen die Tat als gesühnt an.
Wir auch ?
zum Beitrag19.01.2017 , 19:33 Uhr
Ohne fehlerhaft arbeitende Behörden
und outgesourcte freie Träger - privatrechtliche und gewinnorientierte Unternehmen - in Schutz nehmen zu wollen:
Das Leid dieser Kinder ist in erster Linie vorwerfbare Schuld ihrer dissozialen Eltern.
zum Beitrag04.01.2017 , 15:41 Uhr
Das nenne ich doch seriösen Journalismus auf dem Weg zu einem der Herausgeber
der FAZ und Pulitzer- Preis :
Wer eine vom Autor und dem politischem mainstream abweichende Meinung äussert ,
der "pöbelt ", " schimpft " und " poltert ".
zum Beitrag04.01.2017 , 14:16 Uhr
Ei der Daus:
Da äussern sich ein Volkswirt, ein Krankenpfleger und eine Ärztin höchst sachverständig
zu juristisch alles andere als einfachen Fragen und wissen um die wohlfeile Antwort.
Schuster/ in :
Bleib bei deinen Leisten !
zum Beitrag31.12.2016 , 12:17 Uhr
" Wer eine Wohnung in Rumänien oder einen Platz in einer Geflüchtetenunterkunft in Sachsen hat, kommt nicht rein ".
Warum auch, denn das wäre staatlich subventionierter Tourismus.
Und was daran " nationalistische Tradition " sein soll, erschliesst sich zumindest mir nicht, denn das Winternotprogramm steht allen unfreiwillig Obdachlosen offen, gleich welcher Nationalität.
zum Beitrag27.12.2016 , 21:01 Uhr
Wer sich in Gefahr begibt, der kommt darin um.
( Jesus Sirach Kapitel 3 Vers 27 )
Und ein starrköpfiger Mensch nimmt zuletzt ein schlimmes Ende.
( Jesus Sirach Kapitel 3 Vers 28 )
zum Beitrag10.12.2016 , 17:44 Uhr
Vergessen wir bitte nicht, dass die aufmüpfige Frau Meyer- Kainer dem vorbereitenden
17er Ausschuss angehörte, sich aber dort züchtig der Stimme enthielt als ausschliesslich Männer vorgeschlagen wurden.
Und so ist nur folgerichtig, dass ihr angedrohtes " Erdbeben " nicht über einen leichten
Erdstoss hinauskam.
Charakterstärke sieht anders aus.
Die Quittung erfolgte prompt, als sie bei ihrer Kandidatur für den Listenplatz 7 zweimal durchfiel und danach ihrer Kandidatur zurückzog.
Aber das Durchfallen ist sie ja gewohnt.
zum Beitrag02.12.2016 , 11:52 Uhr
Pardon, ich muss mich korrigieren:
Frau Meyer Kainer fiel 2015 bei der Bürgerschaftswahl durch.
Aber auch bei der Bundestagswahl 2013.
Und versorgt werden will sie, weil sie
angesichts ihrer Erwerbsbiographie versorgt sein muss.
Besser gesagt: müsste.
zum Beitrag01.12.2016 , 19:35 Uhr
Und für den Plan B steht Frau Meyer Kainer ( " taktische Motive " für eine Stimmenthaltung und anschliessendes Motzen ) mehr als gern bereit.
Und gönnen wir ihr doch die Kandidatur, nachdem sie 2008, 2011 und 2014 bei der Bürgerschaftswahl durchgefallen ist, wie sie auch 2011 bei der Wahl zum CDU Landesvorsitz mit Pauken und Trompeten durchfiel.
Denn sie geht seit Jahrzehnten keiner geregelten Erwerbstätigkeit nach und muss als
treue Parteisoldatin unbedingt versorgt werden.
zum Beitrag10.10.2016 , 16:14 Uhr
Es sei dahingestellt, ob eine Frau, die seit Jahrzehnten keiner regulären Berufstätigkeit nachgeht, für eine " moderne Grossstadtpartei " sprechen sollte.
Abgesehen davon hat Frau Meyer Kainer selbst mit Zähnen und Klauen vor der letzten
Bürgerschaftswahl 2015 um einen vermeintlich " sicheren " CDU Landeslistenplatz, nämlich Platz 6, gekämpft und wurde mit 0, 1 % der Stimmen aber nicht gewählt.
Und nun droht sie mit einer verbindlichen Frauenquote ?
Cui bono ?
Für sich und zu ihren Gunsten ?
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