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17.10.2022 , 17:02 Uhr
Muezzin-Ruf und Grundgesetz
Ich finde, bei dem Streit um die Muezzin-Rufe in neuerdings Köln und schon vorher in einigen anderen Orten wird nicht fair genug gestritten. Wenn Menschen aus anderen Kulturkreisen bei uns glücklicherweise heimisch werden, stehen sie unter dem Schutz unseres Grundgesetzes und müssen demnach genauso gleich behandelt werden wie Einheimische. Wenn jene jedoch eine fremdartige Religion ausüben, meinen dann manche seltsamerweise, sie dürfen nicht gleich behandelt werden wie Personen mit einer christlichen Religion. Ich möchte daran erinnern, dass das Gleichheitsgebot zu den Grundrechten unserer Verfassung gehört. Nach Art. 3 GG sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich; dies bedeutet, dass sie auch alle gleich behandelt werden müssen. Wenn kein sachlicher Grund vorliegt, ist eine Ungleichbehandlung nicht gestattet. Und es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es gemäß dem Gleichheitsgebot auch nicht erlaubt ist, jemanden aufgrund seiner Religion zu benachteiligen beziehungsweise zu bevorzugen. Wenn ich diese gesetzliche Grundlage auf den Muezzin-Ruf-Streit anwende, so komme ich zu dem Schluss, dass die Anhänger sowohl der islamischen wie der christlichen Religion gleich behandelt werden müssen: Die maximale Lautstärke beider Gruppen hinsichtlich der Religionsausübung – einschließlich Muezzin-Rufe und Glockengeläut – muss bei beiden Gruppen (nach dem Gleichheitsgebot) gleich sein. Ich finde, die jetzt in Köln für die Zentralmoschee gefundene Regelung von 60 Dezibel (normales Gespräch oder Rasenmäher in 10 m Entfernung) eine sehr gute Regel für sämtliche religiöse wie nichtreligiöse Weltanschauungsgruppen. Das würde nicht nur dem Grundgesetz entsprechenden, sondern wir hätten viel mehr Frieden zwischen den Weltanschauungsgruppen. Übrigens: ich verstehe unter „Weltanschauung“ die wissenschaftliche Definition, wie sie z.B. auf Spektrum.de im Lexikon Psychologie definiert wird, nämlich als „Oberbegriff“, zu welchem z.B. auch „Religionen“ zählt
zum Beitrag24.06.2021 , 17:49 Uhr
Unchristliches „christliches“ Wahlprogramm.
Im CDU/CSU-Wahlprogramm steht in der Version „In leichter Sprache“ auf Seite 28 einiges, worüber ich mich ärgerlich wundere. 1. Es fängt an mit: „Deutschland ist ein christliches Land“. Mir ist schleierhaft, wie die CDU/CSU so etwas behaupten kann; zumal, ohne dafür irgendwelche Quellen zu nennen. Denn meine Recherche dazu ergab folgendes: Der Historiker Thomas Großböltin (Professor für Neuere Geschichte) kommt in seiner Untersuchung: „Der verlorene Himmel: Glaube in Deutschland seit 1945“ zu dem Schluss: „Ein 'christliches Deutschland' gibt es nicht mehr.“ „Das Christentum ist zu einem Anbieter von Sinnstiftung und Sonntagsgestaltung unter vielen geworden.“ 2. Dann folgt die nächste Falschaussage: „Die meisten Leute in Deutschland sind Christen.“ Auch hierzu gibt es keinen Beleg. Stattdessen fand ich: 1992 fragte die „Allgemeine Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften ALLBUS“ nach dem Christ-Sein. Ergebnis: Nur 4 Prozent der Ostdeutschen bezeichneten sich als Christen und im Westen auch nur knapp 15 Prozent. Mittlerweile dürften diese Prozentwerte sicherlich noch deutlich niedriger ausfallen. Darum finde ich, trifft wohl eher das Gegenteil zu; nämlich, dass wohl nur die wenigsten Leute in Deutschland noch Christen sind. 3. Zum Schluss folgt dann etwas, was mich am meisten ärgert: „Das finden wir gut. Das soll so bleiben.“ Wie die nicht vorhandene Mehrheit an Christen in Deutschland verteidigt werden soll, wird nicht weiter ausgeführt. Ich verbinde damit auf jeden Fall Fremdenfeindlichkeit sowohl gegenüber den sehr vielen anderen religiösen wie aber auch gegenüber den offiziell gleichberechtigen nichtreligiösen Menschen in Deutschland. Ein Zusammenhalt der Gesellschaft im sehr wichtigen Welt-anschauungsbereich, und ein partnerschaftliches, friedliches Miteinander der verschiedensten religiösen wie nichtreligiösen Weltanschauungen wäre mit solch einer Einstellung unmöglich.
zum Beitrag12.10.2018 , 13:38 Uhr
Ziel sollte sein: Weltanschauungsfrieden!
Ich möchte darauf hinweisen, dass der äußerst wichtige gesellschaftliche Frieden nur über einen Frieden im Weltanschauungsbereich möglich ist.
Hierfür halte ich folgende Maßnahmen für notwendig: 1. Aus allen religiösen oder nichtreligiösen Weltanschauungsbüchern (insbesondere Bibel, Koran) sollten sämtliche menschenrechtswidrige Stellen entfernt werden. 2. Aus dem Grundgesetz und weiteren Gesetzen sollten alle Stellen entfernt werden, welche religiöse Menschen menschenrechtswidrig in ihrer Weltanschauung bevorzugen bzw. ungleich behandeln (z.B. „Gott“, „Religionsunterricht“ an öffentlichen Schulen, „Kirchensteuer“, gesetzliche christliche Feiertage für die gesamte Bevölkerung). Im Grundgesetz sollte jedoch hinzugefügt werden: „Religiöse und nichtreligiöse Menschen sind gleichberechtigt“. Diese Gleichberechtigung halte ich für noch wichtiger als „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“.
zum Beitrag01.10.2018 , 17:17 Uhr
Ditib notfalls verbieten!
Die erfreulicherweise von Erdogan gewünschte „gleichberechtigte Integration“ ist so lange paradox, solange er als Chef von Ditib nicht die Menschenrechte voll akzeptiert. Er müsste z.B. ausdrücklich die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die von nichtreligiösen und religiösen Menschen proklamieren. Dies halte ich für das Ziel einer gelungenen Integration und eines zeitgemäßen liberalen Islam für unbedingt notwendig. Ein starker wehrhafter und an den Menschenrechten orientierter Staat sollte den Mut haben, solch ein Bekenntnis einzufordern! Falls Ditib jene Erklärung der Gleichberechtigung nicht öffentlich verkündet (z.B. bis Jahresende), sollte Ditib zum Wohle der Gemeinschaft und des Friedens verboten werden.
zum Beitrag24.07.2018 , 18:15 Uhr
Özil spaltet Meinungsfreiheit.
Ich wundere mich sehr, dass Özil anscheinend nicht realisiert, worum es eigentlich geht: nämlich, dass er einerseits ganz selbstverständlich die Meinungsfreiheit in Deutschland benutzt, um z.B. den DFB massiv zu kritisieren – aber andererseits bewusst und mit Nachdruck völlig kritiklos sich in die Werbekampagne eines türkischen Anti-Demokraten einspannen lässt, welcher gerade diese Meinungsfreiheit und andere Menschenrechte massiv missachtet bzw. unterdrückt. Hätte Özil in der Türkei ähnliche Kritik geäußert, wäre er wohl sofort eingesperrt worden!
zum Beitrag11.04.2018 , 18:01 Uhr
Für Weltanschauungsmündigkeit ab 18 Jahren.
Ich finde, das Kopftuch-Problem sollte in einem größeren Zusammenhang gesehen werden.
Wie ein Mensch die Welt anschaut – ob z.B. religiös oder nichtreligiös – ist eine so grundlegend wichtige Angelegenheit, dass die Entscheidung darüber, ob man sich einer bestimmten Weltanschauungsgemeinschaft anschließt, erst bewusst mit 18 Jahren mit voller Verantwortung getroffen werden sollte. Dann wäre noch immer Gelegenheit, sich z.B. taufen oder beschneiden zu lassen, ein Kopftuch zu tragen bzw. Mitglied einer nichtreligiösen (z.B. humanistischen oder atheistischen) Weltanschauungsgemeinschaft zu werden.
In den Jahren davor wäre es die Aufgabe von Eltern wie Staat, dem heranwachsenden Menschen möglichst viel emotionale und verstandesmäßige Unterstützung zu geben, mit den Schwierigkeiten des Lebens zurechtzukommen und einen tragenden Sinn im Leben zu finden. Hierbei sollte ein für alle Schüler verbindlicher Weltanschauungsunterricht den bisherigen sehr einseitigen, äußerst ungerechten und den Klassenverband spaltenden Religionsunterricht ablösen. Es sollte dabei möglichst objektiv über die wichtigsten religiösen wie nichtreligiösen Weltanschauungen informiert werden, so dass die Schüler dann nach und nach zu einer eigenständigen, selbst verantworteten Weltanschauung auf dem Boden der Menschenrechte gelangen könnten.
zum Beitrag22.03.2018 , 19:32 Uhr
Deutschland war und ist weltanschaulich vielfältig geprägt.
Es stimmt zwar, dass Deutschland christlich geprägt ist – jedoch nur zum Teil, denn dies geschah und geschieht zusammen mit vielen anderen religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungen. Vor allem vermochten Wissenschaftler und Humanisten, sich zunehmend gegen die oft unrealistische, egoistische christliche Sicht durchzusetzen, z.B. in der Astronomie und bei den Menschenrechten.
Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wäre es sehr hilfreich, endlich die von der katholischen Kirche nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bei den Gründungsmüttern und -vätern des Grundgesetzes erpressten massiven religiösen Bevorzugungen im Grundgesetz (und vielen anderen Gesetzen) abzuschaffen – genau das würde dem obersten christlichen Gebot der Nächstenliebe entsprechen!
Natürlich ist der Islam ein Teil von Deutschland, jedoch sollte er – ebenso wie das Christentum! – menschenrechtskonform sein, also z.B. andere religiöse und nichtreligiöse Weltanschauungen als gleichberechtigte Anschauung anerkennen; genauso, wie er selbst anerkannt werden möchte.
zum Beitrag16.03.2018 , 19:50 Uhr
Nur menschenrechtskonformer Islam gehört zu Deutschland!
Ich stimme Julia Klöckner zu, dass man das Problem Islam differenziert sehen muss. Nicht „der" Islam (egal welcher Richtung) gehört zu Deutschland, sondern – wie ich finde – nur solch eine Richtung vom Islam, welche jeden Artikel der Menschenrechte voll akzeptiert.
Dies bedeutet, solch ein Islam muss die Gleichberechtigung nicht nur von Frauen und Männern anerkennen, sondern auch die aller anderen religiösen wie nichtreligiösen Weltanschauungen, welche sich ebenso vollständig zu den Menschenrechten bekennen.
Dies bedeutet dann logischerweise aber auch, dass nur solch ein Christentum zu Deutschland (was die Menschenrechte formal voll anerkennt) gehören darf, welches auch ebenso andere religiöse wie nichtreligiöse Weltanschauungen als gleichberechtigt anerkennt.
Dies bedeutet dann aber auch, dass diejenige Richtung von Christentum, welches – völlig gegensätzlich zur für einen Christen unerlässlichen Nächstenliebe – auf Bevorzugungen besteht, sicher nicht zu einem sozialen Deutschland gehören kann.
Wenn die neue Regierung wirklich (wie versprochen) einen neuen Zusammenhalt in der Gesellschaft bewirken will, muss sie auf dem Boden der Menschenrechte sämtliche der sehr vielen Ungleichbehandlungen zwischen religiösen und nichtreligiösen Menschen abschaffen – im Grundgesetz wie in vielen anderen Gesetzten!
Nur dann könnte der sehr wichtige weltanschauliche Frieden gelingen!
zum Beitrag01.11.2017 , 19:56 Uhr
Nächstenliebe verlangt neue Reformationen!
Christen befolgen die Nächstenliebe als oberstes christliches Gebot. Sie wehren sich daher massiv dagegen, dass ihre Weltanschauung gegenüber den vielen anderen gleichberechtigten religiösen wie nichtreligiösen Weltanschauungen bevorzugt wird, z.B. im Grundgesetz gegen Gottesbezug, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen oder Kirchensteuern, aber auch z.B. gegen die vielen staatlichen christlichen Feiertage.
Und sie setzen sich auch vehement dafür ein, dass die vielen (zeitbedingt) menschenrechtswidrigen Stellen aus der Bibel gestrichen werden.
Jedoch – gibt es solche betont nicht-egoistischen Christen überhaupt? Ich kenne leider keine.
zum Beitrag19.10.2017 , 19:59 Uhr
Nur weltanschauungsneutrale Feiertage sind gerecht!
Schon die jetzigen vielen staatlichen christlichen Feiertage verstoßen massiv gegen die von den Menschenrechten geforderte Gleichbehandlung. Muslimische Feiertage würden also die schon jetzt krasse Ungleichbehandlung religiöser und nichtreligiöser Menschen sogar noch mehr vergrößern!
Nur weltanschauungsneutrale Feiertage können daher den äußerst notwendigen Zusammenhalt der Gesellschaft fördern, wie z.B. Feiertage des Friedens, der Liebe, Gerechtigkeit, Weltanschauungen, Kulturen, Natur, Umwelt, Erde im Weltall.
Zusätzlich sollte jeder noch ca. 5 Tage für das Feiern seiner eigenen individuellen religiösen oder nichtreligiösen Weltanschauung bekommen.
Das wäre eine für alle gerechte und friedensstiftende Regelung!
zum Beitrag16.07.2017 , 19:05 Uhr
Weltanschauungsgerechtigkeit fehlt!
Ich finde das SPD-Wahlprogramm und den Zehn-Punkte-Plan sehr gut.
Jedoch fehlt mir beim Ziel „Mehr Gerechtigkeit“ die äußerst wichtige Gerechtigkeit innerhalb und zwischen den sehr vielen religiösen wie nichtreligiösen Weltanschauungen.
Laut Grundgesetz Art. 3 dürfen keine Menschen mit einer religiösen oder nichtreligiösen Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt werden (es besteht eine Pflicht zur Weltanschauungsneutralität). Jedoch hat die katholische Kirche nach dem Zweiten Weltkrieg mit einem äußerst massiven Druck auf die Gründungsmütter und -väter des Grundgesetzes es trotzdem paradoxerweise durchgesetzt, dass im selben Grundgesetz (und Bundes- wie Landesgesetzen) religiöse (speziell christliche) Menschen sehr stark bevorzugt werden: z.B. gibt es im Grundgesetz einen Gottesbezug (weltanschauungsneutral wäre ein Bezug auf die Menschenrechte), Kirchensteuer (weltanschauungsneutral wäre der Einzug der Mitgliedsbeiträge durch die Kirchen selbst) und der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen (weltanschauungsneutral wäre stattdessen Weltanschauungskunde für alle.
Da es unzählige verfassungs- und menschenrechtswidrige Bevorzugungen (Privilegien) von religiösen Menschen in Deutschland gibt, sollte eine eigene Abteilung im Bundesinnenministerium geschaffen werden, um nach und nach die sehr vielen Ungleichbehandlungen im Weltanschauungsbereich abzuschaffen.
Im Grundgesetz müsste verankert werden: „Religiöse und nichtreligiöse Menschen sind gleichberechtigt.“
Dann wäre der gesellschaftliche Zusammenhalt – aber auch Sicherheit! – bei weitem besser als heute!
– Und ich könnte mich dann als Deutscher fühlen – solange bin ich (nur) ein agnostischer Mensch mit einem deutschen Pass.
Mehr Weltanschauungsgerechtigkeit wäre wohl speziell dann möglich, wenn eine Koalition mit den Linken, Grünen und/oder der FDP geschlossen werden könnte.
Ich wünsche der SPD viel Erfolg für ein wirklich besseres Deutschland!
zum Beitrag09.07.2017 , 22:56 Uhr
Menschenrechtskonformen Koran!
Islamistischen Terrorismus kann man wohl kaum durch Beten verringern – viel eher durch Verbot der Scharia und Streichen aller menschenrechtswidriger Stellen im Koran!
zum Beitrag25.04.2017 , 20:49 Uhr
Ein Treffen mit mitmenschlichen Menschenrechtlern ist besser als mit einem egoistischen menschenrechtsablehnenden Netanjahu!
zum Beitrag23.04.2017 , 19:29 Uhr
Nur neutrale Wissenschaft kann mehr Frieden schaffen.
Bei der sehr großen Vielfalt aller Menschen kann alleine die Wissenschaft grundlegende Bedingungen erarbeiten, dass wir alle in mehr Frieden leben.
Zum Beispiel kann das genetische Forschungsergebnis, dass alle Menschen zu 99,8% miteinander verwandt sind, dazu beitragen, in jedem anderen Menschen einen engen Verwandten zu sehen, welcher Respekt und gegebenenfalls auch Hilfe verdient. Die sehr geringen 0,2% an Unterschieden - z.B. an Hautfarbe - sollten als willkommene Vielfalt der Menschheitsfamilie angesehen werden.
Hinzu kommt, dass Astronomen bisher nirgendwo im gesamten Universum auch nur entfernt ähnliches Leben wie den Menschen entdeckt haben. Dies sollte ein sehr wichtiger Grund sein, sich selbst und jeden anderen Menschen als eine extreme Kostbarkeit anzusehen, angehäuft mit einer riesigen Anzahl sowohl mitmenschlicher wie leider aber auch - von unseren tierischen Vorfahren her - gegenmenschlicher Fähigkeiten. Letztere können aber wiederum ebenso mithilfe der Sozial-Wissenschaft reduziert oder kultiviert werden.
Schließlich sollten die Weltanschauungswissenschaftler viel mehr darauf hinweisen, dass alle so genannten „religiösen Wahrheiten“ objektiv nicht bewiesen werden können (zum Beispiel „Gott“, „Leben nach dem Tod“), sie daher für jeden Einzelnen nur eine „subjektive Wahrheit“ darstellen dürfen, und auf keinen Fall darf auch nur erwartet werden, dass irgendetwas Unbewiesenes für andere eine Tatsache darstellen muss!
Wenn Regierungen angesichts der unzähligen – insbesondere religiös motivierten – individuellen Morden wie Kriegen wirklich an mehr Frieden interessiert sind, sollten sie auf strikte Neutralität achten und z.B. nicht irgend eine der tausenden von religiösen oder nichtreligiösen Weltanschauungen bevorzugen (wie es z.B. sehr leider noch immer in Deutschland der Fall ist, wie z.B. im Grundgesetz ein völlig unbewiesener „Gott“ als Tatsache genannt wird).
zum Beitrag01.12.2016 , 17:44 Uhr
Nur weltanschauungsneutrale Feiertage!
Das Bundesverfassungsgericht muss sich an die Pflicht zur Weltanschauungsneutralität halten. Dementsprechend hat es richtigerweise im letzten Jahr geäußert, dass auch das Christentum nicht bevorzugt werden darf.
Folglich müsste es sämtliche Feiertagsgesetze dahingehend ändern, dass es keinen staatlichen christlichen Feiertag mehr geben darf, sondern nur noch strikt weltanschauungsneutrale Feiertage, wie z.B. Feiertage des Friedens, der Liebe, Gerechtigkeit, Umwelt, Gleichheit, Völkerverständigung, Europäische Union, Erde im Weltall.
Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass es nur noch staatliche Feiertage gibt, mit denen alle Menschen etwas Sinnvolles anfangen können, egal ob sie religiös sind oder nicht.
Auf die speziellen Feiertagswünsche von religiösen und nichtreligiösen Menschen könnte insofern Rücksicht genommen werden, dass sie pro Jahr ca. fünf Extra-Feiertage bekommen könnten – ohne den bisherigen völlig unnötigen Zwang, dass auch alle anderen andersgläubigen Menschen "mitfeiern" müssten.
Nur so wäre eine gesellschaftliche, friedliche Gemeinschaft aller Menschen mit gegenseitiger Rücksichtnahme möglich – egal welche religiöse oder nichtreligiöse Weltanschauung sie haben.
zum Beitrag17.11.2016 , 00:17 Uhr
Koran menschenrechtskonform umgestalten!
Ich finde auch, dass wesentlich mehr Präventionsarbeit geleistet werden muss.
Aber um die Radikalisierung wesentlich zu verringern, muss bei der Grundlage, dem Koran, angefangen werden. Denn die Radikalisierung stützt sich auf viele Texte im Koran, welche zu Gewalt aufrufen.
Dies kommt wohl daher, weil jene Texte zu einer sehr gewalttätigen Zeit von unterschiedlichen, zum Teil gewalttätigen Persönlichkeiten, zunächst nur mündlich weitergegeben und erst nach einiger Zeit aufgeschrieben wurden.
Daher sollten Islamwissenschaftler und Menschenrechtler den Koran daraufhin untersuchen und ggf. abändern, wie weit die Texte der heutigen Zeit und den Menschenrechten entsprechen, so dass zum Schluss nur noch menschenrechtskonforme Sätze übrigbleiben.
Wenn dann in Europa nur noch dieser menschenrechtskonforme Koran gelten würde, könnte sich hier niemand mehr bei Gewalttätigkeiten auf den Koran berufen. Stattdessen könnte sich ein neuer Euro-Islam sehr friedensstiftend entwickeln – besonders dann, wenn Ähnliches auch als Vorbild für andere religiöse und nichtreligiöse Weltanschauungen in und außerhalb von Europa akzeptiert und umgesetzt würde.
Sofort kann und sollte jedoch schon das islamische Rechtssystem Scharia in Deutschland verboten werden, in dem nicht nur Frauen gegenüber Männer und andere Religionen gegenüber dem Islam abgewertet werden, sondern nichtreligiöse Menschen haben noch nicht einmal ein Existenzrecht!
zum Beitrag27.05.2016 , 20:46 Uhr
Jeder Religionsunterricht muss – außerschulisch – kontrolliert werden!
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hatte die katholische Kirche massiv auf die Gründungsmütter und -väter des Grundgesetzes eingewirkt, neben Gottesbezug und Kirchensteuern auch noch den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ins Grundgesetz aufzunehmen.
Mittlererweile gelten diese Rechte – nach dem Ergebnis einer Doktorarbeit – als „verfassungswidrige Verfassungsrechte“, da sie in einem unüberbrückbaren Gegensatz zu anderen Grundgesetzartikel stehen, z.B. zur Weltanschauungsneutralitätspflicht.
Und da es darum z.B. praktisch unmöglich ist, allen der vielen religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungen ihren eigenen nkeinerlei speziellen Weltanschauungsunterricht geben, egal ob z.B. christlich, islamisch oder atheistisch!
Er darf und soll jedoch in außerschulischen Weltanschauungsgebäuden unter staatlicher Kontrolle menschenrechtskonform stattfinden.
Um religiösem Extremismus vorzubeugen, soll inner- und außerschulisch zur Pflicht gemacht werden, wahrheitsgemäß zu vermitteln, dass sämtliche so genannte „Glaubenswahrheiten“ unbewiesen sind!
zum Beitrag30.06.2015 , 17:18 Uhr
Merkel sollte alle christlichen Privilegien abschaffen!
Wenn Frau Merkel ihre sicher gut gemeinte Mahnung an ihre Partei zu Veränderungsbereitschaft und Demut wirklich ernst meint, müsste sie bei sich selbst anfangen und massiv für Abschaffung sämtlicher extrem ungerechten christlichen Privilegien eintreten, welche nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs katholische Bischöfe mit Gewalt durchgesetzt hatten – zumal kürzlich das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, dass nach Grundgesetz-Art. 4 auch das Christentum nicht bevorzugt werden darf. Auch die christliche Nächstenliebe ist massiv gegen jegliche Bevorzugung.
Frau Merkel müsste sich z.B. sehr für folgende Änderungen einsetzen:
im Grundgesetz statt Gottesbezug Bezug auf Menschenrechte;
statt Kirchensteuer Einzug der Mitgliedsbeiträge durch die Kirchen selbst;
statt Religionsunterricht an öffentlichen Schulen z.B. Ethik und Weltanschauungskunde
und statt den vielen staatlichen christlichen Feiertagen nur weltanschauungsneutrale Feiertage wie z.B. Feiertage des Friedens, der Liebe, Demut, Gerechtigkeit, Natur (zum Feiern der eigenen religiösen oder nichtreligiösen Weltanschauung sollte jeder Mensch ca. fünf Tage im Jahr frei bekommen).
zum Beitrag07.06.2015 , 13:53 Uhr
„Klug“ werden – und wirkliche Nächstenliebe praktizieren!
Die ersten Christen litten extrem unter der Benachteiligung ihrer Religion. Aber seit ihre Weltanschauung Staatsreligion oder zumindest mächtigste Glaubensgemeinschaft wurde, besteht sie wiederum auf massiver Bevorzugung – und damit zugleich massiver Benachteiligung aller anderen religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungen.
Dies widerspricht völlig der christlichen Nächstenliebe, ohne die laut Bibel niemand die Berechtigung hat, sich Christ zu nennen. Ein wirklicher Christ erinnert sich der Geschichte und wehrt sich vehement gegen jegliche Bevorzugung. Er/sie besteht auf christliche, partnerschaftliche Veränderungen, z.B. statt Gottesbezug im Grundgesetz – Bezug auf Menschenrechte, statt Kirchensteuer – Einzug der Mitgliedsbeiträge durch die Kirchen selbst, statt Religionsunterricht an öffentlichen Schulen – Ethik und Weltanschauungskunde, statt staatliche christliche Feiertage – nur weltanschauungsneutrale Feiertage (z.B. des Friedens, der Liebe, Gerechtigkeit, Umwelt, Kulturen) mit ca. 5 zusätzlichen freien Tagen für jede Person zum Feiern der eigenen religiösen oder nichtreligiösen Weltanschauung.
Es wird endlich Zeit, die massive Ungerechtigkeit der vielen – zumal unchristlichen! – Privilegien abzuschaffen, welche insbesondere katholische Bischöfe nach dem Zweiten Weltkrieg mit Gewalt (mit einem Ultimatum verbunden) durchgesetzt hatten!
zum Beitrag16.03.2015 , 00:59 Uhr
Sämtliche Ungleichbehandlungen abschaffen!
Die vielen verfassungswidrigen Bevorzugungen von Christen stammen von 1948, als katholische Bischöfe (einschließlich Papst) mit massivem Druck – sogar verbunden mit einem Ultimatum! – eigentlich verbotene Bevorzugungen des Christentums im Grundgesetz und vielen anderen Verordnungen durchsetzten.
Es wird höchste Zeit, dass diese kriminellen Interventionen rückgängig gemacht werden und wirkliche Weltanschauungsneutralität in ganz Deutschland herbeigeführt wird, z.B. – paradoxerweise im Grundgesetz selbst –
statt Gottesbezug Bezug auf Menschenrechte,
statt Kirchensteuer Einzug der Mitgliedsbeiträge durch die Kirchen selbst,
statt Religionsunterricht an öffentlichen Schulen Ethik und Weltanschauungskunde und
statt der vielen staatlichen christlichen Feiertage weltanschauungsneutrale Feiertage z.B. des Friedens, der Liebe, Gerechtigkeit, Vielfalt.
Nur wenn alle religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungen gemäß Grundgesetz-Art. 4 völlig gleich behandelt werden, kann Deutschland laut Bundesverfassungsgericht eine „Heimstatt“ für alle Menschen jeglicher Weltanschauung werden. Und außerdem würde wegen der dann vollständigen Gleichbehandlung mit dem Islam das Risiko islamistischer Terrorakte sinken.
zum Beitrag01.01.2015 , 19:26 Uhr
Merkel verhält sich nicht solidarisch.
Merkels an sich gut gemeinter Aufruf zu mehr Solidarität in unserer Gesellschaft wirkt für mich unglaubwürdig, da sie selbst sich im Weltanschauungsbereich sehr unsolidarisch verhält. Ihre letzten Worte, dass sie sich „uns allen gemeinsam … Gottes Segen“ wünscht, grenzt alle aus, welche nicht an einen persönlichen Gott glauben – und das sind die weitaus meisten Menschen!
Außerdem verhält sie sich verfassungswidrig, da im Grundgesetz steht, dass 1. keine Staatskirche besteht und 2. der Staat (und damit auch dessen Repräsentanten!) sich weltanschauungsneutral verhalten muss.
Weltanschauungsneutral wäre z.B. gewesen, dass sie sich uns allen gemeinsam „ - gemäß der jeweiligen Weltanschauung - Geborgenheit und Zuversicht“ wünscht.
zum Beitrag08.12.2014 , 16:15 Uhr
Dass Zuwanderer zuhause nur deutsch sprechen sollen, ist genauso absurd wie die Forderung, dass die Bayern zuhause nur hochdeutsch - und eben kein bayrisch - sprechen sollen.
Als Grundlage der Menschenrechte gilt die „Goldene Regel“ von Konfuzius (500 Jahre vor unserer Zeitrechnung): „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg' auch keinem andern zu!“
zum Beitrag09.04.2014 , 18:26 Uhr
„Weltanschauungen“ statt „Religionen“!
Zunächst finde ich es gut, dass im neuen Bildungsplan nicht nur die aus der Menschenwürde abgeleitete Toleranz und Akzeptanz von Homosexualität betont wird, sondern ebenso z.B. von „Religionen“.
Hierbei wird aber übersehen, dass Religionen religiöse Weltanschauungen sind und somit die große – und ebenso wichtige – Vielfalt der nichtreligiösen Weltanschauungen überhaupt nicht beachtet und gewürdigt wird, z.B. Agnostizismus, Atheismus und viele andere philosophische und wissenschaftliche Weltanschauungen.
Solch eine Ungleichbehandlung hat das Bundesverfassungsgericht schon 1965 verboten, indem es betonte, dass der deutsche Staat weltanschauungsneutral sein muss, da nur dann Deutschland eine „Heimstatt“ für alle sein kann, egal, ob Sie eine religiöse oder nichtreligiöse Weltanschauung haben.
Darum sollte die verbotene Bevorzugung von religiösen Weltanschauungen – „Religionen“ – durch den neutralen Begriff „Weltanschauungen“ ersetzt werden.
zum Beitrag28.12.2013 , 17:16 Uhr
Staatsleistungen an die Kirchen sofort einstellen!
Ich freue mich, dass Erzbischof Zollitsch nun bereit ist, über die ca. 480 Millionen € zu verhandeln, welche der deutsche Staat seit 1803 jährlich(!) an die katholische und evangelische Kirche als Entschädigung für enteigneten „Besitz“ während der Säkularisierung zahlt.
Hierzu hat bereits vor vielen(!) Jahren die frühere Kirchenexpertin der GRÜNEN, Frau Nickels, gesagt, dass dieser Ausgleich schon längst beendet sei und somit diese Staatsleistungen sofort eingestellt werden bzw. die Kirchen das bis dahin zu viel gezahlte Geld zurückzahlen müssten.
Aber ich meine, zusätzlich müsste noch bei weitem mehr Geld zurückgezahlt werden:
Denn zunächst müsste eine Kommission von Historikern zu einer realistischen Einschätzung des wirklichen Besitzes kommen; d.h., vom angeblichen früheren „Besitz“ müsste zunächst jener „Besitz“ abgezogen werden, den die Kirche sich z.B. während der Inquisition auf kriminelle Weise angeeignet hatte (eine wichtige Quelle hierfür kann das zehnbändige Werk „Kriminalgeschichte des Christentums“ des Kirchenkritikers Karlheinz Deschner sein). Dann wäre der angebliche „Besitz“ sicher bei weitem geringer als was früher als Grundlage für die bis heute skandalöserweise jährlich gezahlten riesigen Summen diente.
Alles zusammengenommen vermute ich, dass die Kirchen realistischerweise viele Milliarden Euro zurückzahlen müssten, wenn nun hoffentlich schnellstens eine Kommission aus Historikern und Finanzexperten für Klarheit sorgte – das Geld könnten die extrem reichen Kirchen locker zahlen, der Staat könnte dann das zu viel gezahlte Geld für dringend benötigte soziale Zwecke ausgeben!
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