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01.10.2015 , 12:20 Uhr
@TOBIAS SCHULZE:
Die Sache ist ganz einfach: Sie behaupten Frau Dagdelen hätte etwas gesagt und können dabei kein direktes Zitat von Frau Dagdelen liefern. Fällt Ihnen da nix auf oder zitieren Sie immer so freihändig? Dass Gysi und Co diesen Unsinn erklärt haben macht es nicht wahr. Und es ist auch keine Beweisführung weil sie in ihrem Artikel nicht behaupten, dass Dritte eine solche Aussage Frau Dagdelen unter-stellen sondern Sie selbst unterstellen es und liefern nicht den Beleg.
PS: Wieso haben Sie nicht gleich das Plenarprotokoll bzw. das direkte Zitat im Artikel eingebaut, so dass wir Leser uns tatsächlich ein Bild über die Aussagen und den Umstand hätten machen können? Vielleicht liegt es daran, dass dann ihre haltlose Behauptung und damit der Versuch der Diskreditierung aufgefallen wären?
zum Beitrag28.09.2015 , 14:41 Uhr
Als Volljurist würde ich sagen, dass ich überrascht bin über eine so offenkundig provokative und justiziable Aussage hier, mit dem scheinbaren Ziel Frau Dagdelen verleumden zu wollen. Wo ist der Beleg von Herr Schulz wenn er die Tatsachenbehauptung aufstellt „Im Juni 2014, der Bundestag debattiert gerade über Krimkrise, bezeichnet sie die Grünen-Fraktionschefin Kathrin-Göring-Eckardt im Plenum noch als Verbrecherin.“???
Da ich diesen Satz so nicht glauben konnte, habe ich mal im Netz nachgeschaut. Im Netz ist nachzulesen, dass Frau Dagdelen bei einer Diskussion im Bundestag Bertold Brecht zitiert hat. Seriöse Journalisten haben das auch so wiedergegeben. Wieso die taz eine auch noch juristisch angreifbare, weil unwahre Behauptung hier aufstellt, erschließt sich mir nicht. So macht man es eben jenen die gerne das Wort „Lügenpresse“ verwenden ziemlich leicht.
zum Beitrag