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06.04.2016 , 20:57 Uhr
Ganz einfach. Der Kerl hat seinen üppig dotierten Beratervertrag bei irgendeinem Fabrikanten verbrennungsmotorisierter Blechisten schon längst unterzeichnet. Oder bei irgendeiner Industrielobbyorganisation aus deren Dreck-Ecke. Mit der Klausel, Füße und Maul solange still zu halten und alles, was gegen deren Interessen gerichtet ist, zu hintertreiben, solange er sich noch im Ministerium zu Lasten von uns steuerahlenden Idioten die Taschen vollstopft.
Die Zeiten eines Seebohm sind lange vorbei. Der riskierte noch Dresche aus der Fuhrmannsecke, weil er den Güterverkehr auf die Bahn bringen wollte und das Höchstgewicht von 50 t für LKW im Nachkriegsdeutschland herunterschraubte
zum Beitrag19.02.2015 , 21:38 Uhr
Daß die Dampfkessel mit radioaktiven Heizstäben und nachgeschalteten Naßdampfschleudern - und was anderes sind die AKW nicht - Risse haben, ist bekannt, seit Westinghouse, die das Patent darauf haben, diese Boiler fabriziert. Weil man 25 cm dicken Stahl einfach nicht rißfrei verarbeiten kann. Dazu ist er zu dick. Andrerseits ist das Zusammentreffen von Rissen - und erst das wird gefährlich - umso unwahrscheinlicher, je dicker er ist. Vielleicht sind 25 cm dann so eine Art Optimum. Besser gehts halt derzeit nicht.
zum Beitrag02.01.2015 , 17:59 Uhr
Wird einer der Langzeitarbeitslosen, denen der Mindestlohn verwehrt wird, den Mut haben, equal pay einzuklagen und - falls die Voraussetzungen gegeben sind - bis vors Verfassungsgericht wegen Verstoßes gegen den Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz ziehen? Und welche Gewerkschaft wird ihn unterstützen? Diese hier bitte melden!
zum Beitrag24.11.2014 , 19:47 Uhr
der wievielte neue Schlauch für die alte Brühe ist das denn? "Passiv-Aktiv-Tausch" ist die poplige Neuauflage der uralten "Drehtürmethode", mit denen die SoHi-Bezieher ante agendam ein Jahr lang einen der kommunalen GaLa-Klassiker (Wegepflege aufm Kirchhof) geben durften. Danach hatten sie Anspruch auf 1 Jahr Alg und flogen aus der SoHi pur heraus. Um nach einem Jahr dort wieder aufzuschlagen, denn natürlich brauchte sie niemand auf dem 1. Arbeitsmarkt.
Jetzt, post agendam, mit der Abschaffung von AlHi, zieht dieser Trick nicht mehr. Die Leute sind und bleiben in der "Unterbeschäftigten"-Statistik, wenngleich man sie aus den blanken Arbeitslosenzahlen herauslügt. Also muß man wieder einen neuen Begriff erfinden, ihnen eine Beschäftigung aus dem Umfeld "Sozialkaufhaus" oder Grüßaugust in Kita, Altenheim & Co verpassen, noch ein bißchen EU-Fonds abzapfen, ein paar Dipl-Soz-Päds oder wie die heißen, zu ihrer "Betreuung" einsetzen, und dann Jubelmeldungen über die Überwindung der Langzeitarbeitslosigkeit lancieren. Irgendwer wird die schon drucken und irgendwer wird's schon glauben.
zum Beitrag18.11.2014 , 20:10 Uhr
"Die Guillotine war anders als das Richtbeil frei von menschlichem Versagen und konnte einen schnellen Tod garantieren."
Konnte - tat sie aber nicht immer. Das Fallbeil der in Leipzig verwendete Guillotine blieb einmal im Nacken eines wohl sozusagen stiernackigen Berufskriminellen stecken und mußte noch zweimal aufgezogen werden, bis dessen Kopf in den Kübel fiel.
zum Beitrag17.11.2014 , 21:00 Uhr
Wie schreibt man um die Tatsache herum, daß die ganze Agenda-Me*de nicht gebracht hat außer Umverteilung eines seit Jahren stagnierenden Arbeitsvolumens auf möglichst viele Nasen, die um den Preis ihrer Prekarisierung und Zerrüttung ihrer Berufsqualifikation nur zur Arbeitslosenstatistikfälschung taugen?
Merkwürdig ist zudem, daß bloß über die Langzeitarbeitslosen geredet wird, statt mit ihnen. Das Bild von der desorientierten Randexistenz, die erst in einem Jahre dauernden Vorgang wieder lernen muß, erst die Hose und dann die Schuhe anzuziehen, bevor man sie einem Arbeitgeber nur dann
zumuten kann, wenn der Staat dann auch noch die Lohnzahlung übernimmt, ist genauso dämlich, ein bloßer Vorwand, befristete Pöstchen für ein paar Dipl.-Sozpäds in sog.
"Maßnahmen" zu erfinden.
Die Unternehmen, die aus eigener Tasche stemmen, was früher Konsens war, nämlich die überflüssigen Arbeitnehmer mit 58 in den Vorruhestand zu entlassen, kann man mit der Lupe suchen. Der Rest hat mit seiner alternden Belegschaft schon genug zu tun und hustet den "Bundesagenten" eines, wenn sie
versuchen, ihm ihre Ladenhüter anzudrehen. Also lasse man die Leute gefälligst selber entscheiden, ob sie sich für Alibi-Beschäftigungen hergeben wollen, oder eben nicht. Das dumme Gesülze von "wer
Stütze bezieht, muß der Gesellschaft etwas zurückgeben" muß ein Ende haben. Die Gesellschaft hat sich für ein Wirtschaftsmodell entschieden, das durch den Einsatz von Energie und IT Prozeßmechanisierung und -automatisierung vorantreibt, um den Preis fortfallender Arbeitsplätze, also hat sie diesen Preis eben zu entrichten, weil der Holzweg
"Wirtschaftswachstum" vorwiegend Vernichtung von Ressourcen und Zerstörung der Biosphäre
zur Folge hat und vor die Wand fährt.
zum Beitrag15.10.2014 , 19:52 Uhr
Ob das die Einführung der führerlosen Züge beschleunigt? Dann braucht man aiuch keine Daueralimentation von berufsunfähig traumatisierten Tf, die einen Suizid nicht verhindern konnten, mehr.
zum Beitrag15.09.2014 , 15:14 Uhr
Was ist eigentlich mit dem zur Würde des Menschen gehörenden Sozialdatenschutz, wenn man sich vor Privatpersonen als "anspruchsberechtigt" ausweisen muß, obwohl es sich um Almosen handelt?
Das BVerfG hat in BvR II 03/10 RNr 145 explizit darauf hingewiesen, daß Sanktionen unter Verweis auf diese Tafeln verfassungswidrig seien. Wenn man hier schon was von "fachlicher Betreuung durch die Diakonie" liest, ahnt man, das die Organisierte Sozial...äh -Industrie gar kein Interesse an der Abschaffung haben kann. Jede Menge Pöstchen für höchstqualifizierte Sozialverwaltungsfachangestellte etc. gingen da verloren, wenn die Klientel sich ihr Zeug wie jeder andere bei Aidl und Co beschaffen dürfte/könnte.
zum Beitrag07.08.2014 , 20:42 Uhr
heißen die nicht .pdf oder verwechsel' ich da was?
zum Beitrag28.07.2014 , 17:59 Uhr
Das erinnert mich an den Fall vor ca 2 Jahren in Baden-Württemberg, wo Polizisten jemanden, der ohne Fahrerlaubnis unterwegs war, anhielten und einer ihn dann erschossen hat. Ohne daß irgendwas über Bewaffnung. Bedrohung oder sonstwas bekannt wurde, was ja normalerweise, wenn jemand nur mal provokant zwinkert, als Schutzbehauptung vorgebracht wird.
Is scho kloar, fehlgegangener Warnschuß.
Wo findet man denn eine vertrauenswürdige Statistik über Schußwaffeneinsatz und deren Folgen, geordnet nach Tätergruppen?
zum Beitrag25.07.2014 , 19:22 Uhr
Der Herr Winnacker hat sich für eine Frauenquote bei Profs eingesetzt, weil das seinen Töchtern eine Mitgift mit dem besonderen Charme verpaßt hätte, daß nicht er, sondern der Steuerzahler dafür blechen darf.
zum Beitrag25.07.2014 , 19:14 Uhr
Von wegen. Der war ein One-Stop-Job.
zum Beitrag15.07.2014 , 17:37 Uhr
1. Zweckgebundene Zuwendungen dürfen nicht angerechnet werden. Dem, der's versucht, einmal kräftig per SGG auf die Pfote hauen genügt.
2. Kleiner Schönheitsfehler: Nur die Behördenspitze ist verbeamtet. Ab Teamleiter abwärts sind das alles nur öAng. Die sind also nicht an das Legalitätsprinzip gebunden und amtshaftbar sind sie nur mittelbar. Da muß Zivilregreß her.
zum Beitrag13.06.2014 , 19:53 Uhr
@Friedjoch: Nur keine Bange, im Artikel heißt es auch "...Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Gesellschaft wächst. ...". D.h., die Mitte dünnt aus. Abgesehen davon: Was heutzutage so alles die sog. Hochschulzugangsberechtigung hat...
zum Beitrag20.05.2014 , 19:56 Uhr
Wie war das noch mal? Sozialleistungen dürfen nicht dem Vermögensaufbau dienen? Mußte schon einmal so ein Menschenstallbetreiber seine Kontoauszüge und Kapitalverzeichnisse vorlegen wie die andern Transferleistungsempfänger auch, wenn er seine Abrechnung einreichte?
zum Beitrag22.04.2014 , 15:30 Uhr
Steilvorlage für ein erneutes Hoch auf Gaspodin Armani Schröder! Hat millionenfache Zweifel der Prekarier, ob sie ihre Zwangszuweisung in einen perspektivlosen Billigjob lieben sollen oder müssen, getilgt. Sie müssen. Sonst Sperre. Basta.
zum Beitrag18.02.2014 , 20:18 Uhr
Machen wir uns nichts vor: Die Entnahme beendet den Sterbe vorgang, das Ganze ist ein Geschäft. Obendrein mit unschlagbaren Lieferantenkreditkonditionen.
zum Beitrag12.02.2014 , 20:16 Uhr
Der Beamte hätte besser damals, kurz bevor er mit dem Kopf in der durchstoßenen Glasscheibe steckte, die jetzigen BGH-Richter als Zeugen herbeirufen lassen...
Heute sind wir weiter. Wir müssen nur unsere Elektronik (Handy, PC, Hausgeräte usw) eingeschaltet lassen und in 30 Jahren, wenn das Sozialamt uns den Titel schickt, mal kurz bei der NSA anfragen, was sie dazu alles gesammelt hat. Und schwups, ist der Nachweis über groben Undank erbracht, der notwendig ist, um den Titel abzuräumen. Vorausgesetzt, unsere Politik schließt mit den USA ein Freihandelsabkommen auch über illegal erlangte Daten...
zum Beitrag31.01.2014 , 18:55 Uhr
Da ich nicht bei fatzebook bin, ne dumme Frage: Kann man das auch herausfinden, wenn man dort selber nicht fast 24h online ist?
zum Beitrag28.01.2014 , 21:36 Uhr
Super! Dann macht La Grande Allemagne mit Artz V weiter. Irgendwann hat es dann seine précaires auf Haiti-Niveau gedrückt und das Demographie-Problem nebenbei auch gelöst: Die leben sozialverträglich früh ab.
zum Beitrag22.01.2014 , 19:07 Uhr
@HENRYX:
Mais au contraire peu frontaliers d'Allemagne travaillent dans Lorraine, ainsi Allemand qu'une langue officielle est inutil.
zum Beitrag10.12.2013 , 18:15 Uhr
Schon klar. "Systemwidrige Regelungslücke". Alter Trick, um stark klingende §§ zu fabrizieren, die nur heiße Luft enthalten. Der Gesetzgeber, so wie er sich jetzt zu inszenieren beginnt, wird die Sache verschleppen. Die Gewerkschaften, die sich 70 Jahre lang auf der Mär von der Wirksamkeit der Flächentrarife ausgeruht haben, werden mit ein paar Funktionspöstchen ruhiggestellt und die Agendapolitik kann das Prekariat weiter mehren und mazerieren.
zum Beitrag02.12.2013 , 20:43 Uhr
Das Konzept ist ausbaufähig. "Grüß Gott, arbeiten Sie hier freiwillig?" "Nö, wurde unter Sanktionsdrohung vom Mob-Center per VV hierher beordert und muß unbezahlt Probearbeiten".
"Ja, dann darf ich leider nicht ..."
zum Beitrag22.11.2013 , 17:23 Uhr
Tja, wenn die Sammlung dieses Erben bislang keine Raubkunst war, dann hat die Staatsanwaltschaft eben das durch ihre zweifelhafte Beschlagnahme geändert. So gut wie ihre Amtsvorgänger hat sie das auch hingekriegt. Und sich hinterher dumm stellen "konnte nicht ermittelt werden" - ja, wenn sie den Rückwärtsgang einlegen muß, dann findet sie den halt in bewährter Amtsmanier nicht.
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