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28.11.2015 , 18:57 Uhr
Schon ein bisschen kurzsichtig der Artikel, immerhin hat ja auch niemand behauptet dass Securitys jetzt die Flüchtlingspolitik regeln sollen. Das aber immer wieder (ca. alle 2 Wochen) Nazis innerhalb dieser Securityfirmen "entdeckt" werden und dann auch noch immer wieder bei den gleichen Firmen lässt doch stutzig werden. Außerdem hat die Autorin anscheinend mit besagten Securitys wenig Erfahrungen gemacht, sonst könnte sie dieselbigen hier nicht mehr so schnell in Schutz nehmen. Und dann ist da ja noch der leidige Ermessensspielraum - ein Securitymensch der Geflüchtete in der Schlange stehen lässt (mit Baby auf dem Arm) und ihnen dann auch noch verweigert sich kurz in seinem Zelt aufzuwärmen, obwohl er/sie/es nichtmal um den eigenen Job fürchten müsste, ist ein Riesenarschloch - unabhängig davon ob diese Person rechts oder links ist. Wenn dann dazu auch noch Naziskandale kommen - wer will den Geflüchteten und vielen Unterstützer*innen ihre Abneigung gegenüber diesen absprechen?
zum Beitrag14.05.2015 , 17:19 Uhr
Auch hier noch einmal:
Die Gefahrengebietsregelungen gibt es bereits in den Polizeigesetzen mehrerer Bundesländer, unter anderem Berlin, Bayern, Bremen, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Dieses undemokratische, polizeistaatliche Mittel wird nun außerdem schon seit gut einem 3/4 Jahr angewendet und nimmt meist rassistische oder klassistische Auswüchse an (deutsche Polizisten halt)
zum Beitrag13.05.2015 , 22:15 Uhr
Die Gefahrengebiete sind leider keine Hamburger Spezialität:
In Berlin heißen sie "kriminalitätsbelastete Orte"
http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article123804221/Das-sind-Berlins-geheime-Gefahrengebiete.html
In Bayern gibts dafür keinen Namen
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-PolAufgGBY1990V19Art13
In Bremen sinds "Gefahrenorte"
http://www.weser-kurier.de/bremen_artikel,-Innenbehoerde-macht-Gefahrenorte-oeffentlich-_arid,82243.html
https://bremen.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fges%2fBrPolG%2fcont%2fBrPolG.P11.htm
In Hessen wieder ohne Bezeichnung
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1lq9/page/bshesprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=138&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SOGHErahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#jlr-SOGHEpP18
In NRW wieder, genauso in Rheinland-Pfalz.
In Sachsen sinds "Kriminalitätsbrennpunkte" bzw. "verrufene Orte"
http://www.sozialraum.de/die-konstruktion-gefaehrlicher-orte.php
und in Sachsen-Anhalt "gefährliche Orte".
Festzuhalten ist dass die Polizei in weiten Teilen Deutschlands tun und lassen darf was sie will, mehrere Freunde von mir waren schon von diesen Kontrollen betroffen und die Bullen kontrollieren (zumindest in Berlin) fast ausschließlich Leute mit dunklerer Hautfarbe, Leute die dem linken Spektrum zuordbar sind und Arme Menschen (z.b. Leute die Pfandflaschen sammeln oder betteln).
zum Beitrag