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01.05.2015 , 08:14 Uhr
Also der ganz normale Wahnsinn in den feudalen Herschaftssystemen deutscher Konzerne. Trotz der auch durch die genetischen Zufälle des Erbgangs oft zweifelhaften Regentenqualität von Erbmonarchinnen und Erbmonarchen, die dazu führen kann, dass die tatsächliche Macht oder ihre Funktion durch offizielle oder inoffizielle Vertreter ausgeübt wird (Regent, Wesir, Hausmeister, Shogun), wird die Erbmonarchie in traditionellen Unternehmen gegenüber der Wahlmonarchie oft vorgezogen, weil – politikwissenschaftlich beurteilt – deren Legitimation höher eingeschätzt wird als das Ergebnis einer offenen Ausschreibung der Position.
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