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10.05.2026 , 22:12 Uhr
Bleibt er auf der Erde ist die Sicherheit recht mager - einmal geprüft immer dabei.
Geht der Privatpilot dagegen in die Luft, so braucht er zur Prüfung eine Tauglichkeit, welche in fortgeschrittenem Alter alle Jahre vom Fachmediziner geprüft wird. Dann muß er zudem noch alle zwei Jahre einem zertifizierten Lehrer zeigen, dass er noch die Fähigkeiten zum pilotieren hat. M.E. auch hilfreich denjenigen, welche ihre tonnenschweren persönlichen Transportgeräte erdgebunden zwischen uns bewegen: Weniger Blut, Schweiss und Tränen.
- ferrydun
zum Beitrag07.07.2025 , 14:00 Uhr
Falsch, unwissenheit schützt nicht vor Fehlern. Meine Gattin konnte kein Wort Deutsch, kam man die erste Klasse, wusste nicht wie der Stundenplan, funktioniert, guckte bei dem Nachbarsjungen wann der zur Schule geht und ging hinterher. Sie wurde Klassenbeste aber sie war die einzige die kein Deutsch konnte.
zum Beitrag08.12.2024 , 18:15 Uhr
Der Kraftstoff für private Flüge in privaten Flugzeugen wird in der BRD lt. Gesetzeslage besteuert.
Das steht hier: Energiesteuergesetz (EnergieStG)§ 27 Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt
2) Flugbenzin der Unterposition 2710 12 31 der Kombinierten Nomenklatur, dessen Researchoktanzahl den Wert von 100 nicht unterschreitet, und Flugturbinenkraftstoff der Unterposition 2710 19 21 der Kombinierten Nomenklatur dürfen steuerfrei verwendet werden in Luftfahrzeugen
1. für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt, < ... > . Wenn also ein Privatpilot ein Flugzeug zu prviaten Gebrauch nutzt so zahlt er auch Energiesteuer.
Dummerweise wird dies allen diesbezüglichen Artikeln die dem Autor dieser Zeilen bisher untergekommen sind entweder nicht gelesen oder nicht verstanden oder verschwiegen.
Dies hinterlässt verwundert
- ferrydun
zum Beitrag