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17.08.2015 , 19:30 Uhr
Dass Ungarn-Bashing seit einer Weile Hochkonjuktur hat, ist eine Sache. Eine andere ist die Abwesenheit von konstruktiven Lösungen und einer Problemanalyse in der Sache selbst. Mir ist immer noch nicht ganz klar, wieso es nicht die souveräne Entscheidung eines Staates sein soll, darüber zu bestimmen, wer seine Staatsgrenzen übertritt?! Anders gewendet: Es gibt doch keinen universalen Anspruch fremdes Staatsterritorium zu betreten - oder habe ich was übersehen?
zum Beitrag26.02.2015 , 13:53 Uhr
Im Unternehmen, in dem ich arbeite ist die Chefin eine bekennende Feministin. Befördert werden dementsprechend Frauen, weil sie Frauen. Männer tagen dafür eine historische Kollektivschuld. Danke. Wo kann ich mich eigentlich entschuldigen?
zum Beitrag02.06.2014 , 21:18 Uhr
Ich würde gerne nun diejenigen zum Aufkehren nach Lybien schicken, die damals am lautesten für den Militäreinsatz waren mit dem Argument, dass Gaddafi ein Diktator sei.
zum Beitrag06.03.2014 , 23:26 Uhr
1. Es ist äußerst schwer mit einem Sprachakt die grundgesetzlich verbürgte Menschenwürde zu verletzen, denn diese bedeutet im Wesentlichen nur: Folterverbot.
In diesem Sinne: sie kann eigentlich die Menschenwürde des Art. 1 GG nicht verletzen.
1a. Die weitere Frage wäre, ob eine nicht hinreichend konkretisierte Menge von Menschen überhaupt eine Würde hat. Kann man also die Würde von Männer/Frauen etc. verletzen? Wohl kaum.
2. Sie sollten auch Bedenken, dass Grundrechte von ihrem Ursprung und gegenwärtige Funktion her primär Abwehrrechte gegen staatliches Handeln sind und nicht gegen die Handlungen anderer Privatpersonen gerichtet sind.
zum Beitrag12.02.2014 , 19:25 Uhr
1.Manche Journalisten muss man daran erinnern, dass sich Gerichte in Deutschland an Recht und Gesetz halten müssen. Die materielle Rechtsgrundlage für das Urteil ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Wenn also etwas skandalös ist, dann die darin enthaltene, aber demokratische legitimierte Gesetze.
2.Das Argumenten der Journalistin, "Eine fatale, rein biologistische Argumentation: Demnach ist Familie gleich Blutsbande und hat füreinander da zu sein – Zusammenhalt hin oder her" ist auch falsch. Das Eltern-Kind-Verhältnis kann auch durch Anerkennung (der Vaterschaft) oder beispielsweise Adoption entstehen, was nun wirklich nichts zu tun hat mit "Blutsbande".
3. Außerdem "Zusammenhalt hin oder her": Meint denn die Autorin, das Gericht müsste in jedem Fall, bevor es über Unterhaltsansprüche urteilt, nachprüfen, ob es im Einzelfall in einer Beziehung Zusammenhalt gibt oder nicht?! Das würde doch wahrlich niemanden ernsthaft wollen, dass Gerichte über die Qualität des familiären Zusammenhaltes entscheiden müssten (Liebesfaktor 1-10?), bevor sie über Unterhalt urteilen.
4.Wonach soll sich denn ein Gericht richten, wenn nicht nach Recht und Gesetz?
Bei der TAZ-Redaktion anrufen und um Rat fragen?
5. Skandalös finde ich eigentlich das Niveau dieses Artikels.
zum Beitrag21.12.2013 , 09:52 Uhr
So wie ich die Auseinandersetzung verstanden habe, geht es gar nicht darum, welche Feste nach dem Grundgesetz erlaubt sind. Das Grundgesetz hat eine maximale Toleranz gegenüber allen Religionen und Nicht-Religionen, also das rechtliche Erlaubtsein kann hier nicht zur Diskussion stehen.
Der Rest ist doch nur ein Ringen darum, welche Normen verhaltenssteuernd wirken sollen. Nun ist es mit Normen, die man kontrafaktisch beibehalten möchte gerade so, dass man sie trotz einer entgegenstehenden Realität als orientierungsmaßstab aufbewahren möchte. Nur weil Diebstahl in der Realität vorkommt, löst man doch nicht die Norm auf, dass Stehlen nicht geschehen solle!
zum Beitrag10.12.2013 , 18:00 Uhr
1.Es ist nun mal so, dass man auf falscher Tatsachengrundlage nicht gerne diskutiert, vor allem dann nicht, wenn diese falsche Tatsachen immer wieder auftauchen.
Ich lese nicht das erste Mal, dass die Morde an den Roma unter der jetztigen Regierung verübt wurden und dass es in Ungarn keine Medienfreiheit gäbe.
2.Wenn man in diesem - auf falscher Tatsachengrundlage basierten - Kontext nun anfängt über den Rechtsruck zu reden, kommt man zu einem ganz anderen Ergebnis als wenn man die zentrale Bedeutung von demokratisch legitimierten Wahlen betont.
3. Auch ist zu betonen, dass "Rechts" und "Rechtsruck" im außerdeutschen europäischen Raum wohl eine ganz andere Bedeutung hat als in Deutschland selbst. In Deutschland ist "rechts" "rechte Partei" politisch eindeutig pejorativ aufgeladen und hat etwas mit Extremismus und Verfassungsfeindlichkeit zu tun, während das in Ungarn "jobb"/"jobboldali párt" überhaupt keine abwertende Konnotation hat, sondern der normale Sprachgebrauch für konservative Partei ist.
zum Beitrag09.12.2013 , 16:18 Uhr
3. Die Behauptung, dass die Pressefreiheit faktisch abgeschafft wäre, ist faktisch falsch. Nie war in Ungarn die oppostionell-unabhängig Presse so schlagkräftig wie heute! Vgl. nur: Magyar Narancs, HVG, 444.hu, index.hu, origo.hu.
zum Beitrag09.12.2013 , 16:11 Uhr
Ich bin selber Ungar.Das Niveau vom Artikel ist so niedrig, dass es einem schwer fällt in eine Diskussion über dessen Wertungen einzusteigen.
1. Alle Morde an den Roma wurden 2008-2009 verübt, die Täter in diesem Sommer lebenslänglich verurteilt (im Gegenteil von Deutschland wo sich die vermutlichen Täter der NSU lieber selbst umgebracht haben). Die Regierung Orbán wurde erst im Frühjahr 2010 gewählt, davor regierten die Sozialisten (2002-2010). Wie kann nun eine 2010 gewählte Regierung für eine Mordserie "Rechtsruck" verantwortlich gemacht werden dafür, was vor ihrer Amtszeit geschah? Ich verstehe schon, dass der Autor dieser Regierung alles Mögliche zurechnen möchte, auf die elementare Regeln der Logik sollte er dennoch achten, wahlweise seine Ahnungslosigkeit mittels minimaler Recherchen beseitigen.
2. Die Jobbik ist nicht zweitgrößte Partei, sondern die drittgrößte. Zweitgrößte Partei bilden die Sozialisten - gem. den damaligen Wahlergebnissen und auch den heutigen Umfragen zufolge. Aber auch das passt natürlich ins Vorkonzept.
3. Sind denn die Regierungen in Deutschland in den letzten 10 Jahren verantwortlich für die NSU-Morde bzw. gibt es einen Rechtsruck in Deutschland wegen diesen Morden?
zum Beitrag01.12.2013 , 20:19 Uhr
Manchen - im Lichte des schon einmal gescheiterten Verfahrens nicht von der Hand zu weisenden - Vermutungen zufolge gmuss man die NPD nicht verbieten, sondern der Verfassungsschutz müsste einfach seine zahlreichen "V-Leute" abziehen, bzw. nicht weiterbezahlen und die Partei kollabierte wie eine Kartenburg.
zum Beitrag27.11.2013 , 10:31 Uhr
Wenn man dann aber Realpolitik macht, dann sollte aus Gründen der Transparenz und Aufrichtigkeit dazu nicht das im Philosophie-Seminar Aufgerissene als Legitimation vorschieben.
Realpolitik ist einfach ein kaum eingrenzbarer Begriff, womit sich die allergrößte Summe politischen Handeln begründen lässt.Wenn die gute Frau das zur Grundlage ihrer politischen Handlungen macht, fragt sich doch, ob sie politisch etwas schizophren ist oder ob sie den Camp von vornherein aus realpolitischen Gründen für befristete politische Werbemaßnahmen nutzen wollte.
zum Beitrag26.11.2013 , 20:40 Uhr
„Der Protest ist berechtigt, aber dafür dürfen Menschen nicht frieren und hungern.“
Dieser Zusammenhang erschließt sich für micht nicht. Wenn sie meint, der Protest sei berechtigt, dann sollen doch die Mittel, die man für einen Protest einsetzt durch Selbstbestimmungsrecht und Fremdschädigungsverbot umgrenzt werden und nicht durch anmaßende paternalistische Erwägungen.
Aus eigenem Entschluss zu hungern, frieren und sogar zu sterben ist legitim und im Übrigen nicht ohne Vorbild praktizierter Widerstand.
zum Beitrag21.11.2013 , 12:49 Uhr
1. Welche Verantwortung trägt man denn gegenüber Menschen, die sich freiwillig auf eine lebensgefährliche Reise über das Mittelmeer begeben, um illegal Grenzen zu überschreiten? Im Umkehrschluß: besteht nach Meinung des Autors eine Hilfspflicht aller Europäer gegenüber nicht-europäische Flüchtlinge? Wenn ja, woraus kann man so eine Verpflichtung ableiten, die auch für nicht-religiöse Menschen gilt?
2. Im Übrigen forciert der Artikel relativ abgedroschene Argumentationsmuster, die vielleicht in den 70-er Jahren das letzte Mal Ernst genommen wurden.
zum Beitrag10.11.2013 , 17:59 Uhr
Ich bin zwar kein Erdogan-Fan, aber wäre es per se illegitim als solcher einen richtigen Rechtfertigungszusammenhang zu formulieren?
1. In Dt. war die Kuppelei bis in die Mitte der 70er Jahre strafbar.
2. Auch homosexuelle Tätigkeiten waren strafbar: in den Nachkriegsjahrzehnten wurden mehrere Homosexuelle verurteilt als im Zeitraum 1933-1945. Der § war bis 1994 in Kraft.
3. Schwangerschaftsabbruch war auch jahrzehntelang strafbar.
4. Dass das 2013 nicht mehr der Fall ist, sollte nicht vergessen machen, dass diese jahrzehntelang sog. Straftaten gegen die Sittlichkeit waren - wohlgemerkt im einem demokratisch verfasssten Gemeinwesen.
5. Seit wann ist die Türkei als ein demokratisch verfasstes Gemeinwesen einzustufen? Ende 1980-er vielleicht?
6. Bei aller Kritik: Kontext mitdenken.
zum Beitrag23.10.2013 , 13:26 Uhr
Zum Abschied:
Ich halte es selbstverständlich für legitim geltende Rechtsvorschriften und ihre Anwendung zu kritisieren! Man kann diese ja verändern lassen durch Wahlen, Ausübung von öffentlichem Druck etc. Was hier konkret dem Mädchen geschehen ist, war eine menschlich unschöne Geschichte.
Aber trotz der legitimen und erfoderlichen journalistischen Zuspitzungen finde ich, dass ernsthafte Kritik dort endet, wo unsachlich und inflationär auf das dunkelste Kapitel europäischer Geschichte Bezug nimmt, um die eigene Aussagen hochzupushen.
zum Beitrag22.10.2013 , 18:02 Uhr
Ich frage mich, ob Sie die Konsequenzen Ihrer Argumenation noch überblicken?
1. Was Sie als "eine seelenlose juristische Einzelentscheidung" bezeichnen, ist eine Verwaltungsentscheidung aufgrund eines demokratisch legitimierten Gesetzes. Wenn Sie es poetisch wollen: dahinter steckt die ganze Seele des Demos.
2. Juristische Einzelentscheidung sind anfechtbar, man kann Widersprüche, Berufungen, Revisionen etc. einlegen, wohl auch in Frankreich. Eine Garantie, dass es fruchtet gibt es und kann es nicht geben.
3. Auch aus einem "unmittelbar einleuchtenden Menschrecht" (wie kann man die eigenlich erkennen?) folgt nichts anderes, denn jedes Menschenrecht ist (außer die Menschenwürde in Dt., dieses bedeutet im Wesentlichen striktes Folterverbot) abwägbar, damit auch das Recht auf Aufenthalt. Ich erinnere Sie: sogar das Recht auf Leben ist einer Abwägung zugänglich, nämlich wenn Sie oder der Staat in Notwehr handelt (bspw. Geiselnahme), darf der Angreifer rechtmäßig getötet werden. Ich werde den Eindruck nicht los, dass Sie sich eine auf Symphatie angelegte Betoffenheitssematik angeeignet haben, die aber argumentativ weitgehend substanzlos ist.
zum Beitrag21.10.2013 , 22:05 Uhr
1.Ich verstehe nicht, was sie nicht verstehen: Mein allerster Beitrag nahm den Umstand zum Ausgangspunkt, dass Deportation im zweiten Weltkrieg nicht vergleichbar ist mit rechtsmäßiger Abschiebung in einem demokratischen Verfassungsstaat. Das ist ja geradezu der Ausgangspunkt meiner Kritik, dass man das nicht sachlich vermengen könne, wobei der Autor des Artikels gerade dies tut. Ich hole in meinen Kommentaren nichts nach, sondern führe, bzw. präzisiere den ersten: weil die zwei Sachverhalte so krass anders kalibriert sind, ist ein Vergleich krass unsachlich.
2. Zu meinem Menschrechtsvertsändniss: Soweit sich mir das aus den Nachrichten erschließen lässt, erging hier ein Abschiebungsbeschluss gegen den erfolglos Rechtsmittel eingelegt wurden. Das ist in jedem Staat der EU eine normale Verwaltungsentscheidung, wenn es auch menschlich wehtut. Wenn ich nun davon ausgehe, dass Frankreich ein demokratischer Verfassungstaat ist, dann konkretisiert sich in der Verwaltungsentscheidung doch die aktuelle Verfassung nach einer Abwägung der Für und Wieder.
zum Beitrag21.10.2013 , 18:06 Uhr
Ich habe doch betont, dass eine rechtmäßige Maßnahme aufgrund eines verfassungsgemäßen Gesetzes in einem demokratischen Verfassungstaat nicht dasselbe bedeuten kann wie eine Deportation in einer Diktatur. Letzere Herrschaftsform ist nicht durch Wahlen und Verfassung gebunden und durch sie legitimiert. Welche Kröte genau sollte ich schlucken müssen?
zum Beitrag21.10.2013 , 16:42 Uhr
Ich habe nicht behauptet, dass das falsch wäre; es ging mir darum zu erfahren, ob das Argument von einer quasi-theologisch fundierten, noch zu verwirklichenden Utopie her aufgerollt wird oder einen stärkeren Bezug zu der Wirklichkeit des Hier-und-Jetzt aufweist. Das war´s meinerseits.
zum Beitrag21.10.2013 , 14:58 Uhr
Heißt das dann im Umkehrschluß, dass jeder Mensch auf der Erde unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit (wohlgemerkt Staatsangehörigkeit! und nicht etwa Ethnie, Geschlecht, Religion) jedereit einen unbegrenzten Anspruch auf Einreise und Aufenthalt in x-beliebige Länder hat, dass also Staatsgrenzen sinnlos sind?
zum Beitrag21.10.2013 , 13:04 Uhr
1. Die Gemeinsamkeit eines Limodenglasses und eines Traktors liegt darin, dass beide Gegenstände sind.
2. Über die leichte Polemik hinaus: demokratisch zustande gekommene Gesetze sollen die unterschiedliche subjektive Bewertungen der Gesetze auffangen und runterkühlen.
3.Dass eine Regierung mal demokratisch gewählt wurde und sich danach zur Diktatur hochschaukelte, beweist doch gerade, dass sie im Zeitpunkt der Deportationen eben nicht demokratisch legitimiert wurde.
4. Ich finde Todesstrafen auch barbarisch. Aber es ist doch ein fundamentaler Unterschied, ob man Todesstrafen nach einem regulären und intersubjektiv nachprüfbaren Verfahren verhängt mit der Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung als wenn Menschen von Staat willkürlich ohne regulären (verfassungsmäßigen) Verfahren ermordert oder deportiert werden.
zum Beitrag21.10.2013 , 12:27 Uhr
"Die Umstände erinnern zu sehr an die deutsche Besatzung im Zweiten Weltkrieg, als französische Beamte zusammen mit der deutschen Gestapo Schulkinder zur Deportation abholten."
1. Der suggerierte Zusammenhang ist krass konstruiert. Was hat denn eine rechtmäßige Abschiebung nach einem ordnungsgemäßen Verfahren in einem demokratischen Staat mit der Deportation in einem Willkür- und Vasallenstaat gemeinsam? Die Charakteristik des demokratischen Verfassungstaats besteht u.a. darin, dass vefassungsgemäße Gesetze für jeden gelten, auch wenn man mit dem einzelnen Gesetz nicht einverstanden ist.
Was hat das bitte schön mit Deportation im zweiten Weltkrieg zu tun?
zum Beitrag02.10.2013 , 00:03 Uhr
1.Sich einen Sozialstaat zuzulegen, geht nicht auf Abo, sondern ist eine Ressourecenfrage. Wieviel sich Fidesz zugeschachert haben soll und ob das ausreichen würde für die Lösung des Obdachlosen-"Problems" ist krasse Spekulation.
2. Das Recht, sich in Unterführungen aufzuhalten, haben sie ja. Ihre Notdurft da zu verrichten haben sie ab jetzt genauso wenig wie in Deutschland.
3. Die Abwägungserwägung geht fehl - um welches Mindestmaß um Rechten soll es sich es handeln?
zum Beitrag01.10.2013 , 11:30 Uhr
1. ich bin selber ungar und halte das gesetz für falsch und unzweckmäßig.
2. aus dem artikel der taz sind jedoch die gründe für dieses gesetz nicht ersichtlich:
a.wer in budapest durch bestimmte unterführungen/u-bahnstationen geht,wird mit krassem uringestank, massenweise bettelnden menschen und notunterkünfte stoßen
b. man will also die obdachlosen hauptsächlich aus diesen zentralen gegenden weghaben
3. wird es funktionieren? nein, es gab schon mal solch ein gesetz - es wurde später für verfassungswidrig erklärt -, die polizei hat es aber kaum angewendet, weil sie dann den ganzen tag nur mit obdachlosen beschäftigt wäre.
4. ich wäre wirklich gespannt darauf, wie man solche probleme in deutschland lösen würde oder könnte, wenn man einfach mal den sozialstaat (hartz4, mietezahlen etc.) wegdenkt - diesen gibt es in ungarn nicht - und ein paar zehntausend obdachlose menschen hinzudenkt.
wären sie am odeonsplatz/marienplatz/sendlinger tor etc willkommen oder hätten sie mit platzverweise durch die polizei zu rechnen?
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