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27.02.2024 , 21:04 Uhr
Zumindest ist nach dem derzeitigen Stand klar, dass Correctiv keine unbezweifelbaren Fakten in seinem Bericht präsentiert, sondern nur Meinungen äußert, also Interpretation betreibt – und das aufgrund einer unklaren Quelle. Und da Correctiv sich weiterhin weigert, auch nur irgendeinen konkret nachprüfbaren Beleg für die inhaltlichen Behauptungen zu liefern, wird es wohl zunächst auch bei diesem Stand bleiben.
zum Beitrag10.02.2024 , 12:20 Uhr
Eine Exmatrikulation wegen eines gewalttätigen Angriffs geht in Berlin nicht; dafür hat die Politik im Jahre 2021 gesorgt. Der Autor des vorliegenden Artikels möchte offenbar implizieren, das nicht-rechtsstaatlich gegen den Angreifer vorgegangen werden könnte? Ich kann das nicht sehen. Ein Exmatrikulationsverfahren läuft natürlich nach rechtsstaatlichen Regeln ab – inklusive spätere Klagemöglichkeit des Exmatrikulierten. In erster Linie sollte es in dem vorliegenden Fall aber doch vor allem darum gehen, dass der Geschädigte in Zukunft ohne die Befürchtung studieren kann, dass auf dem konkreten Gelände der Uni ein weiterer Angriff auf ihn erfolgt. Tja, wie gesagt, eine Exmatrikulation kann im vorliegenden Fall nicht erfolgen. Zeit für die Politik, die Voraussetzungen dafür wieder zu schaffen.
zum Beitrag17.01.2024 , 12:35 Uhr
Wo haben Sie die Information, dass viele im Gefängnis kein Wahlrecht haben, her? Ich halte diese Information für falsch. Siehe: www.stuttgarter-na...-380332f59539.html Zum Artikel selber: Ein sehr guter Text. Die rechtspolitische Abteilung bei TAZ liefert immer wieder überzeugende Artikel.
zum Beitrag25.12.2023 , 08:22 Uhr
@Desiree Mangold – zum Zweiten: Es gab eine Ergänzung zur Charta von 1988 – nicht aber eine Aufhebung der alten Charta. Dort heißt es: Das Land Palästina 2. Palästina, das sich vom Jordan im Osten bis zum Mittelmeer im Westen und von Ras al-Naqurah im Norden bis Umm al-Rashrash im Süden erstreckt, ist eine integrale territoriale Einheit. Es ist das Land und die Heimat des palästinensischen Volkes. Die Vertreibung und Verbannung des palästinensischen Volkes aus seinem Land und die Errichtung der zionistischen Einheit in diesem Land heben das Recht des palästinensischen Volkes auf sein gesamtes Land nicht auf und verschaffen der usurpierenden zionistischen Einheit keine Rechte in diesem Land. 4 Das zionistische Projekt 14. Das zionistische Projekt ist ein rassistisches, aggressives, koloniales und expansionistisches Projekt, das auf der Aneignung des Eigentums anderer beruht; es ist feindlich gegenüber dem palästinensischen Volk und seinem Streben nach Freiheit, Befreiung, Rückkehr und Selbstbestimmung. Das israelische Staatsgebilde ist der Spielball des zionistischen Projekts und seine Basis der Aggression. 19. Es gibt keine Anerkennung der Legitimität der zionistischen Einheit. Was auch immer dem Land Palästina in Form von Besetzung, Siedlungsbau, Judaisierung oder Veränderung seiner Merkmale oder Verfälschung von Fakten widerfahren ist, ist illegitim. Rechte erlöschen nie. 20. Die Hamas ist der Ansicht, dass kein Teil des Landes Palästina aufgegeben oder zugestanden werden darf, unabhängig von den Ursachen, den Umständen und dem Druck und unabhängig davon,wie lange die Besatzung andauert. Die Hamas lehnt jede Alternative zur vollständigen und uneingeschränkten Befreiung Palästinas vom Fluss bis zum Meer ab.
Hier ergibt sich das Ziel der Vernichtung Israels vor allem aus Artikel 20. Die Verwendung der Parole „From the river to the sea“ im Zusammmenhang mit der Propagierung der Ziele der Hamas steht in Deutschland inzwischen unter Strafvorbehalt.
zum Beitrag25.12.2023 , 07:38 Uhr
@Desiree Mangold: Ich zitiere in der deutschen Übersetzung aus der Charta der Hamas: Artikel 1: Das Programm der Islamischen Widerstandsbewegung ist der Islam. Aus ihm leitet sie ihre Ideen, Konzepte und Vorstellungen vom Universum, dem Leben und den Menschen ab, von ihm lässt sie sich in all ihren Unternehmungen auf dem rechten Weg leiten. Artikel 6: Die Islamische Widerstandbewegung ist eine spezifisch palästinensische Bewegung, treu Gott ergeben. Der Islam dient ihr als Lebensentwurf. Sie strebt danach, das Banner Gottes über ganz Palästina, jeder Handbreit davon, aufzupflanzen. Unter dem Islam können die Anhänger aller Religionen in Sicherheit für sich, ihren Besitz und ihre Rechte zusammenleben. Ohne den Islam jedoch kommt es zu Konflikten, verbreiten sich Ungerechtigkeit und Korruption und brechen Streitigkeiten und Kriege aus. Artikel 8: Gott ist ihr Ziel, der Prophet ihr Vorbild, der Koran ihre Verfassung, der Dschihad ihr Weg und der Tod für Gott ihr hehrster Wunsch. Artikel 15: Sobald die Feinde muslimisches Land usurpieren, wird der Dschihad zur individuellen Pflicht eines jeden Muslims. Gegenüber der Usurpierung Palästinas durch die Juden muß zwingend das Banner des Dschihad erhoben werden. Artikel 17: Die muslimische Frau spielt im Befreiungskampf eine ebenso wichtige Rolle wie der Mann, denn sie bringt Männer hervor, und ihre Rolle in der Orientierung und Erziehung der nächsten Generationen ist bedeutend.
Die Charta der Hamas steht im Netz. Sie müssen nur die Suchbegriffe ‚Hamas‘ ‚Charta’ ‚Kritiknetz‘ eingeben. Das Ziel der Vernichtung Israels ergibt sich aus dem oben zitierten Artikel 6 (jeder Handbreit).
zum Beitrag24.12.2023 , 10:53 Uhr
Die General Assembly der UN fordert wohlfeil. Denn wer kann schon gegen „humanitäre Hilfe“ sein? Niemand. Dennoch wird diese Resolution der Realität (mal wieder) nicht gerecht. Eine Resolution der General Assembly, die von Israel uneingeschränkt akzeptiert werden könnte, sollte Israel zumindest auch mitteilen, wie man denn konkret mit dem Gegner Hamas umgehen soll, der gemäß seiner aktuellen Charta weiterhin kompromisslos betont, solange kämpfen zu wollen, bis Israel vollständig vernichtet ist. Also?
zum Beitrag12.11.2023 , 20:11 Uhr
Vielen Dank für diesen Kommentar. Genau so ist es. Ich bin gespannt, was das BVErfG dazu sagen wird.
zum Beitrag24.10.2023 , 08:31 Uhr
Bereits jetzt muss man sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen, wenn man eingebürgert werden möchte. Ist auch richtig so.
zum Beitrag24.10.2023 , 07:14 Uhr
Das ist aber jetzt bereits Praxis: "Wann haben Sie einen Anspruch auf eine Einbürgerung? [...] Sie bekennen sich zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland." www.integrationsbe...uergerung--1865120 Ist auch richtig so. Sie würden doch bestimmt nicht einen bekennenden Neonazi einbürgern wollen, oder?
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