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19.06.2017 , 21:09 Uhr
bevor sich alle einmütig auf die vermeintlichen brandanschlagenden stürzen, bitte die wenigstens theoretisch denkbare (und nicht unbedingt unwahrscheinliche) variante mit berücksichtigen, dass solche offensichtlich hirnverbrannten anschläge eventuell auch fremdgesteuert sein könnten.
wäre nicht das erste mal, dass solche diffamierungskampagnen im vorfeld großer proteste laufen ...
zum Beitrag30.08.2015 , 17:41 Uhr
Hallo Herr Bonse.
In Deutschland herrsche "Narrenfreiheit", schreiben Sie. Sie meinen damit vermutlich die im Grundrecht auf Freizigkeit im Artikel 12 des Grundgeseztes verankerte Freiheit?
Und dann heisst es in Ihrem Beitrag weiter unten:
"Letztlich geht es darum, mögliche Terroristen in allen europäischen Verkehrssystemen zu überwachen ..."
Ah, "mögliche Terroristen". Schön gesagt, aber ein reichlich unscharfer Begriff. Das bedeutet letztendlich nichts anderes, als "wir alle".
Ich widerspreche dem Tenor Ihres Kommentares: Für mich hat das Recht, in einer Gesellschaft grundsätzlich erst einmal anonym reisen, bezahlen und am sozialen Leben teilhaben zu dürfen etwas mit dem Lebenswert innerhalb dieser Gesellschaft zu tun.
Bitte schreiben Sie klar und deutlich, wenn Sie eine Vorratsdatenspeicherung von Reisebewegungen per Flugzeug, Bahn, Bus, Taxi, Fähre etc. fordern. Aber nicht so hintenherum. Ich glaube jedenfalls, dass Sie damit auf einem Holzweg sind.
zum Beitrag11.07.2015 , 08:07 Uhr
Warum wird betont, dass der Betroffene "adrett und freundlich" aussehe?
Und dass er als Landtagsabgeordneter "besonders geschützt" sein müsste?
Anders gefragt:
Ist so eine politisch motivierte personenbezogene Polizei-Daten-Sammlung nur bei netten und freundlichen Landtagsabgeordneten unrechtmäßig?
zum Beitrag28.06.2015 , 10:25 Uhr
Ich schlage vor, Worterfindungen von "Sicherheits"Politikern wie z.B. "Risikospiel" besser in Anführungszeichen zu setzen und nicht unkommentiert zu übernehmen und zu festigen. LTI grüßt.
zum Beitrag20.06.2015 , 20:56 Uhr
Zur Korrektur:
"Der längst ausverhandelte Kompromiss mit der Union bleibt. In Zukunft werden deutsche Ermittler Telefon- und E-Mail-Daten abrufen können, wenn sie eine schwere Straftat vermuten."
Falsch: E-Mail-(Meta)Daten werden von der neuen Gesetzgebung gerade nicht erfasst. Dafür aber IP-Zuordnungen ... und das ist noch viel schwerwiegender angesichts der technischen Entwicklung. (Übrigens nicht vergessen: Auch Frau Leutheusser-Schnarrenberger war für eine IP-VDS!)
Interessant wäre trotzdem zu wissen, was der Gesetzentwurf-Passus "Übermittlung einer Kurz-, Multimedia- oder ähnlichen Nachricht" unter "ähnlicher Nachricht" im Detail versteht ...
zum Beitrag28.05.2015 , 07:13 Uhr
Hallo TOM12.
Ganz so simpel, wie Sie es darstellen, ist es zum Glück auch nicht:
a.) Nicht jede Sitzblockade richtet sich gegen eine andere Versammlung, insofern zieht das VersG (das längst nicht mehr in allen Bundesländern gültig ist!) nicht per se.
b.) Wenn Sie pauschal den Sitzblockierenden Gewalttätigkeit unterstellen, ist das eine Aussage an sich.
c.) Die juristische Bewertung von Blockaden ist tatsächlich sehr viel diffiziler und muß von Einzelfall zu Einzelfall betrachtet werden, siehe z.B. hier:
https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.Sitzblockaden
zum Beitrag15.04.2015 , 19:40 Uhr
"Doch Maas zeigte sich überzeugt, dass er die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs beachtet hat."
Oh ja, Herr Maas, vor allem, dass der EuGH in den Randnummern 56-59 seines VDS-Urteils das anlasslose Erfassen und Vorhalten von TK-Verbindungsdaten per se verboten hat:
"Zu der Frage, ob der mit der Richtlinie verbundene Eingriff auf das absolut Notwendige beschränkt ist, ist festzustellen, dass (...) alle Verkehrsdaten betreffend Telefonfestnetz, Mobilfunk, Internetzugang, Internet-E-Mail und Internet- Telefonie auf Vorrat zu speichern sind. Sie gilt somit für alle elektronischen Kommunikationsmittel, deren Nutzung stark verbreitet und im täglichen Leben jedes Einzelnen von wachsender Bedeutung ist. Außerdem erfasst die Richtlinie (...) alle Teilnehmer und registrierten Benutzer. Sie führt daher zu einem Eingriff in die Grundrechte fast der gesamten europäischen Bevölkerung. (...)
Die Richtlinie betrifft nämlich zum einen in umfassender Weise alle Personen, die elektronische Kommunikationsdienste nutzen, ohne dass sich jedoch die Personen, deren Daten auf Vorrat gespeichert werden, auch nur mittelbar in einer Lage befinden, die Anlass zur Strafverfolgung geben könnte. (...)
Zum anderen soll die Richtlinie zwar zur Bekämpfung schwerer Kriminalität beitragen, verlangt aber keinen Zusammenhang zwischen den Daten, deren Vorratsspeicherung vorgesehen ist, und einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit; insbesondere beschränkt sie die Vorratsspeicherung weder auf die Daten eines bestimmten Zeitraums und/oder eines bestimmten geografischen Gebiets und/oder eines bestimmten Personenkreises, der in irgendeiner Weise in eine schwere Straftat verwickelt sein könnte, noch auf Personen, deren auf Vorrat gespeicherte Daten aus anderen Gründen zur Verhütung, Feststellung oder Verfolgung schwerer Straftaten beitragen könnten."
Quelle: https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.EuGH-VDS-Urteil#toc56
zum Beitrag17.03.2015 , 17:01 Uhr
"Der Europäische Gerichtshof hatte 2014 eine EU-Richtlinie über die verdachtslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten gekippt. Die Richter bewerteten die Speicherung nicht grundsätzlich als unzulässig."
Falsch. Genau das haben sie getan, zumindest solange die Debatte um eine anlasslose und alle Menschen betreffende Erfassung derer TK-Verbindungsdaten geht.
Siehe Randnummern 58/59 des EuGH-Urteils:
"Die Richtlinie (...) gilt also auch für Personen, bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte (...) insbesondere beschränkt sie die Vorratsspeicherung weder auf die Daten eines bestimmten Zeitraums und/oder eines bestimmten geografischen Gebiets und/oder eines bestimmten Personenkreises, der in irgendeiner Weise in eine schwere Straftat verwickelt sein könnte, noch auf Personen, deren auf Vorrat gespeicherte Daten aus anderen Gründen zur Verhütung, Feststellung oder Verfolgung schwerer Straftaten beitragen könnten."
https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.EuGH-VDS-Urteil#toc58
Der EuGH folgert genau daraus:
"Aus der Gesamtheit der vorstehenden Erwägungen ist zu schließen, dass der Unionsgesetzgeber beim Erlass der Richtlinie 2006/24 die Grenzen überschritten hat, die er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Art. 7, 8 und 52 Abs. 1 der Charta einhalten musste. "
https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.EuGH-VDS-Urteil#toc69
Für mich ein Rätsel, warum hier in der taz die dieses ausblendenden Argumentations-Nebelkerzen der VDS-Befürworter übernommen werden.
zum Beitrag11.03.2015 , 20:54 Uhr
Hmm ... wenn anwaltlicher Beistand verweigert wurde, hat das wohl kaum etwas mit "notwendigen Reagieren" zu tun.
Eine (dem Bericht zufolge sehr viel) zu scharfe Behandlung von Verdächtigen ist ebenso wenig mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar.
Und bei allem Verständnis für aufgeregte, nervöse und gestresste Polizeibeamte: Das Ganze als "Maßnahme im Sicherheitsinteresse der Betroffenen" zu bezeichnen, empfinde ich als zynisch.
Ich finde, es sollte eine ordentliche und faire Untersuchung her, so wie zumindest angekündigt. Eine Entschuldigung von Polizei und Senat kostet kein Geld und täte den Menschen gut.
zum Beitrag03.01.2015 , 01:14 Uhr
@Hans Hunz - ganz so schwazr-weiß war es mit dem "KGB-Hack" dann doch nicht. Bitte bei Interesse selber mal nachlesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/KGB-Hack
Ansonsten finde ich es bemerkenswert, dass sich viele Kritik hier auf die Schlagwort-Überschrift, aber nicht auf die Aussage des taz-Beitrags bezieht. Ich fände eine Diskussion sinnvoller, inwiefern das, was Frau Bednarczyk anspricht, einen Teil der Realität trifft oder nicht. Es wurde ja nicht unbedingt verlangt, die Snowden-Debatte auf Eis zu legen.
zum Beitrag16.12.2014 , 09:20 Uhr
Klingt ja nett und freundlich, so ganz einfach und alternativ, der Herr Wiegert.
Seltsam nur, dass ich aus der Getränkebranche etwas ganz anderes über das Unternehmen "Fritz-Cola" und deren Geschäftsmethoden höre ...
... vielleicht wäre es gut, wenn sich die taz in Sachen "Getränkekultur" auch noch bei weiteren und alternativeren Cola-Machern umhört.
zum Beitrag14.12.2014 , 16:36 Uhr
Ich finde es merkwürdig bis bedenklich, dass hier ein Eintrag in einer Polizeidatenbank ausreicht, um Menschen vorzuverurteilen.
Offensichtlich ist vielen hier nicht klar, wie schnell man dort einsortiert werden kann, wenn man - wie auch immer - aktiv, meinetwegen auch politisch aktiv ist. Und zwar ganz egal, wie genau.
zum Beitrag31.10.2014 , 07:11 Uhr
Australien ist eines der "five eyes" - wen wundert's also?
zum Beitrag31.10.2014 , 07:09 Uhr
"Die Ultras müssen das jetzt regeln"
ist nichts anderes als
"Jetzt muß die Polizei her und mal richtig durchgreifen"
und verschiebt nur die Verantwortlichkeit möglichst weit von uns weg. Das bringt aus meiner Sicht keinen gesellschaftlichen Fortschritt.
zum Beitrag31.10.2014 , 06:59 Uhr
"Denn im Unterschied zum wirklichen Betreuungsgeld, das die CSU durchgesetzt hat, hält sich der Schaden bei der Maut in Grenzen."
Ein kruder Vergleich.
Das Betreuungsgeld als übel - denn Kinder gehören per indirekten Zwang weg von den Eltern in eine Institution.
Und ein mittels Maut eingeführtes flächendeckendes KFZ-Kennzeichenscanning, das nicht zu beherrschende Begehrlichkeiten erzeugen wird, das sei nicht schlimm?
Liebe taz - ich verstehe euch nicht mehr.
zum Beitrag21.10.2014 , 09:38 Uhr
Hallo Herr Rath.
"Es ist also ein eher schwaches Symbol – das deshalb aber nicht falsch ist. Einfach nur zuzuschauen, wie jemand sich einer Terrormiliz anschließt, ist auch nicht überzeugend."
Ich finde:
1.) Jemanden seine Pässe zu entziehen und mit einem Sonderpass auszustatten, der ihn bei jeden Gebrauch im Alltag zu stigmatisieren droht, und das alles aufgrund einer von Geheimdiensten oder Polizeien intransparent vorgenommen Bewertung, das ist doch nicht nur kein "eher schwaches Symbol", sondern eine Maßnahme, die ich im Lichte deutscher Geschichte nicht erwartet hätte. Ich finde das schlimm.
2.) Wer definiert denn Begriffe wie "Terrormiliz"? Kann man nicht auch die Bundeswehr und ihr Treiben in Afghanistan als "Terror" bewerten? Es ist also eine Frage der Perspektive und der Definitionsgewalt. Finde ich.
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