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04.08.2022 , 08:46 Uhr
Sehr schwache Argumente in diesem taz-Kommentar.
Ja, Unternehmen können Gewinne an ausländische Töchter verschieben, das tun sie bspw. durch Gesellschafter-Kredite, sprich indem sie sich ggü. sich selbst im Ausland verschulden. Trotzdem wird der Gewinn aus dem Handel im Inland buchhalterisch irgendwo erfasst. Und genau da kann eine Übergewinnsteuer greifen.
Es ist auch kein Argument zu sagen, es wäre ein fragwürdiger Eingriff in die Marktwirtschaft. Sind es doch die Ölkonzerne, die bei jeder Gelegenheit das marktwirtschaftliche Wettbewerbsprinzip missachten. Viele Kriesengewinner sind gleichzeitig stark, wenn es um Lobbyismus geht und auch das hat mit Wettbewerb in einem freien Markt nichts zu tun.
Und die Frage, was ein Übergewinn ist und was nicht, stellte sich komischerweise nicht wirklich in die andere Richtung, also was ein "Überverlust" ist, als es darum ging, dass Unternehmen staatliche Hilfen bei Pandemieverlusten erhielten. Also können wir genauso, wie Unternehmen ihren "Überverlust" für die Überbrückungshilfe berechnet haben, auch einen Übergewinn feststellen, sprich man schaut auf die vergangenen Geschäftsjahre.
Es ist Heuchelei bei "Überverlusten" in Krisenzeiten nach dem Staat zu rufen und dann bei Übergewinnen sich plötzlich gegen staatliche Eingriffe zu einer gerechten Umverteilung auszusprechen.
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