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Archiv-Artikel

„Kalif von Köln“ darf nicht reisen

KÖLN dpa ■ Die Stadt Köln will die Bewegungsfreiheit des Islamistenführers Metin Kaplan drastisch einschränken. Nach einer neuen, verschärften Verfügung der städtischen Ausländerbehörde darf sich der 50-Jährige nur noch innerhalb der Stadtgrenzen Kölns aufhalten. Nach Angaben einer Sprecherin versuchte die Stadt am Freitag erfolglos, Kaplan diese Verfügung zuzustellen. Er habe allerdings noch bis Ende nächster Woche Zeit, bei den Behörden zu erscheinen. Er müsse sich ein Mal pro Woche bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Polizeiwache melden. Der als „Kalif von Köln“ bekanne Kaplan genießt eigentlich den Status eines anerkannten Asylbewerbers. Er war Dienstag nach Verbüßung einer Haftstrafe vom OLG Düsseldorf auf freien Fuß gesetzt worden, das zuvor den Antrag auf seine Abschiebung in die Türkei abgelehnt hatte.