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Archiv-Artikel

Ein bisschen Informationsfreiheit

SPD und Grüne billigen Entwurf zum Informationsfreiheitsgesetz. Etliche Ausnahmen schränken Auskunftsanspruch ein. Netzwerk Recherche: Kein berauschender Erfolg

BERLIN taz ■ Seit sechs Jahren stand es als Absichtserklärung im Regierungsprogramm, jetzt soll das Informationsfreiheitsgesetz noch in diesem Jahr auf den parlamentarischen Weg gehen. Gestern billigten die Fraktionen von Bündnisgrünen und SPD einen entsprechenden Entwurf, der am Freitag im Bundestag eingebracht wird.

Das Gesetz regelt den Auskunftsanspruch, den künftig jeder „gegenüber den Behörden und Einrichtungen des Bundes“ hat, ohne dafür „ein rechtliches oder berechtigtes Interesse“ – zum Beispiel als Journalist – geltend machen zu müssen.

Ausnahmen sollen erwartungsgemäß in allen Bereichen gelten, in denen „das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben könnte“. Dazu gehören internationale Beziehungen, militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr, die Geheimdienste, innere und äußere Sicherheit sowie Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben von Finanz- und Regulierungsbehörden. Ebenfalls ausgeschlossen bleibt die Weitergabe von Informationen, die negativen Einfluss auf laufende Gerichts- oder Disziplinarverfahren haben oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse verletzen könnten.

„Dieser Entwurf ist der weitestgehende Kompromiss, was die Realitäten angeht“, so die medienpolitische Sprecherin der Grünen, Grietje Bettin, zur taz. „Wenn man sieht, woher wir gekommen sind, ist das schon ein großer Erfolg.“ Das Gesetz in der jetzt vorliegenden Form verdiene „zumindest den Namen Informationsfreiheitsgesetz“, sagte Bettin. Sie hofft, im parlamentarischen Anhörungsverfahren noch Verbesserungen durchsetzen zu können.

Skepsis herrscht dagegen beim Netzwerk Recherche (NR), das zusammen mit den Journalistengewerkschaften und anderen Organisationen im April einen weiter gehenden Entwurf vorgelegt hatte. Von dessen Grundidee „bleibt nicht viel übrig“, so NR-Vorsitzender Thomas Leif: „Das ist alles andere als ein berauschender Erfolg.“ Wesentliche Ministerien hätten nichts unversucht gelassen, um das Gesetz zu verwässern – „interessanterweise immer im Schulterschluss mit dem Bundesverband der deutschen Industrie“, sagte Leif. STEFFEN GRIMBERG