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Ende Januar beschloss der Bundestag in zwei Tagen einen Strafparagrafen gegen ausländische Einflussnahme. Der Vorgang dürfte Karlsruhe interessieren

Aus Karlsruhe Christian Rath

Immer wieder werden im Bundestag Gesetzentwürfe kurzfristig geändert, ohne dass vor der Beschlussfassung gründliche Diskussionen möglich sind. Am Donnerstag wird das Bundesverfassungsgericht darüber verhandeln, ob es Mindestberatungsfristen geben muss. Ein neuer Fall von Ende Januar zeigt, dass solche überrumpelnden Änderungen immer wieder vorkommen.

Am 29. Januar beschloss der Bundestag einen neuen Strafparagrafen 87a gegen sogenannte Wegwerf-Agenten. Gemeint sind Personen, die für einen fremden Staat, zum Beispiel Russland, für wenig Geld und ohne Agentenausbildung, in Deutschland illegale Aktionen durchführen.

Vor der letzten Bundestagswahl wurden beispielsweise Auspuffrohre von rund 300 Fahrzeugen mit Bauschaum verstopft, außerdem brachten die Täter Habeck-Aufkleber an den Autos an, um den Verdacht und den Unmut auf die Grünen zu lenken. Ein tatverdächtiger 18-Jähriger sagte, ihm seien 100 Euro pro verstopftem Auspuff geboten worden. Ermittler verfolgen Spuren nach Russland. Künftig können solche Taten als „Ausübung fremder Einflussnahme“ härter bestraft werden, mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Der Vorschlag für diese neue Strafnorm war von den Abgeordneten der schwarz-roten Koalition allerdings erst am 27. Januar in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden, also zwei Tage vor der Beschlussfassung – angefügt an einen Gesetzentwurf zum Terror-Strafrecht, der bereits länger beraten wurde. Die Öffentlichkeit erfuhr von der neuen Norm erst nach der Beschlussfassung.

Kritik an diesem Hauruck-Manöver kommt aber nicht von der Opposition im Bundestag aus Grünen, Linken und AfD, sondern vom Münchener Rechtsprofessor Mark A. Zöller. Er hatte am 14. Januar im Bundestag als Sachverständiger an einer Anhörung zum Terror-Gesetzentwurf teilgenommen. Der neue Paragraf 87a war dort zu seinem Bedauern noch kein Thema. Zöller kritisierte im Verfassungsblog die Einführung der neuen Strafnorm als „überfallartig“ und das Vorgehen der Koalition als „konspirativ“.

Nach Informationen der taz haben sich die Abgeordneten den neuen Strafparagrafen nicht selbst überlegt, sondern er stammte vom Bundesjustizministerium. Den Abgeordneten der Koalition wurde er am 14. oder 15. Januar, jedenfalls direkt nach der Anhörung, übersandt. Offensichtlich lag die „Formulierungshilfe“ bereits in den Ministeriums-Schubladen. Dass die Oppositionsabgeordneten den Vorschlag erst 12 Tage später erhielten, kurz vor der Abstimmung im Bundestag, war dann die Entscheidung der Bundestags-Mehrheit.

Axel Müller, der zuständige Abgeordnete der CDU/CSU, sieht darin kein Problem, er persönlich habe sich „stets gut informiert gefühlt“. Auch der Berichterstatter für die SPD-Fraktion, Johannes Fechner, hält den Vorgang für unproblematisch. Der neue Paragraf 87a sei eine „überschaubare Änderung“ gewesen. Die Opposition sei nicht überrumpelt worden, schließlich sei von Koalitionsseite schon bei der Anhörung über die verdeckte Einflussnahme fremder Mächte gesprochen worden.

Der Vorgang wird zumindest das Bundesverfassungsgericht interessieren. Das wird an diesem Donnerstag über eine Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann verhandeln. Auf Antrag Heilmanns hatte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2023 per Eilbeschluss das Gesetzgebungsverfahren zum Heizungsgesetz zeitweilig gestoppt – die Abgeordneten sollten genug Zeit haben, den kurzfristig neu formulierten Gesetzentwurf gründlich zu durchdenken. Am Donnerstag findet die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren statt. Dabei wird es ausschließlich um Parlamentsrechte gehen, nicht um fossile Heizungen und Klimaschutz.

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