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Sicherheit bei der Deutschen BahnMinisterpräsident für Foto-Pflicht bei Deutschlandticket

Der Landeschef von Rheinland-Pfalz will Fahrkarten mit Bild, um Konflikte bei Ausweiskontrollen im Zug zu vermeiden. Verkehrsunternehmen sind dagegen.

Zug­be­glei­te­r:in­nen müssen besser geschützt werden Foto: Frank Hoermann/Sven Simon/imago

dpa/rtr/taz | Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer fordert in der Debatte um Sicherheit in Zügen ein bundesweit einheitliches Deutschlandticket mit Lichtbild. In der ARD sagte der SPD-Politiker, das würde Zug­be­glei­te­r*in­nen die Arbeit erleichtern, weil es die oft konfliktbehafteten Ausweiskontrollen überflüssig mache.

Ver­tre­te­r*in­nen von Deutscher Bahn, Bund und Ländern hatten sich am vergangenen Freitag zu einem Sicherheitsgipfel getroffen. Anlass war der tödliche Angriff eines Fahrgasts ohne Ticket auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz gewesen. Ergebnis war unter anderem, dass Zug­be­glei­te­r*in­nen im Regionalverkehr ab März selbst entscheiden dürfen, ob sie bei personengebundenen Tickets auch noch nach dem Personalausweis fragen, falls sie die Situation als bedrohlich wahrnehmen.

Schweitzers Vorstoß soll dabei helfen, dennoch Betrug vorzubeugen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hält ihn jedoch nicht für zielführend.

„Über 60 Prozent aller Deutschland-Tickets werden schon heute als Barcode auf Smartphones ausgegeben“, sagte VDV-Präsident Ingo Wortmann. „Dort ist die Integration eines Fotos weder möglich noch nötig, wenn der Barcode kopiergeschützt ist.“ Alle Prüfgeräte für Ticketkontrollen im deutschen ÖPNV seien seit dem 1. Januar 2026 in der Lage, einen Kopierschutz namens „Motics“ zu prüfen, den die Branche selbst entwickelt hat. Wortmanns Fazit: „Ein Schwerpunkt von Bund, Ländern und Branche muss die digitale Prüfung und Kontrolle der Deutschlandtickets sein.“

CSU-Politiker für Zugangsbeschränkungen an Bahnsteigen

Der CSU-Verkehrsexperte und Bundestagsabgeordnete Stephan ‌Stracke hat ‌Zugangsbeschränkungen an Bahnhöfen ins Spiel gebracht. „Andere Länder machen uns vor, dass der Zugang zum Gleis nur mit gültigem Ticket gut funktioniert und ein gewisses Maß an Kontrollen entbehrlich macht“, sagte Stracke der Rheinischen Post.

Also künftig Drehkreuze an allen Gleisen, die man erst nach Scannen eines gültigen Tickets passieren kann? Ein Sprecher des CDU-geführten Bundesverkehrsministeriums äußerte sich dazu verhalten: Es gebe keine Denkverbote, beim Sicherheitsgipfel sei darüber aber ⁠nicht beraten worden.

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6 Kommentare

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  • Wann immer irgendwer was von "Denkverboten" faselt, kann man sich sicher sein, dass nur Blödsinn gelabert wird/wurde.

    Das Einzige, was die Sicherheit erhöhen würde, wären 1-2 Polizisten an Bord. Kostet halt Geld, ist aber preiswerter als der andere Kram, der auch Geld kostet, aber genau gar nichts bringt.

  • Der CSU-Vorschlag wie immer realitätsfern. Das können die. Dabei wurde nämlich vergessen: Der Schaffner hat nämlich das recht (Und den Auftrag der Bahn) nach eigenem Ermessen auch einen Fahrkartenverkauf IM ZUG anzuzetteln. Immer dann mindestens relevant wenn in einem Kaffbahnhof mal wieder der Ticketautomat kein Bargeld annimmt.

    Das wäre dann nach dieser Drehkreuzsache nicht mehr möglich.

  • Datenschutz auch hier.



    Das Deutschlandticket ist zwar nicht mehr so billig, dass sich sowieso jeder Interessent ein eigenes besorgt, aber bitte immer nur die Tatsache des Tickets kontrollieren und Missbrauch blocken, aber keine Bewegungsprofile o.ä. ermöglichen.



    Aggro-Passagiere mit PCM-Kommunikation auf die Ebene der Verständigung zurückbringen, soweit noch möglich. Nicht einfach lassen, sondern dann evtl. für Betreuung sorgen, die mancher nötig zu haben scheint.

  • Inwiefern ein Fahrgast ohne Ticket aufgrund eines Fotos im Ticket weniger renitent oder gefährlich wäre, müsste man mir erklären.

    • @Encantado:

      Er muss keinen Ausweis zeigen bzw. könnte auch so enttarnt werden. Das verlagert etwas, vermute ich als Hoffnung.

  • 1983. Lange ist es her, dass das BVerfG auf die grundsätzlichen Gefahren durch einen (staatlichen) Zugriff auf personenbezogene Daten hingewiesen hat. Zeitgleich hat es einen Weg aufgezeigt, wie der Staat den Zugriff auf personenbezogene Daten gerichtsfest begründen kann. In der Folge bedeutete dies, dass eine jede Regierung über vorangegangene Einzelfallentscheidung hinaus, neue Regeln für die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten beschließen konnte. So wird das grundsätzliche Recht auf informelle Selbstbestimmung und das Gefühl, nicht ständig unter Überwachung zu stehen, schrittweise ausgehöhlt, bis vom löchrigen Käse nur mehr Krümmel übrigbleiben. Die zuckersüchtigen Mäusen mit ihren Online-Profilen und bequemen Konsum machen der Katze leichtes Spiel.