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Feigenblatt-Beschluss der AfDKeine Parteiveranstaltungen mit Sellner mehr

Die AfD-Spitze will keine Schlagzeilen über Treffen mit dem als rechtsextrem eingestuften Österreicher Martin Sellner. Inhaltliche Distanzierung: Fehlanzeige.

Große Aufmerksamkeit für Martin Sellner in Erfurt Ende Januar 2026 Foto: Martin Schutt/dpa

dpa/taz | AfD-Mitglieder sollen nach dem Willen der Parteispitze keine Veranstaltungen mit der Führungsfigur der als rechtsextremistisch eingestuften Identitären Bewegung (IB), Martin Sellner, mehr organisieren. Ein entsprechender Beschluss wurde nach dpa-Informationen im Bundesvorstand gefasst. Alle Verbände und Mitglieder der AfD würden dazu aufgefordert, „keine Parteiveranstaltungen mit Sellner durchzuführen“, hieß es in einem dazugehörigen Schreiben, das später an die Landes-, Bezirks- und Kreisvorstände der Partei geschickt werden sollte.

Sellner-Treffen nicht per se ausgeschlossen

Mit diesem Beschluss wären künftige Treffen von AfDlern mit Sellner nicht per se ausgeschlossen, auf AfD-Ticket stattfinden sollen sie aber nicht mehr. Thüringer AfD-Politiker hatten den Österreicher zuletzt öffentlichkeitswirksam im Erfurter Landtag empfangen, nachdem wenige Tage zuvor bereits ein Treffen der Brandenburger AfD-Politikerin Lena Kotré mit ihm Aufsehen erregt hatte. Kotré hatte Sellner ursprünglich zu einem Vortrag eingeladen, sagte die Veranstaltung nach Intervention der AfD-Spitze aber wieder ab und trat dann ihrerseits als Gast bei einer Sellner-Veranstaltung auf. Das Bundesverwaltungsgericht hat Sellners rassistische Konzepte als klar verfassungswidrig eingestuft, die extrem rechte AfD nutzt seinen Kampfbegriff „Remigration“ dennoch konsequent.

Distanz zu Sellners Ideen signalisieren

In dem Schreiben der AfD-Spitze an die Landes-, Bezirks- und Kreisvorstände verweist der Vorstand auf geltende Positionen in der Partei, die Distanz zu Sellners Ideen signalisieren sollen, etwa auf eine AfD-Erklärung von 2021 zum „deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“. Darin hatte die AfD geschrieben, sie bekenne sich „vorbehaltslos zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (…) Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht“.

Außerdem wird auf ein im Januar 2024 verabschiedetes AfD-Positionspapier zur sogenannten Remigration verwiesen. Darin heißt es: „Die AfD unterscheidet nicht zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund. Alle Deutschen sind ohne Ansehen von Herkunft, Abstammung, Weltanschauung oder Religionszugehörigkeit Teil unseres Staatsvolks.“

Gericht: Sellner-Konzept verstößt gegen Grundgesetz

Die Rechercheplattform „Correctiv“ hatte 2024 über ein Treffen rechter Kreise in Potsdam berichtet. In die Schlagzeilen geriet es unter anderem wegen des Begriffs Remigration, den Sellner nach eigenen Angaben dort verwendet hatte. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts verstößt sein Konzept gegen die vom Grundgesetz geschützte Menschenwürde. Es erkenne nicht jeden Staatsbürger als gleichberechtigt an.

Sellner bezieht auch Staatsbürger mit Migrationshintergrund in sein Konzept ein, wenn diese sich nicht assimiliert (angeglichen oder angepasst) hätten. Er will sie nach eigenen Angaben zwar nicht abschieben lassen, aber mit Druck dazu bewegen, zu gehen.

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