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Etwas Prävention, viel Repression

Bundestag spricht sich Donnerstag gegen Antisemitismus an Unis aus

Von Frederik Eikmanns

Schon seit Bekanntwerden im Herbst gibt es Kritik an der geplanten Resolution gegen Antisemitismus im Bildungssektor. Eingebracht von SPD, Grünen, FDP und Union, soll der Antrag am Donnerstag beschlossen werden. Auch in der finalen Version des Textes stehen strittige Forderungen und Formulierungen.

Vorangestellt ist eine Art Bestandsaufnahme. Die Tatsachen sind so bekannt wie erschreckend: Mit dem Massaker der Hamas an Israelis am 7. Oktober 2023 stieg auch in Deutschland die Zahl antisemitischer Vorfälle massiv. Das gilt auch für Unis, selbst wenn Untersuchungen zeigen, dass Studierende seltener antisemitische Einstellungen haben als Durchschnittsbürger*innen. Bei propalästinensischen Protesten sind seitdem immer wieder antisemitische Parolen zu hören, teils schmieren Ak­ti­vis­t*in­nen Hamas-Symbole an Wände. Jüdische Studierende fühlen sich oft nicht mehr sicher. Auch zu körperlichen Angriffen kommt es: In Berlin verletzte ein propalästinensischer Aktivist Anfang 2024 einen jüdischen Studenten schwer. Auch an Schulen gibt es vermehrt antisemitische Vorfälle.

Die Resolution leitet aus all diesen Entwicklungen verschiedene Forderungen ab. So müsse die Forschung zu jüdischer Gegenwart und Antisemitismus gestärkt werden. Außerdem solle das Thema in der Ausbildung von Leh­re­r*in­nen eine größere Rolle spielen. So weit gehen auch die Kri­ti­ke­r*in­nen mit.

Dann sind da aber eben noch die Stellen, die für Unmut sorgen. Zum einen bekennt sich der Antrag einmal mehr ausschließlich zur umstrittenen IHRA-Definition von Antisemitismus. Die fasst Judenhass sehr weit. Zu weit, finden manche, die befürchten, so werde legitime Kritik an Israel zu Antisemitismus umdeklariert. Die Definition ist auch insofern entscheidend für die Kritiker*innen, als die Resolution fordert, sicherzustellen, dass Fördermittel des Bundes „ausschließlich nach dem Maßstab der wissenschaftlichen Exzellenz vergeben werden“. Letztere sei unvereinbar mit Antisemitismus. Wenn dafür die IHRA-Definition angelegt wird, könnte das auch israelkritische, aber nicht antisemitische Projekte und Wis­sen­schaft­le­r*in­nen treffen, so die Befürchtung.

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Zudem wird in der Resolution die Ex-Bildungsministerin Bettina Stark Watzinger (FDP) für ihren Einsatz gegen Judenhass gelobt. Dabei war Stark-Watzinger fast darüber gestürzt, dass Be­am­t*in­nen ihres Ministeriums planten, Wis­sen­schaft­le­r*in­nen die Gelder zu streichen, wenn sie Israel kritisieren.

Die Resolution setzt zudem auf einen repressiven Ansatz zur Bekämpfung von Antisemitismus. So wird gefordert, den Unis mehr Möglichkeiten zu geben, gegen Studierende vorzugehen. Die Exmatrikulation müsse in schweren Fällen möglich sein. Und auch die Kooperation zwischen Unis und den Sicherheitsbehörden solle vertieft und ausgebaut werden. Schließlich sollen laut Resolution die Un­ter­stüt­ze­r*in­nen der umstrittenen Bewegung Boycott Divest Sanctions (BDS) an den Unis keinen Platz haben. Unter Ex­per­t*in­nen ist umstritten, ob BDS, das sich für eine Isolierung Israels ausspricht, wirklich antisemitisch ist.

Der Bundestag hatte im November 2024 schon eine breiter angelegte Resolution gegen Antisemitismus insgesamt beschlossen. Auch diese wurde von zivilgesellschaftlichen Gruppen und Ex­per­t*in­nen kritisiert.

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