Marine-Technologie für China: Anklage wegen Spionage gegen drei Deutsche
Laut Generalbundesanwalt sollen die Angeklagten deutsche Wissenschaftsprojekte ausgespäht haben. Es ging um Bootsmotoren und sensible Lasertechnik.
Der Generalbundesanwalt hat Anklage erhoben gegen zwei Männer und eine Frau, die deutsche Wissenschaftsprojekte für China ausspioniert haben sollen. Dabei sollen sie es insbesondere auf Technik abgesehen gehabt haben, die für die Kriegsführung auf See wichtig ist. Alle drei Beschuldigten haben die deutsche Staatsbürgerschaft, sie sollen 2017 vom chinesischen Geheimdienst MSS als Agenten rekrutiert worden sein.
Die deutsche Polizei hatte die nun Angeklagten im April letzten Jahres in Düsseldorf und Bad Homburg festgenommen. Für ihre Spionage-Tätigkeit sollen zwei von ihnen – das Ehepaar Herwig und Ina F. – eine Firma gegründet haben. Über diese sollen sie dann Kontakt mit verschiedenen wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland aufgenommen haben. Sie schlossen dabei etwa einen Kooperationsvertrag mit einer ungenannten deutschen Uni.
Die dabei gesammelten Informationen sollen sie an den dritten Beschuldigen weitergegeben haben: Thomas R., der der Hauptangeklagte ist. Ihm wirft die Bundesanwaltschaft vor, die gestohlenen Informationen an einen Kontaktmann beim chinesischen Geheimdienst MSS weiter gereicht zu haben. Die Bundesanwaltschaft schreibt von Informationen zu „Bootsmotoren, Sonarsystemen, Flugzeugschutzsystemen, Antrieben für Panzerfahrzeuge sowie militärisch nutzbaren Drohnen“.
Neben der Agententätigkeit wird den Angeklagten auch ein Verstoß gegen das deutsche Außenhandelsrecht vorgeworfen. Sie sollen drei Lasersysteme nach China gebracht haben, die unter die EU-Dual-Use-Verordnung fallen. Bei sogenannter Dual-Use-Technologie handelt es sich um Systeme, die zwar für zivile Projekte gebraucht werden, aber auch militärisch eingesetzt werden können.
Der Hauptverdächtige R. befindet sich bis heute in Untersuchungshaft, das Ehepaar F. wurde im Oktober freigelassen. Wann genau es zum Prozess kommt, entscheidet der zuständige Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
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