Habecks Steilvorlage

Die Union will das deutsche Lieferkettengesetz aussetzen, bis die europäischen Regeln greifen. Doch auch die stehen schon wieder unter Beschuss

Von Leila van Rinsum

Die CDU/CSU-Fraktion plant, an diesem Donnerstag ein Gesetz in den Bundestag einzubringen, um das Lieferkettengesetz zu stoppen. Den Entwurf zu einem „Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz“ hat die Fraktion am Dienstag beschlossen. Dieser kritisiert „umfangreiche jährliche Berichtspflichten“ für Unternehmen und weist auf „bestehende Krisen wie insbesondere die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine [und] den Druck auf interna­tio­nale Lieferketten“ hin.

Hintergrund der schnell erstellten Vorlage sind Äußerungen von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf dem Kongress der Familienunternehmen vor den Europawahlen. Dort hatte er gesagt, er wolle das Gesetz pausieren lassen, bis die europäische Richtlinie greife, und „deutlich reduzieren“.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist seit 2023 in Kraft. Seit dem laufenden Jahr verpflichtet es Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern, Risiken von Menschenrechtsverletzungen zu analysieren und in Berichten transparent zu machen. Sie müssen Beschwerdemechanismen einrichten und bei Verstößen Abhilfe schaffen. Die neue­re europäische Richtlinie muss binnen zwei Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden. Hinzu kommt dann etwa, dass von Menschenrechtsverstößen Betroffene zivilrechtlich gegen Unternehmen klagen können.

Die FDP will das Gesetz stoppen. Dass die Fraktion aber am Donnerstag für eine Aufhebung stimmen wird, ist höchst unwahrscheinlich. Gegenwind zu den Vorschlägen kommt auch aus Habecks eigener Partei. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katharina Dröge, und ihr Amtskollege bei der SPD, Rolf Mützenich, sind entschieden gegen ein Pausieren. Auf ­Table Media kündigten mehrere großen Wirtschaftsverbände an, sich weiterhin für Abschwächungen der europäischen Regeln einzusetzen. Viele Unternehmen sind aber auch für die Sorgfaltsplfichten. Die zuständige Kontrollbehörde Bafa hat im ersten Jahr eine positive Bilanz gezogen: Das Gesetz habe zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes in den globalen Lieferketten beigetragen und „fordert Unternehmen, ohne sie zu überfordern“.

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