Einbürgerungen auf Rekordhoch: 200.100 Menschen 2023 eingebürgert
Die Zahl der Eingebürgerten ist hoch. Mehr als ein Drittel kommen aus Syrien. Die Zahl der Neubürger aus der Ukraine steigt nur leicht.
Zuvor syrische Staatsangehörige stellten die größte Gruppe unter den Eingebürgerten. Sie machten alleine mehr als ein Drittel aller Einbürgerungen aus. Ihre Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr noch mal um 56 Prozent. 2022 hatte sich diese Zahl im Vorjahresvergleich bereits mehr als verdoppelt und 2021 sogar versiebenfacht.
„Die hohe Zahl der Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern steht demnach im Zusammenhang mit der hohen Zuwanderung von syrischen Schutzsuchenden in den Jahren 2014 bis 2016. Diese erfüllen mittlerweile vermehrt die Voraussetzungen für eine Einbürgerung, unter anderem im Hinblick auf Sprachkenntnisse und Mindestaufenthaltsdauer“, erklärten die Statistiker.
Insgesamt bekamen Menschen aus 157 unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten 2023 die deutsche Staatsbürgerschaft. Die fünf häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten waren Syrien, Türkei, Irak, Rumänien und Afghanistan. Diese Länder stellten zusammengenommen über die Hälfte aller Einbürgerungen.
Sprachkenntnisse und Mindestaufenthaltsdauer
Die Einbürgerungen irakischer Staatsangehöriger nahmen um 57 Prozent zu, während die Einbürgerungen türkischer Staatsangehöriger 25 Prozent zurückgingen. Die Zahl der Einbürgerungen rumänischer Staatsangehöriger stieg um 8 Prozent, und die Zahl afghanischer Eingebürgerter stieg um 55 Prozent.
Die Zahl der Einbürgerungen von Ukrainerinnen und Ukrainern stieg 2023 um sechs Prozent auf 5.900, nachdem sie sich von 2021 auf 2022 im Zuge des russischen Angriffs von 1.900 auf 5.600 fast verdreifacht hatte. Die Einbürgerungen ukrainischer Staatsangehöriger machten 2023 drei Prozent aller Einbürgerungen aus.
Die Eingebürgerten waren im Durchschnitt 29,3 Jahre alt und somit deutlich jünger als die Gesamtbevölkerung. Der Frauenanteil an den Eingebürgerten war mit 45 Prozent geringer als in der Gesamtbevölkerung.
Eine Einbürgerung war laut Gesetzeslage 2023 in der Regel nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich. Die Dauer konnte bei besonderen Integrationsleistungen auf sieben beziehungsweise sechs Jahre verkürzt werden. Ehegatten und Kinder konnten auch ohne Mindestaufenthaltsdauer miteingebürgert werden.
Vergleiche mit den Daten vor dem Jahr 2000 sind laut Statistikamt nur eingeschränkt möglich, weil zum 1. Januar 2000 die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert wurden.
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