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Noch mal 7 Jahre Haft für Halle-Attentäter

Mit einer selbstgebauten Waffe hatte der Rechtsextremist JVA-Angestellte als Geiseln genommen

Der Attentäter von Halle ist wegen Geiselnahme im Gefängnis Burg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Stendal am Dienstag. Zudem muss er an zwei Justizvollzugsbedienstete, die er in seine Gewalt brachte, Geldzahlungen leisten. Wegen des antisemitischen und rassistischen Anschlags nahe der Synagoge in Halle war der 32-Jährige bereits 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Praktische Auswirkungen wird das Urteil daher zunächst nicht haben.

Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt gestanden, am 12. Dezember 2022 mit einer selbst gebastelten Waffe Gefängnisbedienstete als Geiseln genommen zu haben, um in die Freiheit zu gelangen. Der Plan scheiterte. Der Angeklagte folgte der Urteilsbegründung weitgehend emotionslos, teils lächelte er. Weil er als gefährlich gilt, saßen hinter ihm vier maskierte Spezialkräfte der Justiz. Der Prozess fand in Magdeburg in einem Hochsicherheitssaal statt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte in dem Prozess eine neunjährige Haftstrafe für den 32-Jährigen gefordert sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger verzichtete in seinem Plädoyer darauf, ein Strafmaß zu fordern. Die Vorsitzende Richterin Simone Henze-von Staden verwies in der Urteilsbegründung am Dienstag auf ein Gutachten, das zu dem Schluss kam, dass der 32-Jährige ein psychisch schwer gestörter Mensch sei. Er habe sich im Prozess empathielos gezeigt und lediglich größeres Interesse an den Kameramitschnitten der JVA gehabt.

Der Rechtsextremist hatte versucht, am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen. (dpa, epd)

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