Grüne Höfe Pankow: Mahnwache gegen die Gesobau

Die Rodung der „grünen Höfe“ in Pankow für das umstrittene Bauprojekt der Gesobau ist weiterhin aufgeschoben. Die AnwohnerInnen wollen Wache halten.

Menschen mit Plakaten stehen unter einem großen Baum

Unter der großen Kastanie soll ab jetzt auch die Mahnwache stattfinden Foto: Grüner Kiez Pankow

BERLIN taz | In den Höfen an der Pankower Ossietzkystraße, wo die landeseigene Gesobau zwei Gebäude mit insgesamt 99 Wohneinheiten errichten will, hat die Anwohnerinitiative „Grüner Kiez Pankow“ am Montag erneut eine Kundgebung abgehalten. Laut Sprecherin Britta Krehl beteiligten sich rund 50 Personen. Außerdem würden ab sofort AnwohnerInnen eine Mahnwache auf der Freifläche abhalten: „Wir zeigen damit Präsenz und gucken genau hin.“ Sollte eine Firma mit der Rodung von Bäumen beginnen, würden die NachbarInnen umgehend informiert.

Auch wenn derzeit eine Gerichtsentscheidung die Rodung aufhält, befürchtet die Initiative, dass das jeden Tag geschehen könnte. Die Gruppe will bis zuletzt dagegen kämpfen: „Wir geben die Hoffnung nicht auf, dass Bausenator Gaebler und seine Verwaltung sich besinnen und auf den vorliegenden Kompromiss eingehen“, so Krehl.

Der Konflikt um die Höfe schwelt seit 2018, er begann mit dem Bauantrag der Wohnungsbaugesellschaft, den die AnwohnerInnen massiv kritisieren. Ihr Argument: Dutzende alter Bäume müssten ebenso weichen wie ein Kinderspielplatz. Als das Bezirks­amt sich auf ihre Seite stellte und einen „Klima-Bebauungsplan“ beschloss, der weniger Versiegelung erlauben würde, wichen Senat und Gesobau auf eine Sonderbestimmung zum Bau von Flüchtlingsunterkünften aus – und die SPD-geführte Senatsbauverwaltung genehmigte das Projekt am Bezirk vorbei.

Eine Reihe von Gerichtsentscheidungen hat den Baubeginn hinausgezögert. Ende vergangener Woche gab das Oberverwaltungsgericht einer Beschwerde von Naturschutzverbänden statt, es geht um die Frage, ob der Bezirk die Rodung wegen unzureichenden Artenschutzes untersagen darf. Sollte der Rodungsstopp endgültig aufgehoben werden, könnte schon das jährliche Fällverbot (1. 3.–30. 9.) gelten. Dann müsste das Bezirksamt eine Ausnahmegenehmigung erteilen – und könnte das Projekt theoretisch ein weiteres halbes Jahr ausbremsen.

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