Breites Bündnis will EU-weite Regeln zur KI

Der europäische AI-Act kippelt. Nun fordert eine neue Allianz die Bundesregierung zum Handeln auf

Von Svenja Bergt

Eine breite Allianz von Ak­teu­r:in­nen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft fordert die Bundesregierung dazu auf, der europäischen Regulierung für künstliche Intelligenz (KI) zuzustimmen. „Der AI Act stellt eine Verbesserung für Ver­brau­che­r:in­nen dar, etwa bei den Betroffenenrechten“, erklärte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), am Montag.

In einem bereits am Sonntag veröffentlichten Brief fordert das Bündnis die Bundesregierung auf, dem EU-Gesetz zuzustimmen. „Die Verordnung kann die Entwicklung menschenzentrierter und vertrauenswürdiger KI in Europa und weltweit fördern“, heißt es dort. Die Befürchtung: Kippt die Einigung, wird es auf absehbare Zeit kein umfassendes Gesetz zur KI in der EU geben. Denn im Sommer steht die Europawahl an – und mit einer befürchteten Machtverschiebung nach rechts wären Bürgerrechte noch schwerer zu verankern.

Auch Verbände, in denen Künst­le­r:in­nen und Kulturschaffende organisiert sind, fordern in einem offenen Brief die Zustimmung. „Für Urheber:innen, Künstler:innen, Kultur- und Medienschaffende bietet der Kompromiss das absolute Mindestmaß an Schutz“, heißt es hier.

Eigentlich gilt die finale Abstimmung als Formalie, hatten sich EU-Parlament, Kommission und Rat doch bereits im Dezember geeinigt. Doch diese Einigung war im Wesentlichen eine mündliche. Bei der Verschriftlichung sind eigentlich schon gelöste Konflikte wieder entbrannt. So sieht die aktuelle Fassung des KI-Gesetzes für die Mitgliedstaaten etwa wieder mehr Überwachungsbefugnisse vor.

Aus Kreisen der Bundesregierung war zuletzt zu vernehmen, dass das FDP-geführte Verkehrs- und Digitalministerium bremst. Kritikpunkt sollen insbesondere neue Regeln für Unternehmen sein. Bundesminister Volker Wissing hatte sich bereits in den vergangenen Monaten gegen eine Regulierung der besonders leistungsfähigen KI-Basismodelle ausgesprochen. Das Ministerium teilte dazu mit, die Prüfung des Vertragstextes noch nicht abgeschlossen zu haben.

Kann sich die Bundesregierung nicht auf eine Zustimmung einigen, wird sie sich enthalten. Doch für eine Verabschiedung in der EU ist eine Zustimmungsquote nötig. Mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten, das sind aktuell 15 Staaten mit einer Bevölkerung von mindestens 65 Prozent, müssen mit Ja votieren. Da es auch aus anderen bevölkerungsreichen Staaten wie Italien und Frankreich Vorbehalte gibt, könnte die verhandelte Einigung auf den letzten Metern kippen.