Neues vom Berlin-Pass-Nachfolger: Übergangslösung für Sozialticket

Der Senat lenkt ein: Geringverdiener können wieder mit dem Leistungsbescheid das BVG-Sozialticket nutzen. Unklar bleibt, was mit alten Bußgeldern ist.

Erfolg der Proteste: Ab sofort reicht wieder der Leistungsbescheid um das Sozialticket zu nutzen Foto: dpa

BERLIN taz | Sozialticket-Berechtigte können sich ab sofort wieder mit dem Leistungsbescheid ihrer Behörde gegenüber BVG-Kontrolleuren „ausweisen“. Die „Übergangslösung“, die bis vergangenen Oktober in Kraft war, gelte ab sofort wieder, erklärte der SPD-Abgeordnete Lars Düsterhöft am Mittwoch der taz. Dies habe Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) so mit dem neuen BVG-Vorsitzenden Henrik Falk besprochen.

Darüber hinaus gebe es nun Gespräche zwischen BVG, Wirtschafts- und Sozialverwaltung, wie eine „ordentliche digitale Lösung für das Sozialticket“ aussehen könnte. „Und es gibt einen SPD-Beschluss: Wenn das alles nicht funktioniert, gehen wir Anfang 2025 zum alten Berlin-Pass zurück!“ Seit der Abschaffung des Berlin-Passes vor einem Jahr haben Tausende Geringverdiener große Probleme mit der BVG.

Eigentlich sollten alle Bezieher von Sozialleistungen – von Jobcenter, Sozialämtern, Wohngeldstellen, Landesflüchtlings­amt – automatisch mit dem Leistungsbescheid einen „Berechtigungsnachweis“ bekommen, mit dem sie eine VBB Kundenkarte S bei der BVG beantragen konnten. Und nur mit dieser durften sie das günstige 9-Euro-Sozialticket nutzen. Doch Berechtigungsnachweise kommen oft Wochen zu spät oder gar nicht, die VBB-Kundenkarte war über Monate nur online zu beantragen, was viele Menschen überforderte. Die Folge: Über 7.000 Geringverdiener bekamen bei BVG-Kontrollen „erhöhte Beförderungsentgelte“ von 60 Euro aufgebrummt.

Ob diese nun obsolet sind, „ist eine gute Frage“, so Düsterhöft. Er erwarte jedoch, „dass die BVG hier sehr kulant ist“.

Bußgeld-Frage noch offen

Sozialsenatorin Cancel Kiziltepe (SPD) bestätigte der taz, dass man zur „Übergangslösung“ zurückgehe. „Wir haben das Problem erkannt und entsprechend mit Wirtschaftsverwaltung und BVG verhandelt.“ Ob die bisherigen Bußgelder aufgehoben sind, konnte sie nicht sagen. In Kraft trete das Ganze frühestens am Freitag oder Anfang nächster Woche, zuvor seien noch Absprachen mit der S-Bahn nötig.

Grüne und Linke hatten für die SItzung des Abgeordnetenhauses am Donnerstag einen Antrag eingebracht, der die Rückkehr zur unbürokratischen Anschaffung des Berlin Passes über die Bürgerämter forderte. Dass der Senat nun aktiv geworden sei, nachdem er über Monate trotz vieler Klagen von Betroffenen nichts unternommen hatte, „liegt nur am Druck von uns Grünen und den Linken“, sagte der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Taylan Kurt, am Mittwoch der taz.

Er betonte, die Grünen wollten weiterhin eine digitale Lösung „in Form einer App“ und er erwarte dazu eine Lösung der Sozialverwaltung. Außerdem erwarte er von Kiziltepe, dass sie sich dafür einsetze, dass die erteilten Bußgelder erlassen werden. „Die ganze Situation ist entstanden aufgrund eines Verwaltungsversagens. Es kann nicht sein, dass die tausenden Betroffenen das nun ausbaden müssen.“

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.