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Renitenter Reichsbürger

Gericht lehnt Fantasieausweis ab: Brandenburger muss auf Rente verzichten

Ein Brandenburger Reichsbürger mit Fantasieausweis muss vorerst auf seine Rente verzichten. Es sei nicht zu beanstanden, wenn die Identität eines Zahlungsempfängers „anhand eines gültigen Ausweispapiers eines tatsächlich existierenden Staates überprüft“ werde, entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in einem am Dienstag in Potsdam veröffentlichten Urteil. Rentenleistungen seien personengebundene Ansprüche und müssten nicht voraussetzungslos ausgezahlt werden.

Der 65-Jährige aus dem Landkreis Dahme-Spreewald habe es selbst in der Hand, durch Vorlage eines gültigen Personaldokuments kurzfristig für eine Wiederaufnahme der Rentenzahlungen zu sorgen, betonte das Gericht. Der Mann wollte durchsetzen, dass seine Rente ohne gültige Personaldokumente und in bar ausgezahlt wird. Das Gericht stellte klar, dass sein von einer Fantasieregierung eines „Freistaats Preußen“ ausgestellter „Staatsangehörigkeitsausweis“ hierzu nicht berechtigt. (epd)

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