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Anklage gegen Hunter BidenDer Präsidentensohn muss bangen

Eine US-Bundesrichterin lässt den Deal zwischen Hunter Biden und der Staatsanwaltschaft platzen, mit dem Joe Bidens Sohn straffrei bleiben sollte.

Nicht so gut gelaufen: Hunter Biden (re.) verlässt am 26. Juli das Gericht in Wilmington, Delaware Foto: Kevin Wurm/reuters

Berlin taz | Eigentlich hatte alles so ausgesehen, als ob Hunter Biden, skandalumwobener Sohn des US-Präsidenten Joe Biden, nach fünf Jahren Ermittlungen und einer Anklage in mehreren Fällen trotzdem straffrei davonkommt. Ende Juni hatten seine Anwälte und die Staatsanwaltschaft einen Deal vereinbart: Biden sollte seine Schuld eingestehen, einige Auflagen akzeptieren und im Gegenzug dafür ohne Gefängnisstrafe ausgehen.

Doch Bundesrichterin Maryellen Noreika vom Bezirksgericht in Delaware dachte überhaupt nicht daran, diesen Deal durchzuwinken. Sie erteile keinen Blankoscheck, erklärte die 2018 von Donald Trump berufene Richterin gleich zu Beginn des Gerichtstermins am Mittwoch. Hunter Biden war vorgeworfen worden, 2017 und 2018 jeweils rund 100.000 Dollar Steuern nicht oder zumindest nicht rechtzeitig gezahlt zu haben. Außerdem habe zu einem Zeitpunkt, da er schwer crack-abhängig war, eine Pistole erworben, ohne seine Drogensucht anzugeben.

Insbesondere zwei Termini des Deals bereiteten ihr Sorgen: Einerseits die Frage, wie zu überprüfen sei, dass sich Hunter Biden an die Auflage halte, seinen Drogenkonsum unter Kontrolle zu behalten und niemals mehr eine Schusswaffe zu erwerben, und andererseits die Idee, dass Biden nicht erneut angeklagt werden dürfe.

Spätestens der zweite Punkt verweist darauf, wie hochpolitisiert das Verfahren ist. Die Ermittlungen gegen Hunter Biden waren noch unter Präsident Donald Trump begonnen worden. Der hatte seinerzeit sogar den damals kaum bekannten ukrainischen Präsidenten Selenski angerufen und ihn darum ersucht, krumme Dinge über Hunter Bidens Ukrainegeschäfte herauszufinden – ein Anruf, der zum ersten Amtsenthebungsverfahren gegen Trump führte.

Der Ermittler blieb auch nach Trump im Amt und bekam nach Bekanntwerden des Deals Feuer von republikanischer Seite, er habe sich weichklopfen lassen. Bliebe es bei dem vereinbarten Deal, könnte ein eventuell erneut gewählter Präsident Trump die Verfahren nicht wieder aufnehmen. Die Richterin wolle aber sicherstellen, dass es möglich sein müsse, gegen Hunter Biden strafrechtlich vorzugehen, sollte er sich erneut ähnliche Vergehen zuschulden kommen lassen.

Der Deal ist mit dem unerwarteten Ergebnis vom Mittwoch noch nicht vollkommen vom Tisch. Aber nachdem Richterin Noreika ihn als „nicht normal, vermutlich verfassungswidrig, präzedenzlos und womöglich das Papier nicht wert“ beschrieben hatte, ist aus Sicht des US-Präsidenten denn doch zu befürchten, dass die Verfehlungen seines Sohnes bis weit ins Wahljahr 2024 in der Berichterstattung bleiben werden.

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1 Kommentar

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  • Wichtig zu erwähnen: Richterin Noreika ist keine Trump-Partisanin, sondern eher so sehr Zentristin, wie man das im aktuellen Justizsystem nur sein kann: Im Verleumdungsprozess entschied sie zugunsten von Biden Junior.

    Aus rechtsstaatlicher Sicht ist es natürlich immer positiv zu bewerten, wenn Hinterzimmer-Amnestiedeals einkassiert werden. Und hier geht es ja nicht um die (zumindest hochgejazzten, wenn nicht frei erfundenen) "Laptopaffäre" gegen Hunter Biden, sondern um eindeutige Rechtsbrüche, die noch nicht mal der Täter leugnet.



    Zuletzt ist auchg noch zu sagen, dass es immer begrüßenswert ist, wenn die laschen US-Waffengesetze wenigstens konsequent angewendet werden - insbesondere bei prominenten Weißen. Insofern ist es kein Urteil, das bei der MAGA-GOP großen Anklang finden dürfte.