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Fußballinvestor Kind gewinnt gegen Mutterverein

Das Oberlandesgericht Celle urteilt, dass die Absetzung von Martin Kind als Geschäftsführer von Hannover 96 unrechtmäßig war. Dem Mutterverein bleibt nur der Gang vor den Bundesgerichtshof

Der Mutterverein Hannover 96 e.V. durfte den Klubchef Martin Kind im Juli 2022 nicht als Geschäftsführer des ausgegliederten Profifußballbetriebs absetzen. Diese Entscheidung des Landgerichts Hannover bestätigte das Oberlandesgericht Celle in seinem Hauptverfahren. Das Gericht veröffentlichte am Donnerstag ein entsprechendes Urteil vom 4. April.

Kind bleibt dadurch Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten. Dieses Urteil kann nur noch beim Bundesgerichtshof angefochten werden. Ausdrücklich nicht Thema dieses Verfahrens war, inwieweit die Machtverteilung bei Hannover 96 gegen die 50+1-Regel im deutschen Profifußball verstößt. Die soll eigentlich sicherstellen, dass die Stammvereine auch dann ein Weisungsrecht behalten, wenn sie ihren Profifußballbereich in eine Kapitalgesellschaft ausgliedern.

In der komplizierten Struktur von Hannover 96 dominiert der Mehrheitsgesellschafter Kind weiterhin die Profifußball-GmbH, während Kind-Gegner seit 2019 an der Spitze des Hannover 96 e.V. stehen. Ihr jahrelanger Streit gipfelte in der Abberufung des 78-Jährigen als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH.

Das Oberlandesgericht verwies darauf, dass der Geschäftsführer nur vom Aufsichtsrat der Management GmbH bestellt oder abberufen werden darf. Dieses Gremium ist mit je zwei Vertretern der Vereins- und Kapitalseite besetzt. Indem er Kind ohne Beteiligung des Aufsichtsrats absetzte, habe der Verein „gegen die Stimmrechtsbindung verstoßen“. In diesem Punkt sehen Vereinsvertreter einen Verstoß gegen die 50+1-Regel, weil sie unter diesen Umständen ihr Weisungsrecht nicht durchsetzen können. (dpa)

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