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Mehr Klimadaten

Bei der Genehmigung von Autobahnen soll künftig auch die Erderhitzung berücksichtigt werden: Bundesverwaltungsgericht fordert dafür bessere Zahlen

Für die Berücksichtigung der Klimabelange bei großen Bauvorhaben hat der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, weitere Vorgaben und eine breitere Datengrundlage angemahnt. „Es gibt eine gewisse Bringschuld, wenn die Genehmigungsverfahren beschleunigt und rechtssicher werden sollen“, sagte Korbmacher am Donnerstag in Leipzig.

Laut Klimaschutzgesetz sollen künftig bei großen Bauvorhaben wie etwa Autobahnen auch die Auswirkungen auf das Klima mit in Planung und Genehmigungsverfahren einfließen. In einem Urteil zur A14 entschied das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2022, dass dies nur „mit Augenmaß“ geschehen könne, solange es „keine konkretisierenden Vorschriften, Leitfäden oder sonstige Handreichungen hierfür gibt“. In der Pflicht seien Behörden wie das Umweltbundesamt, sagte Korbmacher. Auch Forschungsvorhaben seien teilweise noch erforderlich. Im laufenden Jahr will das Bundesverwaltungsgericht über die Rader Hochbrücke der A7 bei Rendsburg und einen Neubauabschnitt der Bundesstraße 169 zwischen Cottbus und Plauen entscheiden.

Um die Energiewende schneller voranzubringen, will das Gericht im zweiten Halbjahr einen weiteren Senat einrichten, kündigte Korbmacher an. Der Bund habe hierfür zwei neue Richterstellen vorgesehen. Für große Infrastrukturprojekte des Bunds ist das oberste Verwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig, bei der Windenergie in zweiter Instanz. Daher müssten die Länder auch für eine gute Ausstattung der Oberverwaltungsgerichte sorgen, forderte Korbmacher.

Am 29. Juli will sein Senat über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zum LNG-Terminal in Wilhelmshaven verhandeln. Die DUH fordert, dass dieses zumindest langfristig ab 2033 nur noch für aus erneuerbaren Energien hergestellten Wasserstoff verwendet wird. Am 24. Mai will das Bundesverwaltungsgericht über die Steuer der Stadt Tübingen auf Einwegverpackungen entscheiden. In der Vorinstanz entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, dass eine Kommune eine solche Steuer nicht erheben darf. Im Juni feiert das 1953 eingerichtete Bundesverwaltungsgericht seinen 70. Geburtstag. (dpa)

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