Jetzt muss nur noch die Wahl klappen

Die Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus kann am 12. Februar stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag dagegen abgewiesen

Von Bert Schulz

Die Berlin-Wahlen am 12. Februar finden statt. Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, ist erst sicher seit Dienstagmorgen. Da hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Eilantrag von rund 40 Klä­ge­r*in­nen gegen die Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksparlamenten abgewiesen – vorerst ohne Begründung. Die Wiederholung war nötig geworden, nachdem der Berliner Verfassungsgerichtshof Mitte November beide Abstimmungen vom 26. September 2021 wegen zahlreicher Pannen für ungültig erklärt hatte. Bereits seit Anfang des Jahres läuft der Wahlkampf in der Hauptstadt auf vollen Touren.

Mit dem Eilantrag hatten die Klä­ge­r*in­nen erreichen wollen, dass die Wiederholungswahl so lange nicht stattfinden darf, bis Karlsruhe abschließend über den Fall entschieden hat. Dies wird nun nicht mehr vor dem 12. Februar geschehen. Damit besteht jedoch die Möglichkeit, dass Karlsruhe nachträglich die Rechtmäßigkeit der Wiederholungswahlen infrage stellt.

Die Berliner Verfassungsrich­te­r*in­nen hatten in ihrem Urteil vom 16. November unter anderem argumentiert, schon bei der Vorbereitung seien von der Landeswahlleiterin und der zuständigen Innenverwaltung des Senats derart weitreichende Fehler gemacht worden, dass nur eine Komplettwiederholung das Vertrauen in die Demokratie wiederherstellen könne. Die Klä­ge­r*in­nen, darunter zahlreiche Mitglieder des Abgeordnetenhauses, halten dies für nicht angemessen. Sie argumentieren zudem, dass das Berliner Gericht angesichts der Tragweite der Entscheidung von sich aus das Bundesverfassungsgericht hätte anrufen müssen.

„Die Entscheidung gibt uns Planungssicherheit“

Landeswahlleiter ­Stephan ­Bröchler

Ein Erfolg des Eilantrags hätte schwerwiegende Folgen gehabt. Seit Mitte November laufen die Vorbereitungen unter Aufsicht des neuen Landeswahlleiters Stephan Bröchler angesichts der Pannen im ersten Versuch unter erhöhtem Druck und verstärkter Aufmerksamkeit. Und die Abstimmung hat längst begonnen: Briefwähler können seit vier Wochen ihre Stimme abgeben, fast 700.000 Menschen haben seither entsprechende Unterlagen angefordert. Bröchler reagierte entsprechend erleichtert über die Entscheidung. Zwar habe ihn diese nicht überrascht. Aber: „Wir atmen jetzt durch, weil die Entscheidung uns Planungssicherheit gibt“, sagte er.

In Berlin regiert seit Dezember 2021 eine rot-grün-rote Koalition unter Franziska Giffey (SPD); CDU, FDP und AfD sind in der Opposition. Laut Umfragen könnte die CDU am 12. Februar nun aber stärkste Partei werden, Grüne und SPD liegen bei etwas unter 20 Prozent knapp dahinter. Angesichts von teils deutlichen Differenzen im Regierungslager mehren sich Spekulationen um einen Regierungswechsel.

Entsprechend begrüßte Berlins CDU die Entscheidung. „Gut für die Demokratie, gut für Berlin“, sagte Generalsekretär Stefan Evers. „Jetzt haben die Wählerinnen und Wähler das Wort.“ Die grüne Spitzenkandidatin Bettina Jarasch appellierte an die Berliner*innen, wählen zu gehen. „Ich bin erleichtert, weil alles andere nicht mehr vermittelbar wäre. Deshalb: Gehen Sie bitte wählen“, schrieb sie auf Twitter. Ähnlich äußerte sich Giffey: „Wir werden jetzt bis zum 12. Februar alles dafür tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird.“ Sie versicherte: „Der Senat ist handlungsfähig.“

Nicht betroffen von der Entscheidung ist die vom Bundestag beschlossene Wiederholung der Bundestagswahl in mehreren hundert Wahlbezirken in Berlin, die ebenfalls am 26. September 2021 stattgefunden hatte. Auch dagegen sind Klagen in Karlsruhe anhängig.

Schon wieder Wahlkampf: Viele Wahlberechtigte könnten der Politik den Rücken zukehren, befürchten Kan­di­da­t*in­nen wegen des anhaltenden Chaos um die Abstimmung Foto: Stefan Boness

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