Christian Rath über die Prüfung der Berliner Wahlen
: Chaos aus Karlsruhe

Danke, Karlsruhe. Schon zwei Wochen vor der Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus erfahren die Berliner Wäh­le­r:in­nen und die Berliner Verwaltung, dass die Wahlen tatsächlich stattfinden können. Der Eilantrag ging ja auch erst vor sechs Wochen ein.

Wie sehr man sich beeilt hat, zeigt das Bundesverfassungsgericht schon dadurch, dass die Begründung für den Eilbeschluss noch gar nicht fertig ist und vermutlich erst noch im Detail beraten werden muss.

Und wie komplex die Aufgabe ist, die man so schnell erledigt hat, sieht man schon daran, dass über die Hauptsache noch gar nicht entschieden wurde. Das wird dann irgendwann im Lauf des Jahres (oder des nächsten Jahres) erfolgen.

So lange steht die Berliner Wiederholungswahl also unter dem Vorbehalt, dass ihre Anordnung verfassungswidrig war und dass vielleicht doch die 2021 gewählten Abgeordneten die richtigen Abgeordneten sind.

Vermutlich wird es nicht so weit kommen, sonst hätte Karlsruhe wohl gleich die Wiederholungswahl gestoppt. Aber sicher ist derzeit gar nichts, denn die Begründung ist ja noch nicht fertig.

Dabei fragt man sich, was das überforderte Bundesverfassungsgericht überhaupt mit diesen Landeswahlen zu tun hat. Schließlich betont es immer wieder, dass die Länder bei der Staatsorganisation „getrennte Verfassungsräume“ sind und abschließende Urteile der Landesverfassungsgerichte über Wahlfragen nicht mehr in Karlsruhe überprüft werden.

Aber offensichtlich hat das Bundesverfassungsgericht doch einen Grund gefunden, warum es die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts gründlich prüfen muss/will. So wie Karlsruhe ja auch immer wieder Gründe findet, den für EU-Recht zuständigen Europäi­schen Gerichtshof zu maßregeln, er lege das EU-Recht falsch aus.

Der Berliner Fall zeigt ganz klar: Wenn sich das Bundesverfassungsgericht auf seine eigenen Zuständigkeiten konzentrieren würde und nicht überall mitmischen wollte, gäbe es weniger Chaos in der Welt des Rechts.

inland 6, taz zwei