Mit Bargeldlimit gegen Kriminelle

Innenministerin Faeser will stärker gegen organisierte Kriminalität vorgehen. Einige Vorschläge sind strittig

Aus Wiesbaden Konrad Litschko

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) will stärker gegen die organisierte Kriminalität vorgehen. Der finanzielle Schaden habe 2021 hierzulande erstmals die Milliardengrenze geknackt, in der Szene herrsche teils „drastische Gewalt“, heißt es in einem Strategiepapier. Diese Kriminalität sei auch eine Bedrohung der Demokratie.

Faeser stellte das Konzept am Mittwoch auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) in Wiesbaden vor. Die Behörde hatte zuletzt einen Anstieg von 17 Prozent bei den Verfahren im Bereich der organisierten Kriminalität konstatiert, auf fast 700 Fälle. Auch deshalb, weil Deutschland aus dem Ausland Daten geknackter Kryptohandy-Anbieter wie EncroChat, SkyECC oder Anom bekam.

Mit ihrem Konzept will Faeser nun eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro bei Finanzgeschäften einführen. Schon Exfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wollte ein solches Limit, ließ es aber nach Protesten von Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen und Ju­ris­t:in­nen bleiben. Der Ampelkoalitionsvertrag forderte zuletzt aber wieder ein Bargeldverbot für den Immobilienkauf, um Geldwäsche einzudämmen – und eine Bekämpfung der organisierten Kriminalität als „Schwerpunkt“ der Sicherheitsbehörden. Auch die EU plädiert für die Bargeldgrenze, auf der BKA-Tagung bekam Faeser dafür Applaus.

Daneben will die Ministerin ein bundesweites Gebäuderegister einführen, um illegal erworbene Immobilien schneller anzugehen. Auch sollen undurchsichtige Vermögenswerte schneller eingezogen werden, wenn die In­ha­be­r:in­nen keine ausreichenden Auskünfte dazu machen können, die „Suspicious Wealth Order“.

Insgesamt sollen die Ermittlungen gegen die organisierte Kriminalität von Bund und Ländern, aber auch international, besser verzahnt werden. Ausgebaut werden sollen Schwerpunktstaatsanwaltschaften.

Strittig dürften Faesers Pläne fürs Digitale werden. Erst kürzlich forderte sie die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung – mit promptem Kontra von Grünen und FDP. Nun tat Faeser es erneut, mit Verweis auf die organisierte Kriminalität. Dies sei für die Aufklärung von Straftaten „unverzichtbar“. Zudem brauche es rechtliche und technische Möglichkeiten, um Verschlüsselungen zu knacken, die gerade Kriminelle über Kryptoanbieter nutzten. Welche genau, ließ sie offen. Auch der Einsatz von Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchungen sei zwingend. Man setze hier auf die Herstellung „eigener Softwarelösungen“.

Darüber hinaus will Faeser die sogenannte Clankriminalität angehen. Man lasse „keine abgeschotteten Parallelgesellschaften zu“. Dafür soll ein Bundeslagebild eingeführt werden. Die Länder sollen eine „Allianz gegen Clankriminalität“ bilden, um gemeinsame Ermittlungen oder Aussteigerprogramme anzustoßen. Bisher bleibt indes schwammig, wer und was genau mit „Clankriminalität“ gemeint ist. Faeser verspricht hier nun eine einheitliche polizeiliche Definition. Sie warnt vor „schmerzlichen Erfahrungen“, die europäische Länder mit organisierter Kriminalität machten, etwa die Niederlande. So etwas dürfe man in Deutschland „nicht zulassen“.