Gesetzespaket für den Krisenfall: EU will Retterin in der Not werden

Die EU-Kommission plant eine Gesetzgebung, die ihr in Notfällen mehr Kompetenzen gibt. Das soll den Binnenmarkt absichern.

Eine Mundschutzmaske aus Stoff liegt auf einer nähmaschine

Ein Mangel an Masken dürfe beispielsweise nie wieder eintreten Foto: Rolf-Peter Stoffels/imago

BRÜSSEL taz | Die EU-Kommission fordert neue weitreichende Befugnisse, um Versorgungsengpässe wie zu Beginn der Coronakrise zu verhindern. Ein Mangel an Masken, Medikamenten und Beatmungsgeräten dürfe nie wieder eintreten, erklärte Binnenmarktkommissar Thierry Breton am Montag. Daher müsse die EU mehr als bisher die Lieferketten sichern und Unternehmen und Staaten an die Leine nehmen.

Künftig soll es eine zentrale Überwachung und Steuerung „kritischer“ Versorgungswege in Brüssel geben. In Krisen will die EU-Kommission einen „Überwachungsmodus“ aktivieren. Die 27 Mitgliedstaaten könnten dann den Notfall ausrufen, der der EU-Behörde bisher ungekannte Sondervollmachten über die Industrie gibt. Das Ganze heißt „Notfallinstrument für den Binnenmarkt“.

Es ist jedoch kein Gesetz aus einem Guss, sondern eine Sammlung verschiedenster Maßnahmen und Befugnisse. So fordert die EU-Kommission auch das Recht, Grenzschließungen zu verhindern, wie sie Deutschland und Frankreich zu Beginn der Pandemie verhängt hatten. Auch Exportverbote etwa für Masken soll es nicht mehr geben. Für die Energiekrise oder den Ukrainekrieg habe man den Plan allerdings nicht konzipiert. Vielmehr gehe es um kommende „extreme“ Lagen, etwa eine Naturkatastrophe oder eine Cyberattacke.

Mit Planwirtschaft habe der Entwurf nichts zu tun, so Breton. Die Vorschläge seien „genau das Gegenteil, denn sie sorgen für einen funktionierenden Markt“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Außerdem würden die EU-Staaten das letzte Wort behalten. Die Initiative würde nach dem Vorschlag allerdings bei der Kommission in Brüssel liegen.

Bundesregierung signalisiert Zustimmung

Konkret will die Kommission die Lieferketten für bestimmte strategisch wichtige Waren und Dienstleistungen überwachen und strategische Reserven in diesen Bereichen aufbauen. Im Notfall kann die EU-Behörde gezielte Auskunftsersuchen an Unternehmen richten, deren Beantwortung verbindlich sein kann. Sie kann die Firmen auch auffordern, vorrangige Bestellungen für krisenrelevante Produkte anzunehmen. Die Unternehmen müssen diese entweder annehmen oder erläutern, warum sie die Vorgaben aus Brüssel missachten.

Die Bundesregierung signalisierte Zustimmung. „Deutschland wird sich in die Verhandlungen zum Binnenmarkt-Notfallinstrument SMEI engagiert einbringen“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Franziska Brantner. „Angesichts gestörter Lieferketten, der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine“ müsse die EU ihre Krisenvorsorge verbessern.

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