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Zu unrecht den Arm gebrochen

Eine Polizeimaßnahme gegen zwei Radler während G20 war rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht

Fünf Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat die Polizei die Rechtswidrigkeit einer Gewaltanwendung gegen zwei Radfahrer anerkannt. Das Verwaltungsgericht bestätigte auf Antrag der beiden Betroffenen die Rechtswidrigkeit in zwei Urteilen.

Eine weitere rechtliche oder gar strafrechtliche Wertung des Polizeieinsatzes sei damit nicht verbunden, sagte ein Sprecher des Gerichts. Verwaltungshandeln könne aus ganz unterschiedlichen Gründen rechtswidrig sein, manchmal reichten formale Fehler.

Die damals 28-jährige Frau und der 32-jährige Mann seien in der Nacht zum 8. Juli 2017 auf der Straße Holstenglacis unterwegs gewesen, teilten die Anwälte der Kläger mit. Sie hätten eine nicht geschlossene Polizeiabsperrung passieren wollen. Die sächsischen Beamten hätten sich den Radfahrern in den Weg gestellt und die Radfahrerin so vom Rad gerissen, dass sie sich einen Arm gebrochen habe.

Die Polizisten hätten sie an einer Verkehrsinsel verletzt zurückgelassen. Der um Hilfe rufende 32-Jährige sei abgedrängt und mehrfach geschlagen worden.

Bei einem Erörterungstermin im Mai 2022 habe das Gericht einen Vergleich angeregt, hieß es. Die Kläger hätten das abgelehnt und eine öffentliche Beweisaufnahme gefordert. Dem sei die Polizei nun zuvorgekommen, indem sie den Anspruch der Kläger in beiden Verfahren anerkannt habe. Die Polizei erklärte ihrerseits, dass eine weitere Aufklärung des Sachverhalts durch Zeugenvernehmungen nicht zu erwarten sei.

Das Gericht wies darauf hin, dass das Handeln der sächsischen Beamten der Hamburger Polizei zuzurechnen sei. (dpa)

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