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Eine Frage des Arbeitsrechts

Hochschulgesetz: CDU und FDP ziehen vor Verfassungsgerichtshof

Die Fraktionen von CDU und FDP im Abgeordnetenhaus wollen gegen das umstrittene Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) vor den Landesverfassungsgerichtshof ziehen. Das teilten sie am Montag mit. Prozessbevollmächtigter ist der an der Humboldt-Universität lehrende Jura-Professor Matthias Ruffert. Aus dessen Sicht gibt es an dem Ende September in Kraft getretenen Hochschulgesetz einiges auszusetzen – vor allem bei der Frage, ob das Land es überhaupt beschließen durfte.

Gegen den strittigen Paragrafen des Gesetzes hatte die Humboldt-Universität bereits Ende Dezember Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht im Karlsruhe eingereicht. HU-Präsidentin Sabine Kunst hatte im Oktober ihren Rücktritt zum Jahresende angekündigt und als Grund dafür die Novelle des Hochschulgesetzes genannt. Auch die HU berief sich bei ihrer Entscheidung für die Verfassungsbeschwerde auf Ruffert und ein von ihm veröffentlichtes Gutachten.

Das Gesetz sieht in dem vor allem umstrittenen Paragrafen 110 vor, dass mit promovierten Nachwuchswissenschaftlern frühzeitig eine Anschlusszusage für eine unbefristete Beschäftigung vereinbart werden müsse. „Es ist eine sehr einfache Sache: Hier geht es um Arbeitsrecht“, sagte Ruffert am Montag. „Und Arbeitsrecht ist Sache des Bundes.“ Ähnlich wie bei der Diskussion um das Mietendeckel-Gesetz, das schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte, gelte auch hier: „Das Land Berlin darf das nicht machen“, konstatierte der Rechtsprofessor. Das wollen sich CDU und FDP im Rahmen einer sogenannten Normenkontrollklage nun bestätigen lassen. Hinzu komme, dass das Gesetzgebungsverfahren jeder Beschreibung gespottet habe, kritisierte Ruffert. Universitäten seien bei wissenschaftsrelevanten Fragen einzubeziehen, das sei bei den strittigen Punkten nicht passiert. (dpa)

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