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Innensenatorin Spranger: Al-Kuds-Demonstration möglichst verbieten

Wegen der Coronapandemie gab es zwei Jahre Ruhe in Berlin. Aber nun könnten wieder AntisemitInnen über den Ku’damm ziehen. Ein neues Gesetz bietet allerdings mehr Spielraum für ein Verbot

Die israelfeindliche Al-Kuds-Demonstration von palästinensischen Gruppen am 30. April in Berlin könnte in diesem Jahr verboten werden. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Al-Kuds-Versammlung sei „aufs Schärfste“ zu verurteilen. „Ich möchte nicht, dass solche antisemitischen Veranstaltungen in Berlin stattfinden. Es müssen alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um so etwas in unserer Stadt unmöglich zu machen.“ Sprangers Sprecherin ergänzte, die Polizei prüfe intensiv mögliche Maßnahmen und werde dann über ein Verbot entscheiden. Die Berliner FDP forderte Senat und Polizei dringend zum Handeln auf. Das seit einem Jahr geltende neue Demonstrationsgesetz biete die Möglichkeit eines Verbots und müsse angewendet werden, sagte der Innenpolitiker Holger Krestel. Bei der Demonstration würden offen Antisemitismus und Homophobie propagiert sowie die Zerstörung Israels verlangt.

Laut Gesetz kann eine Demonstration verboten werden, wenn sie den öffentlichen Frieden stört, indem gegen eine nationale, religiöse oder ethnische Gruppe zum Hass aufgestachelt oder zu Gewalt aufgefordert wird. Krestel erklärte, genau das sei der „Sinn des Al-Kuds-Tags“.

Die Versammlungsbehörde der Polizei müsse daher ein Verbot aussprechen und das unter Umständen auch von Gerichten überprüfen lassen. Für die Maßnahme spreche auch das Verbot der libanesischen Hisbollah-Organisation im Jahr 2020, weil diese eine der treibenden Kräfte bei der jährlichen Demonstration in Berlin sei.

2020 und 2021 war die Demonstration wegen der Corona-Pandemie ausgefallen. In den Jahren zuvor waren bis zu 1.200 Al-Kuds-Demonstranten über den Berliner Kurfürstendamm gezogen. Sprechchöre mit antisemitischen Parolen waren zu hören, Plakate zeigten Landkarten des Nahen Ostens ohne den Staat Israel.

Am Al-Kuds-Tag, der am Ende des muslimischen Fastenmonats Ramadan liegt, ruft der Iran jedes Jahr zur Eroberung Jerusalems auf. Hintergrund ist die Besetzung Ost-Jerusalems durch Israel während des Sechstagekrieges 1967. Al-Kuds ist der arabische Name für Jerusalem.

Die Berliner Polizei wurde Anfang des Jahres heftig kritisiert, weil sie den Al-Kuds-Tag in einen „Kalender der Vielfalt 2022“ in ihrem Intranet aufgenommen hatte. Der 29. April war dabei mit dem Hinweis „Al-Quds-Tag“ versehen.

Später entschuldigte sich die Polizei und erklärte, der Tag sei „ausschließlich als einsatzrelevantes Ereignis enthalten“ gewesen. Daher sei der Titel des Kalenders falsch gewählt worden und man habe ihn geändert. (dpa)

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