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Fahrlässig am Steuer

Unfall mit vier Toten: Bewährungsstrafe gefordert

Nach dem Tod von vier Fußgängern bei einem Unfall in der Berliner Innenstadt hat die Staatsanwaltschaft eine Strafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung gefordert. Der Angeklagte sei der fahrlässigen Tötung in vier Fällen sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig zu sprechen, sagte Oberstaatsanwalt Dirk Klöpperpieper am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht. Der Mann habe wegen einer strukturellen Epilepsie und einer Gehirnoperation nur einen Monat vor dem Unfall nicht Auto fahren dürfen. Mit einem Urteil wird am 17. Februar gerechnet.

Der SUV des inzwischen 45-Jährigen war bei dem Unfall am 6. September 2019 von der Invalidenstraße über die Gegenfahrbahn hinweg abgekommen. Das Auto hatte eine Ampel gerammt, sich mehrfach überschlagen und dabei Fußgänger auf dem Gehweg erfasst. Vier Menschen starben. Der Angeklagte habe wegen eines epileptischen Anfalls verkrampft und das Gaspedal des Wagens voll durchgetreten, so Klöpperpieper in seinem Plädoyer. Der Beschuldigte „hätte auf gar keinen Fall fahren dürfen“. (dpa)

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