: Fahrlässig am Steuer
Unfall mit vier Toten: Bewährungsstrafe gefordert
Nach dem Tod von vier Fußgängern bei einem Unfall in der Berliner Innenstadt hat die Staatsanwaltschaft eine Strafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung gefordert. Der Angeklagte sei der fahrlässigen Tötung in vier Fällen sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig zu sprechen, sagte Oberstaatsanwalt Dirk Klöpperpieper am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht. Der Mann habe wegen einer strukturellen Epilepsie und einer Gehirnoperation nur einen Monat vor dem Unfall nicht Auto fahren dürfen. Mit einem Urteil wird am 17. Februar gerechnet.
Der SUV des inzwischen 45-Jährigen war bei dem Unfall am 6. September 2019 von der Invalidenstraße über die Gegenfahrbahn hinweg abgekommen. Das Auto hatte eine Ampel gerammt, sich mehrfach überschlagen und dabei Fußgänger auf dem Gehweg erfasst. Vier Menschen starben. Der Angeklagte habe wegen eines epileptischen Anfalls verkrampft und das Gaspedal des Wagens voll durchgetreten, so Klöpperpieper in seinem Plädoyer. Der Beschuldigte „hätte auf gar keinen Fall fahren dürfen“. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen